Die deutsche Demokratie ist dabei, final alle Masken fallen zu lassen. Anlass genug, mit einem eigenhändig kopierten und kommentierten Artikel aus Wikipedia zur Debatte beizutragen – mit besonderem Gruß an Herrn Dr. Wiki. Mario Voigt… / von Nicole Höchst
Einleitende Vorbemerkung an das “Amt Haldenwang“: Achtung, werter „Verfassungsschutz“, ich sage nicht, dass sich Geschichte genau gleich wiederholt. Ich zeige nur auf, welche Einzelteile und Verfahren sich wiederholen – und berufe mich dabei auf einen Artikel zum Thema “Zersetzung als Stasi-Methode” auf Wikipedia, der Online-Enzklopädie, die meines Wissens nach (noch?) nicht von Ihnen beobachtet wird.
Kommen wir im Folgenden direkt zur Sache zu dem besagten, besonders empfehlenswerten Artikel. Der von Wikipedia übernommene Artikel selbst ist in Normalschrift gesetzt, Bei den kursiv gesetzten Einträgen handelt es sich um meine Kommentare. Auf die Übernahme der Hyperlinks und Quellenverweise sowie auf letztere verweisenden Fußnoten und numerische Indizes wurde verzichtet, diese können im Originalartikel auf Wikipedia nachverfolgt und aufgerufen werden.
Die Zersetzung war eine vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR eingesetzte geheimpolizeiliche Methode. Sie diente zur Bekämpfung vermeintlicher und tatsächlicher politischer Gegner. ANMERKUNG HÖCHST: Politische Gegner waren damals wie heute die natürlichen Feinde der Deutschen Demokratischen Republik- äh, Entschuldigung – „der deutschen Demokratie im besten Deutschland aller Zeiten“ wollte ich schreiben. Fenide waren alle Nicht-Mitläufer, angefangen beim Kritiker bis hin zum Dissidenten. Die in der ab Januar 1976 in Kraft getretenen Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV) definierten Zersetzungsmaßnahmen wurden vom MfS vornehmlich in den 1970er und 1980er Jahren in Operativen Vorgängen gegen oppositionelle Gruppen und Einzelpersonen eingesetzt. Fast durchgehend konspirativ angewandt, ersetzten sie den offenen Terror der Ära Ulbricht. Als repressive Verfolgungspraxis bestanden die Zersetzungsmethoden aus umfangreichen, heimlichen Steuerungs- und Manipulationsfunktionen und subtilen Formen ausgeklügelten Psychoterrors bis in die persönlichsten Beziehungen der Opfer hinein.
Das MfS griff dabei auf das Netz an „Inoffiziellen Mitarbeitern“ (IM), staatliche Einflussmöglichkeiten auf alle Arten von Institutionen sowie die „Operative Psychologie“ zurück. Durch gezielte psychische Beeinträchtigung oder Schädigung versuchte das MfS auf diese Weise, den als Gegner bzw. Feind wahrgenommenen Dissidenten und Oppositionellen die Möglichkeiten für weitere „feindliche Handlungen“, das hieß politische Betätigung, zu nehmen. Durch die Offenlegung zahlreicher Stasi-Unterlagen nach der politischen Wende in der DDR ist der Einsatz von Zersetzungsmaßnahmen durch das MfS öffentlich bekannt geworden. Schätzungen gehen von einer insgesamt vier- bis fünfstelligen Anzahl von Personen aus, die mit Zersetzungsmaßnahmen belegt wurden, bis zu 5000 von ihnen wurden hierdurch „nachhaltig geschädigt“. Opfer von Zersetzungsmaßnahmen durch das MfS haben bei nachweislicher systematischer, beruflicher und/oder gesundheitlicher Schädigung einen Anspruch auf Rehabilitation gemäß 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz.
Begriffsherkunft und MfS-Definition
Neben der chemischen Bedeutung des Verbs zersetzen bezeichnet Zersetzung auch die Zerstörung einer Gemeinschaft, Ordnung oder politischen Partei. Die Herkunft des Wortes im MfS-Gebrauch stammt aus der Militärsprache: „Zersetzung“ bezeichnet eine strategische Maßnahme aus der psychologischen Kriegsführung, um die Kampfmoral gegnerischer Soldaten zu schwächen. Während der Weimarer Republik wurde der Begriff für die gegenseitige Unterwanderung politischer Organisationen sowie der Reichswehr mit dem Ziel ihrer inneren Schwächung gebraucht. Das MfS verwendete den Begriff erstmals umfassend in seiner als „Geheime Verschlusssache“ eingestuften Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV). Diese beschrieb auf drei Seiten die „Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung“. Eine Definition der Zersetzung einschließlich deren Ziele und Methoden lieferte das MfS im Rahmen der zweiten Auflage ihres 1981 erarbeiteten und 1985 erschienenen Wörterbuchs zur politisch-operativen Arbeit. Die erste Auflage aus dem Jahr 1970 enthielt diesen Begriff noch nicht.
