Im Thüringer Landtag wurde vor den Augen der verhöhnten Wähler gerade mal die Demokratie “geschlachtet”, und das nur, weil die Mehrheit der Bürger sich für die “falsche” Partei entschieden hatte.
Wenn das nicht “Machtergreifung” ist, was da bei dieser Schmierenkomödie der Blockparteien abgelaufen ist, was dann? Zumal das von langer Hand vorbereitet gewesen sein soll und wohl auch der abhängige Verfassungsgerichtshof involviert war.
Am Ende ihrer Zeit geben die Linken und Grünen noch mal richtig anti-demokratisches Gas. Das war zu erwarten, denn sie hassen es einfach, wenn die Wähler nicht so spuren, wie gewünscht. Diese Deligitimierer des Staates, die sich das Land zur Beute gemacht, sich in allen wichtigen Bereichen breit gemacht haben und so den Bürgern eine Demokratie nur noch vorgaukeln können, wiederholen noch einmal die dunkle Geschichte dieses Landes.
Wie erwartet hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof – doch recht flott – eine einstweilige Anordnung zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags erlassen und dabei der CDU weitgehend Recht gegeben.
Der Alterspräsident werde insbesondere dazu verpflichtet, in der konstituierenden Sitzung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten die Neufassung der Tagesordnung im Plenum zur Abstimmung zu stellen, so der Beschluss der Weimarer Richter vom Freitagabend. Ein Teil der anderen von der CDU gestellten Anträge wurde abgelehnt.
Die Thüringer Verfassung treffe keine Regelung zur Reihenfolge der einzelnen Konstituierungshandlungen und gebe insbesondere nicht vor, dass die Wahl des Landtagspräsidenten noch vor dem Beschluss einer Geschäftsordnung zu erfolgen habe, hieß es zur Begründung. Die Abgeordneten hätten aus der verfassungsrechtlich gewährleisteten Parlaments- und Geschäftsautonomie das Recht, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung zu bestimmen und dabei sowohl die Gegenstände als auch die Reihenfolge der Tagesordnung festzulegen. Damit sei auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig, so die Thüringer Verfassungsrichter.
Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den ersten Wahlgang Vorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletze das Verfassungsrecht nicht. Eine Nichtbehandlung des auf die Änderung der Wahlmodalitäten des Landtagspräsidenten gerichteten Antrags durch den Alterspräsidenten komme deshalb “unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht”, heißt es im Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs.
Damit dürfte in der für Samstag neu angesetzten Sitzung die Mehrheit wohl eine Änderung beschließen und dann auch selber Vorschläge für das Amt des Landtagspräsidenten machen. Bislang war das in Thüringen nur für die stärkste Fraktion vorgesehen – und das ist nach der Landtagswahl vom 1. September die AfD.
Man muss dazu wissen, das zu den Zuschauern, die am Donnerstag das Spektakel in der ersten Sitzung des Erfurter Landtags beobachteten, genau dieser Klaus-Dieter von der Weiden gehörte, der Präsident des Verfassungsgerichts von Thüringen ist. So ein Zufall.
Ein weiteres pikantes Detail, dass uns zeigen könnte, das hier ein ganz perfider Plan im Hintergrund stand, ist das hier:
AfD-Politiker und Rechtsanwalt Sascha Schlösser (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht) postete dieses Dokument auf 𝕏 und schreibt dazu:
»Falls sich noch jemand ernsthaft fragt, wer im neuen Thüringer Landtag mit voller Absicht und großem Tamtam einen Verfassungsstreit provoziert hat, der schaue sich das Datum der Vollmacht der CDU-Fraktion an. Die Vollmacht stammt vom Vortag der Sitzung!«
👉🏻 Die Welt verlinkt den vollständigen Antrag, welcher die Prozessvollmacht vom Thüringer CDU-Chef Mario Voigt mit Datum vom 25.09.2024 beinhaltet.
Allerdings ist nicht verifizierbar, ob es sich hierbei um eine Fälschung handelt. Aber logisch wäre es allemal.