„[Die operative Zersetzung ist eine] operative Methode des MfS zur wirksamen Bekämpfung subversiver Tätigkeit, insbesondere in der Vorgangsbearbeitung. Mit der Z. wird durch verschiedene politisch-operative Aktivitäten Einfluß auf feindlich-negative Personen, insbesondere auf ihre feindlich-negativen Einstellungen und Überzeugungen in der Weise genommen, daß diese erschüttert und allmählich verändert werden bzw. Widersprüche sowie Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften hervorgerufen, ausgenutzt oder verstärkt werden.
Ziel der Z. ist die Zersplitterung, Lähmung, Desorganisierung und Isolierung feindlich-negativer Kräfte, um dadurch feindlich-negative Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend zu verhindern, wesentlich einzuschränken oder gänzlich zu unterbinden bzw. eine differenzierte politisch-ideologische Rückgewinnung zu ermöglichen.
Z. sind sowohl unmittelbarer Bestandteil der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der Z. sind die IM. Die Z. setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über geplante, vorbereitete und durchgeführte feindliche Aktivitäten sowie entsprechende Anknüpfungspunkte für die wirksame Einleitung von Z.-Maßnahmen voraus.
Die Z. hat auf der Grundlage einer gründlichen Analyse des operativen Sachverhaltes sowie der exakten Festlegung der konkreten Zielstellung zu erfolgen. Die Durchführung der Z. ist einheitlich und straff zu leiten, ihre Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Die politische Brisanz der Z. stellt hohe Anforderungen hinsichtlich der Wahrung der Konspiration.“ (Quelle: Ministerium für Staatssicherheit: Wörterbuch zur politisch-operativen Arbeit, Stichwort: „Zersetzung“)
Politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Während der ersten zehn Jahre der DDR wurde politische Opposition überwiegend als Kriegs- und Boykotthetze mit Methoden des Strafrechtes bekämpft. ANMERKUNG HÖCHST: In der Jetztzeit zum Beispiel hier; Linker Hass und linke Hetze sind in diesem Meisterstück erst gar nicht genannt, schließlich müssen diese ja auch noch eine zersetzende, diffamierende und bedrohliche Atmosphere schaffen, die die Betroffenen Andersmeinenden davon abhalten sollen, ihre anderslautende Meinung öffentlich zu vertreten. Besonders interessant auch die „Hasspostings“: “Hasspostings” sind nicht per se strafrechtlich relevant und können auch unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit liegen. Sie sind regelmäßig als Hasskriminalität im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität zu bewerten. Es gibt keinen eigenen Straftatbestand für “Hasspostings”. Die Straftatbestände Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), Verhetzende Beleidigung (192 a StGB), Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) können mit dem Verfassen von »Hasspostings« erfüllt werden, siehe hier). Diese Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze sind dem Linksstaat besonders bedrohlich. Deswegen werden Faktenchecker Steuergeld alimentiert zum Einsatz gebracht, sowie Heerschaaren von bezahlten „Meldern“ bei Social Media. Aber nicht nur das, auch Märchenautoren sind im Einsatz. Angefangen bei unserem Kombiminister, der das dem Klimaschutz untergeordnete Wirtschaftsministerium führt, bis zu Intensivschrieberlingen beim Correctiv. Ab und zu poppt auch mal ein Relotius auf beim Spiegel, der Geschichten einfach erfindet. Immer wieder gerne genommen, sogenannte „Experten“, die Unsinn verbreiten, wie zum Beispiel hier. Aber weiter im Wiki-Text.
Mit der Abschottung der DDR infolge des Mauerbaus wurde ab 1963 auch der justizielle Terror aufgegeben. Vor allem seit Beginn der Ära Honecker 1971 verstärkte das MfS seine Bemühungen, oppositionelles Verhalten ohne Anwendung des Strafrechtes zu sanktionieren. Wichtige Anlässe hierfür waren das Streben der DDR nach internationaler Anerkennung und die deutsch-deutsche Annäherung ab Ende der 1960er Jahre. So hatte sich die DDR sowohl im Grundlagenvertrag mit der Bundesrepublik als auch mit dem Beitritt zur UN-Charta und der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte zur Achtung der Menschenrechte verpflichtet beziehungsweise diese Absicht bekundet. Da letztere auch im Neuen Deutschland publiziert wurde, stand deren Umsetzung – insbesondere in Bezug auf die beschlossene Verbesserung der Ausreiseregelung – auch innenpolitisch zur Diskussion. Zudem versuchte das SED-Regime, die Zahl politischer Häftlinge zu reduzieren und hierzu die versprochenen Konzessionen durch Repressionspraktiken unterhalb der Schwelle von Verhaftung und Verurteilung zu kompensieren.
ANMERKUNG HÖCHST: Ich empfehle jedem dringend, sich diese „Repressionspraktiken“ einmal genauer anzuschauen: „Politische Repression diente insbesondere in sozialistischen Diktaturen dem Machterhalt der Herrschenden. Ihr Vollzug sowie ihre Androhung dienten dabei zwei miteinander verbundenen Zielen: Die direkt Betroffenen sollten bestraft und die Bevölkerungen diszipliniert werden. In den letzten Jahren sind zahlreiche Untersuchungen entstanden, die auf die enorme Bedeutung von politischer Repression für die Stabilität und das Funktionieren der SBZ/DDR hinwiesen.“ Das Originaldokument der Richtlinie 1/76 ist im Wiki-Text verlinkt; dort sind die Originalseiten 47, 48 und 49 besonders erhellend. Leider nennt der Wikipediabeitrag diese nicht, deswegen möchte ich sie hier nachfolgend exemplarisch zitieren – wegen des Wiedererkenungswertes:
„2.6.2. Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung:
- – Systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinanderverbundener, wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben.“ Davon können z.B. Afdler, Querdenker und Impfgegner ein Liedchen singen.
- Systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Mißerfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen.
- Zielstrebige Untergrabuing von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten Idealen, Vorbildern usw. Und die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive.“
Hierunter sind beispielsweise die “Faktenchecks” mit hoch manipulativen Beiträgen einzuordnen, aber auch die sogenannten „Experten“, die beispielsweise manipulativ behaupten, die AfD würde Politik gegen ihr eigenes Klientel machen, auf Grund von Zusammenstellungen abgelehnter Anträge. Die Menschen im Osten kennen das noch und sind da mißtrauischer, im Westen verfängt diese Art von Zersetzung leider immer noch. Denn wahr ist: Die Bundestagsfraktion der AfD hat zu den abgelehnten Anträgen in den meisten Fällen eigene, bessere Anträge und stimmt deshalb nicht für den halbherzigen, inkonsequenten oder völlig wirkungslosen plakativen Anträge mit dem schönen Namen der Linksregierungen oder der Linken Fraktionen. Diese enthalten zum Teil überaus kritische Pferdefüße und versteckte „Omnibus“- Verfahren, die eine sachfremde Entscheidung irgendwo unterjubeln, die an sich nie durchgehen würde, weil hoch gefährlich, so gefährlich, dass auch das Parteienkartell es sich nicht leisten könnte, da zuzustimmen. Aber eingebettet in ein vordergründig wohlklingendes Gesetz, geht das dann für das Kartell klar.
- „Erzeugen von Mißtrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen.
- Erzeugen bzw. Ausnutzen und Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher Schwächen einzelner Mitglieder.”
Ich schätze, jeder, der ein bisschen Einblick in die Konflikte innerhalb der AfD auf allen Ebenen hat, erfährt hat gerade hier zumindest einen Aha!-Effekt. Besonders gefährlich im Hinblick auf das drohende AfD Verbot:
- „Beschäftigung von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen mit ihren internen Problemen mit dem Ziel der Einschränkung ihrer feindlich negativen Handlungen…”
Natürlich kann man auch jederzeit jemanden vom Verfassungsschutz in die Strukturen implementieren, der die ungesetzlichen und verbotenen Tatbestände erst erschafft, die hinterher gegen die Gruppe, Gruppierung, Organisation oder Partei verwendet werden.
Wie oft muss ich inkriminierende Äußerungen unter meinen Posts löschen, die mir angelastet werden, wenn ich das nicht tue!?
- „Verwendung des Vorgangsmaterials als kompromittierendes Material gegenüber Konzernen, Betrieben, Institutionen, staatlichen Organen…“
…oder eben gegenüber dem „Verfassungsschutz“ (MfS?), der dann gegebenenfalls weitere Maßnahmen bis hin zur Haft einleitet… Kommt das vielleicht irgendjemandem bekannt vor? Wenn man heute der falschen Partei angehört, muss man sogar damit rechnen, sein Bankkonto gekündigt zu bekommen.