Torben Braga (AfD) schreibt dazu:
Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat – wenig überraschend – zur Hälfte im Sinne der Antragsteller entschieden. Der Beschluss führt zwar die dringend notwendige Klarheit herbei, die zur Fortsetzung der Konstituierung dringend erforderlich war, ist in der Sache aber falsch: Das Gericht führt etwa langatmig zur Rolle des Präsidenten aus, und dazu, dass Vorschläge für dieses Amt selbstverständlich auch von anderen als der stärksten Fraktion kommen dürfen. Zweifelsohne spannende Ausführungen – die aber überhaupt nicht Gegenstand der Anträge an das Gericht oder dieses Rechtsstreits waren. Man gewinnt den Eindruck, das Gericht habe sich auf eine gänzlich andere Auseinandersetzung vorbereitet und wolle die mühsam ausgearbeiteten Satzbausteine unbedingt unterbringen, auch wenn sie für den hier gegenständlichen Sachverhalt ohne jede Bedeutung sind.
Das Gericht äußert sich hingegen überhaupt nicht zum tatsächlichen Sachverhalt, nämlich zum Ablauf der Sitzung am vergangenen Donnerstag. Es behauptet wahrheitswidrig, dass Alterspräsident Treutler die Feststellung der Beschlussfähigkeit verweigert hätte. Dies ist nachweislich falsch. Auf die Störungsversuche, die zu mehreren Unterbrechungen und letztlich zum Abbruch der Sitzung führten bevor es zur Feststellung der Beschlussfähigkeit kommen konnte, wird überhaupt nicht eingegangen.
Auch mit der vom Bundesverfassungsgericht erst am Montag aufgestellten Schranke, wonach Fragen zur Auslegung der Geschäftsordnung nur dann Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen Auseinandersetzung seien, wenn die im Parlament erfolgte Auslegung offensichtlich willkürlich war, beschäftigte sich Weimar überhaupt nicht. Zweifelsohne weil dies eine Entscheidung wie sie hier letztlich getroffen wurde offenkundig verunmöglicht hätte.
Noch ein paar weitere interessante Details, die zeigen, wie kaputt diese parlamentarische Schein-Demokratie mittlerweile ist:
Die AfD wird sich nun wieder als Opfer darstellen, weil sie eben auch das Opfer ist. Und auch diese Meldung sollte uns hellhörig machen:
Die Bundesregierung plant derzeit kein AfD-Verbotsverfahren. Ihm seien diesbezüglich “keine Bestrebungen innerhalb der Bundesregierung aktuell bekannt”, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin.
Grundsätzlich sei es “gute Ordnung”, dass mehrere Verfassungsinstitutionen, die antragsberechtigt sind, gemeinsam über einen solchen Schritt entscheiden würden. “Weil ein Parteienverbot sicherlich die Ultima Ratio ist, die unsere Verfassung vorsieht, also ein sehr weitreichender Schritt”, sagte der Regierungssprecher.
Nach dem Chaos bei der ersten Sitzung des Thüringer Landtags am Donnerstag sind wieder Rufe nach einem AfD-Verbot laut geworden. Nachdem der von der AfD gestellte Alterspräsident die Sitzung eröffnet hatte, wurde er schnell mit Geschäftsordnungsanträgen unterbrochen und es kam zu lauten Tumulten und Streit über die Reihenfolge der Tagesordnung. Die offizielle Konstituierung wurde nicht vollzogen, schließlich wurde das Landesverfassungsgericht Thüringen angerufen, zu entscheiden, wie es weiter geht.
Soll uns das beruhigen, dass die Bundesregierung SELBST kein AfD-Verbotsverfahren plant? Darf sie das überhaupt? Was wäre das für ein Schauspiel, wenn diese abstürzende Regierung ausgerechnet die größte Oppositionspartei verbieten würde. Sind wir denn schon wieder in der DDR angelangt?
Die nächsten Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und die Bundestagswahl werden zeigen, ob diese perverse Nummer in Thüringen nicht doch ein Eigentor war, denn sie stecken alle unter einer Decke. Zumindest gibt es eine erste Reaktion der verarschten Wähler (denn Ossis lassen sich eben nicht so leicht verarschen)
Sie treffen sich zu einer “Spontandemonstration” am Samstag, 28.09.2024, gegen 8:45 Uhr am Thüringer Landtag in Erfurt. Das Motto:
Wir sind NICHT die Sklaven der Altparteien!