Praktische Anwendung
Das MfS setzte die Zersetzung vor allem als psychologisches Unterdrückungs- und Verfolgungsinstrument ein. Es nutzte die an der Juristischen Hochschule der Staatssicherheit (JHS) gewonnenen Erkenntnisse der „Operativen Psychologie“ gezielt, um das Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl der Opfer zu untergraben. Diese sollten verwirrt oder verängstigt, permanenten Enttäuschungen ausgesetzt und durch Störung der Beziehungen zu anderen Menschen sozial entwurzelt werden. Auf diese Weise sollten Lebenskrisen hervorgerufen werden, die politische Gegner verunsichern und psychisch belasten sollten, sodass dem Opfer die Zeit und Energie für staatsfeindliche Aktivitäten genommen wurde. Das MfS als Drahtzieher der Maßnahmen sollte hierbei nicht erkennbar sein.Der selbst betroffene Schriftsteller Jürgen Fuchs sprach deshalb auch von „psychosozialen Verbrechen“ und einem „Angriff auf die Seele des Menschen“.
Wenngleich sich bereits für die späten 1950er Jahre Methoden der Zersetzung nachweisen lassen, wurde die Zersetzung als Methode erst Mitte der 1970er Jahre wissenschaftlich definiert und vornehmlich in den 1970er und 1980er Jahren systematisch angewendet. Die Zahl der betroffenen Personen kann nur schwer ermittelt werden, da die Quellenlage wegen bewusster Verschleierung oft lückenhaft ist, die angewendeten Methoden jedoch vielfältig und die beteiligten Abteilungen zahlreich waren. Insgesamt dürften eine vier- bis fünfstellige Zahl an Personen in Gruppen sowie eine dreistellige Zahl an Einzelpersonen mit Zersetzungsmaßnahmen belegt worden sein. Andere Quellen gehen von etwa 5000 von der Zersetzung betroffenen und „nachhaltig geschädigten“ Personen aus. An der Juristischen Hochschule wurde eine zweistellige Zahl an Dissertationen zu Themen der Zersetzung vorgelegt. Zudem existiert ein etwa 50 Seiten umfassendes Lehrmaterial zur Zersetzung mit zahlreichen praktischen Beispielen.
Durchführende Institutionen
Angewandt wurden die Maßnahmen von nahezu allen Abteilungen des MfS, vor allem jedoch von der Hauptabteilung XX des MfS in Berlin sowie den Abteilungen XX der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen des MfS. Mit der Überwachung von Religionsgemeinschaften, Kultur- und Medienbetrieben, Blockparteien und gesellschaftlichen Organisationen, des Bildungs-und Gesundheitssystems sowie des Sports deckte die Linie XX praktisch das gesamte öffentliche Leben in der DDR ab. ANMERKUNG HÖCHST: Kommt das vielleicht irgendjemandem bekannt vor? Nein? Dann vielleicht bitte noch einmal das Projekt „Demokratie leben“ unter die Lupe nehmen, das in all diese Bereiche hineinreicht, ebenso wie der staatsfinanzierte „Kampf gegen Rechts“. Die linke Ideologie des Kampfes gegen Rechts durch zieht all die genannten Bereiche. Diesem Zugriff kann man sich quasi nur durch Nicht- Konsum von Kultur, Sport, Gewerkschaftsangeboten etc. oder Nicht-Teilnahme entziehen. Jüngst mischen sich sogar Kirchen und Supermarktketten ideologisch ein. Der Linksstaat hat alles von Kita an auf Links getrimmt.
Das MfS nutzte hierbei die Möglichkeiten, die sich aus der geschlossenen Gesellschaftsform der DDR ergaben. Durch politisch-operatives Zusammenwirken besaß das MfS umfangreiche Eingriffsmöglichkeiten wie beispielsweise berufliche oder schulische Strafen, Ausschluss aus Massenorganisationen und Sportvereinen, zeitweise Verhaftungen durch die Volkspolizei sowie die Nichtgewährung von Reisegenehmigungen ins sozialistische Ausland bzw. das Zurückweisen an den visafreien Grenzübergängen zur Tschechoslowakei und Volksrepublik Polen. Zu den „Partnern des operativen Zusammenwirkens“ zählten ferner die Räte der Kreise, Universitäts- und Betriebsleitungen, Wohnungsverwaltungen, Sparkassenfilialen oder unter Umständen behandelnde Ärzte. Wichtige Grundlagen für die Ausarbeitung von Zersetzungsmaßnahmen lieferten die Linie VIII (Observation) sowie die Abteilungen 26 (Telefon- und Raumüberwachung) und M (Postkontrolle) des MfS, notwendige Technik beschaffte die Abteilung 32.
Das MfS setzte Zersetzungsmaßnahmen auch in Zusammenarbeit mit Bruder-Geheimdiensten anderer Ostblock-Staaten um. So leitete beispielsweise der polnische Geheimdienst gemeinsam mit dem MfS ab Anfang der 1960er Jahre Maßnahmen gegen die Zeugen Jehovas ein, welche als „innere Zersetzung“ bezeichnet wurden. ANMERKUNG HÖCHST: Dasselbe ist heute in der Zusammenarbeit mit NGOs, dem Europarat, der WHO und der UNO zu beobachten.
„Zersetzung von Einzelpersonen”
Das MfS wendete die Zersetzung vor, während, nach oder an Stelle einer Inhaftierung der „Zielperson“ an. Die operativen Vorgänge verfolgten hierbei in der Regel nicht das Ziel, Beweise für eine strafbare Handlung des Opfers zu erbringen, um ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. Vielmehr betrachtete das MfS Zersetzungsmaßnahmen als eigenständiges Instrument, welches zum Einsatz kam, wenn strafrechtliche Maßnahmen aus politischen oder „politisch-operativen“ Gründen (beispielsweise um das internationale Ansehen der DDR nicht zu gefährden) nicht erwünscht waren. In einigen Fällen versuchte das MfS jedoch einzelne Personen bewusst zu kriminalisieren, indem es beispielsweise Wolf BiermannMinderjährige zuführte, mit dem Ziel, ihn später strafrechtlich belangen zu können.Als Delikte für eine derartige Kriminalisierung wurden unpolitische Vergehen wie Drogenbesitz, Zoll- und Devisenvergehen, Diebstahl, Steuerhinterziehung oder Vergewaltigungen angestrebt. Als bewährte Formen der Zersetzung nennt die Richtlinie 1/76 unter anderem:
„systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender, sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben; systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen; […] Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive; Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen […]; örtliches und zeitliches Unterbinden beziehungsweise Einschränken der gegenseitigen Beziehungen der Mitglieder einer Gruppe […] zum Beispiel durch […] Zuweisung von örtlich entfernt liegenden Arbeitsplätzen“ (Quelle: Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge vom Januar 1976)
Mit dem durch Bespitzelung erlangten Wissen erstellte das MfS Sozio- und Psychogramme und wendete diese für persönlichkeitsorientierte Formen der Zersetzung an. Dabei wurden gezielt persönliche Eigenschaften und Neigungen (wie etwa Homosexualität) sowie angenommene „charakterliche Schwächen“ der „bearbeiteten Feindperson“ aufgegriffen – beispielsweise berufliches Versagen, Vernachlässigung elterlicher Pflichten, pornographische Interessen, Ehebruch, Alkoholismus, Abhängigkeit von Medikamenten, Neigung zu kriminellen Handlungen, Sammler- und Spielleidenschaften sowie Kontakte zu rechtsextremen Kreisen – oder zur Bloßstellung des Opfers als Gerücht in dessen Umfeld gestreut. Aus Sicht des MfS waren die Maßnahmen umso erfolgreicher, je persönlichkeitsbezogener sie angewendet wurden, jeglichen „Schematismus“ galt es zu vermeiden. ANMERKUNG HÖCHST: Und jetzt Achtung…: „Ferner gehörten zu den Zersetzungsmethoden offene, verdeckte oder vorgetäuschte Bespitzelung, Brief- und Telefonkontrolle, das Beschädigen privaten Eigentums und Manipulationen an Fahrzeugen, bis hin zur Vergiftung von Lebensmitteln und falscher medizinischer Behandlung. Dabei nahmen einzelne MfS-Mitarbeiter den Suizid von Zersetzungsopfern auch billigend in Kauf.
ANMERKUNG HÖCHST: Das ist besonders interessant, weil es zeigt, wie weit der Linksstaat bereit ist zu gehen – nämlich buchstäblich über Leichen. In einigen Fällen, etwa gegen den Pfarrer und späteren Minister für Abrüstung und Verteidigung der letzten DDR-RegierungRainer Eppelmann und seinen Freund Ralf Hirsch sind sogar konkrete Mordabsichten (Tod durch Erfrieren, Vergiftungen, Herbeiführung eines Autounfalls) in den Unterlagen des MfS belegt. Nicht abschließend geklärt werden konnte, ob das MfS Röntgenstrahlung einsetzte, um bei politischen Gegnern gesundheitliche Langzeitschäden hervorzurufen. So starben mit Rudolf Bahro, Gerulf Pannach und Jürgen Fuchs im Abstand von zwei Jahren drei zum gleichen Zeitpunkt inhaftierte, prominente DDR-Dissidenten an Krebserkrankungen. Eine Studie der BStU schloss jedoch auf Grundlage der vorhandenen Akten eine derart vorsätzliche Anwendung von Röntgenstrahlung aus und dokumentierte stattdessen nur einzelne Fälle fahrlässiger gesundheitsgefährdender Verwendung von radioaktiven Strahlenquellen, beispielsweise zur Markierung von Dokumenten.
Im Namen der Opfer schaltete das MfS Kontakt- oder Kleinanzeigen, löste Warenbestellungen aus oder setzte Notrufe ab, um diese zu terrorisieren.[41][42] Besonders perfide, um in die Privatsphäre der DDR-Bürger einzudringen, waren die von der Stasi verübten kriminellen Wohnungseinbrüche, mit dem Ziel die Bewohner einzuschüchtern und psychische Belastungszustände zu erzeugen, indem offensichtliche Spuren der Anwesenheit durch Hinterlassen fremder Gegenstände oder Entfernung oder Veränderung vorhandener vorgenommen wurden. ANMERKUNG HÖCHST: So etwas hier möchte dann etwa Nancy Faeser heute gerne auf den Weg bringen; in einer Demokratie unfassbar. In einer deutsch-demokratischen Republik anscheinend völlig legitim. Schließlich geht es gegen die bösen Delegitimierer des Rechtsstaats. Da ist anscheinend alles erlaubt und mutet es auch noch so totalitär an….
Zersetzung von Gruppen, Zerstörung von Familien- und Freundschaftsbeziehungen
Freundschafts-, Liebes-, Ehe- und Familienbeziehungen manipulierte das MfS durch anonyme Briefe, Telegramme und Telefonanrufe sowie (oftmals gefälschte) kompromittierende Fotos. Auf diese Weise sollten Eltern und Kinder systematisch entfremdet werden. Zur Provokation von Beziehungskonflikten sowie außerehelicher Beziehungen unternahm das MfS mittels sogenannter “Romeo-Agenten” gezielte Umwerbungsversuche. Für die Zersetzung von Gruppen wurden gezielt (auch minderjährige) IM innerhalb der Gruppe angeworben und eingesetzt. Oppositionelle Gruppen wurden in ihrer Arbeit behindert, indem durch IM permanent Korrekturen und Gegenvorschläge in deren programmatische Diskussionen eingebracht wurden.
Um Misstrauen innerhalb der Gruppe zu erzeugen, erweckte das MfS gelegentlich nur den Eindruck, einzelne Gruppenmitglieder seien als IM tätig. Neben der Verbreitung von Gerüchten oder manipulierten Fotos fingierte das MfS hierbei Indiskretionen über angebliche IM-Treffen oder lud einzelne Gruppenmitglieder zu staatlichen Stellen vor, um den Eindruck einer IM-Tätigkeit zu erwecken. Auch durch die gezielte Gewährung von Privilegien – zum Beispiel bei Urlaubs- und Reisegenehmigungen oder der Zuteilung von Wohnungen oder PKW – sollte der Eindruck einer MfS-Tätigkeit einzelner Gruppenmitglieder erzeugt werden. Zweifel entstanden zudem durch die Inhaftierung nur einiger Mitglieder einer Gruppe.
Zielgruppen für Zersetzungsmaßnahmen
Maßnahmen der Zersetzung wurden seitens des MfS gegen Einzelpersonen und Personengruppen angewandt. Es existierte jedoch keine homogene Zielgruppe für Zersetzungsmaßnahmen, da oppositionelles Verhalten in der DDR vielfältig in Erscheinung trat und das MfS daher differenzierte Maßnahmen zu dessen Bekämpfung ergriff. Dennoch nannte das MfS als Hauptzielgruppen:
- Zusammenschlüsse von Ausreiseantragstellern
- feindliche Gruppen unter kritischen Künstlern
- kirchliche Oppositionsgruppen
- Gruppierungen von Jugendlichen
- sowie deren Unterstützer (Menschenrechts-, Friedens- und Fluchthilfeorganisationen, ausgereiste und ausgebürgerte Oppositionelle).
Zudem setzte die Stasi vereinzelt Methoden der Zersetzung auch gegen missliebige unpolitische Organisationen wie die Wachtturm-Gesellschaft ein. Zu den prominentesten Opfern von Zersetzungsmaßnahmen zählten Jürgen Fuchs, Gerulf Pannach, Rudolf Bahro, Robert Havemann, Rainer Eppelmann, Reiner Kunze, die Eheleute Gerd und Ulrike Poppe sowie Wolfgang Templin.
ANMERKUNG HÖCHST: Okay, gut, ich gebe zu, die Zielgruppen haben sich geändert. Dass die oben Genannten nicht mehr Fokus des Auges Saurons stehen, mag daran liegen, dass sie bereits bis zur Bedeutungslosigkeit zersetzt worden sind und keine Gefahr mehr für das Linkssystem darstellen.
Gesellschaftliche und juristische Aufarbeitung
Seit 2019 kann Zersetzung gesetzlich entschädigt werden. Sofern ihnen dies bewusst wurde, versuchten DDR-Oppositionelle wie Wolfgang Templin zum Teil erfolgreich, die Zersetzungstätigkeiten des MfS über westliche Journalisten öffentlich zu machen. Der “Spiegel” veröffentlichte 1977 die fünfteilige Serie ”Du sollst zerbrechen!” des exilierten Jürgen Fuchs, in der er die „operative Psychologie“ der Stasi beschrieb. Das MfS versuchte, derartigen Veröffentlichungen entgegenzuwirken, indem es Fuchs in Redaktionen als Stasi-Paranoiker diskreditierte, so dass der “Spiegel” und andere Medien davon ausgingen, Fuchs leide an Verfolgungswahn. Dies konnte erst durch die Einsicht in die Stasi-Akten nach der politischen Wende in der DDR widerlegt werden.
Da das Ausmaß und die Art der Zersetzungsmaßnahmen bis zur Wende sowohl in der DDR-Bevölkerung als auch im Ausland unbekannt waren, reagierten Betroffene angesichts der heimtückischen Vorgehensweise des MfS teilweise mit Unglauben auf die Enthüllungen. Viele Betroffene äußern bis heute, dass sie nicht verstünden, wie die beteiligten MfS-Mitarbeiter derart unmenschliche Maßnahmen vollziehen konnten. Im Wesentlichen gelten Methoden der Zersetzung auf Grund des Rückwirkungsverbots auch nach 1990 als nicht strafwürdig, eine Beteiligung an der Planung oder Anwendung von Zersetzungsmaßnahmen zog daher in der Regel keine juristischen Folgen nach sich. ANMERKUNG HÖCHST: Warum wohl?
Da ein eigener Straftatbestand der Zersetzung nicht existiert, müssen Zersetzungsmaßnahmen einzeln zur Anzeige gebracht werden. Handlungen, die auch nach DDR-Recht Straftatbestände waren (etwa die Verletzung des Briefgeheimnisses), hätten bereits kurz nach der Tat bei DDR-Behörden angezeigt werden müssen, um einer Verjährung zu entgehen.Erschwerend kam für viele Betroffene hinzu, dass das MfS als Urheber persönlicher Schäden und Misserfolge nicht erkennbar war. Stasi-Unterlagen, in denen derartige Maßnahmen protokolliert sind, besitzen vor Gericht oftmals keine Beweiskraft. Zudem ließ das MfS Dokumente zu durchgeführten Zersetzungsmaßnahmen oft bewusst vernichten.
Opfer von Zersetzungsmaßnahmen erhalten – sofern sie nicht mindestens 90 Tage inhaftiert waren – keine Opferpensiongemäß §17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG). Bei nachweislicher systematischer, beruflicher und/oder gesundheitlicher Schädigung durch das MfS kann gemäß Unrechtsbereinigungsgesetz (2. SED-UnBerG) eine verwaltungsrechtliche sowie eine berufliche Rehabilitierung beantragt werden. Diese heben bestimmte Verwaltungsmaßnahmen von DDR-Organen auf und stellen deren Rechtsstaatswidrigkeit fest. Dies ist Voraussetzung für soziale Ausgleichszahlungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Bei einer anerkannten Verfolgungszeit von mehr als drei Jahren und nachgewiesener Bedürftigkeit können zudem Ausgleichszahlungen für Verdienstausfälle und Rentenschäden beantragt werden. Als besondere Hürden erweisen sich in den genannten Fällen jedoch der vom Betroffenen zu erbringende Nachweis des Eingriffs des MfS in Gesundheit, Vermögen, Ausbildung und Beruf sowie die Anerkennung von (zum Teil psychischen) Gesundheitsschäden als direkte Folge von Zersetzungsmaßnahmen.
ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN HÖCHST: In der DDR wurde das Nazi-Unrecht nicht aufgearbeitet. Nazis wurden überall integriert. Diese historische Tatsache ist hervorragend dokumentiert im “Braunbuch der DDR” von Olaf Kappelt, wo es etwa heißt: An allen Schaltstellen von Gesellschaft, Partei und Staat waren in der DDR ehemalige Nationalsozialisten vertreten. Der Autor Olaf Kappel kam ihnen bereits 1981 mit der Erstauflage dieses Buches auf die Spur. Staatssicherheitsminister Erich Mielke persönlich erklärte ihn daraufhin zum Staatsfeind und trachtete ihn durch eine Sondereinheit auszuschalten. Doch das Treiben ehemaliger Mitglieder der NSDAP in der DDR war damit keineswegs beendet. Bis zur Wende konnten sie weiter aufsteigen. Sie saßen im SED-Zentralkomitee, dem DDR-Ministerrat, der Volkskammer, den Schulen und Hochschulen, bei der Armee, der Polizei sowie in den Chefredaktionen der Zeitungen, beim Radio und Fernsehen und in der volkseigenen Wirtschaft. Einige dieser Ex-Nazis retteten Ämter und Einfluss 1989/90 durch Eintritt in die PDS und bis heute sind diese Leute im Ältestenrat der Partei ‘Die’Linke” vertreten. Diese Zusammenstellung von über 1.000 Personen schließt eine Forschungslücke in der Aufarbeitung der SED-Diktatur und ist ein Dokument deutsch-deutscher Geschichte…” Und ja, die Nationalsozialisten waren nach eigenen Ansagen eine linke, zutiefst antibürgerliche Partei, die seinerzeit ebenfalls schon den Kampf gegen Rechts betrieben haben.
„‚Der Feind steht rechts‘ … Der Ruf der Hitlerjugend“: so titelte die Deutsche Reichs-Zeitung am 15.06.1934. Sie zitierte aus einem Bericht des Deutschen Nachrichtenbüros: „Wenn man früher gesagt habe, der Feind steht links, so rufe heute die Deutsche Jugend ins Volk hinein, der Feind steht rechts. Jener Teil von Reaktionären sei noch heute sehr groß, der all die Miesmacher und Nörgler umfasse, die aus dem Kreise des deutschen Bürgertums kommen.“ (Das Wort “Querdenker” war wohl noch nicht in Mode gekommen…”
Es handelte sich dabei nicht um eine einmalige Aussage, sondern – in den Worten der deutschsprachigen Auslandspresse – um einen „’Hetzkampf der Hitlerjugend’, der auch mittels dieser Parole geführt wurde.“, so die “Achse des Guten”. Das sollte wirklich allen sehr zu denken geben. Bevor es wieder “zu spät” ist – siehe Hashtags wie “#niewiederistjetzt” oder “#Machtergreifung”.
Mich jedenfalls persönlich wundert in diesem Staat gar nichts mehr. Die „demokratischen Fraktionen“ verwehren derzeit in Thüringen dem Wahlsieger, was ihm zusteht. Und das in dem Bundesland, wo Frau Merkel darauf bestand, dass die Ministerpräsidentenwahl rückgängig gemacht wird. Ich habe vor Jahren schon gesagt „Die Machtergreifung hat bereits stattgefunden.“ Und damit leider recht gehabt. Das tritt immer klarer zu Tage. Werte „demokratische Fraktionen“, warum haltet ihr überhaupt noch Wahlen ab, wenn ihr die Ergebnisse nicht respektieren wollt? Euer Verhalten delegitimiert die Demokratie (im ursprünglichen Wortsinne). In Deutschland muss es längst heißen: „Alle Staatsgewalt geht vom Parteienkartell aus“, das sich diesen Staat zur Beute gemacht hat…
Zur Person:
Nicole Höchst, Jahrgang 1970, ist AfD-Bundestagsabgeordnete aus Rheinland-Pfalz. Sie trat 2015 in die AfD ein und ist seit 2017 Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 201 (Bad Kreuznach/Birkenfeld). Dort ist sie unter anderem als ordentliches Mitglied und Obfrau des Bildungsausschusses und als Sprecherin der AfD-Fraktion für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung tätig. Ferner ist sie stellvertretendes Mitglied in den Ausschüssen für Familie, Senioren und Jugend sowie für Digitales. Höchst ist desweiteren Delegierte des Deutschen Bundestages in den Europarat für die AfD-Fraktion und stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums der Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Bis 2012 unterrichtete sie als Studienrätin am Staatlichen Speyer-Kolleg, anschließend war sie bis Oktober 2017 Referentin am Pädagogischen Landesinstitut (vormals IFB). Höchst war 2015 Mitglied der AfD-Bundesprogrammkommission und ist stellvertretende Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Speyer. Sie ist katholisch, hat vier Kinder und lebt mit ihrer Familie in Speyer, wo sie auch Stadträtin ist.
Auf jouwatch veröffentlicht Nicole Höchst alle 14 Tage die kritische Kolumne “Höchst brisant” zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen. Der erste Jahrgang dieser Kolumnen ist auch in Buchform erschienen. Unter demselben Titel veröffentlicht sie in unregelmäßigen Abständen Videobeiträge auf ihrem YouTube-Kanal.