Anti-Demokratisches Kasperletheater, dritter Akt: Thüringer Verfassungsschutz befürchtet Staatszersetzung durch AfD

Das muss wirklich ein von langer Hand, bis ins letzte Detail ausgeklügelter Plan gewesen sein, was sich da in Thüringen abgespielt hat und noch abspielt. Da müssen sich wirklich die anti-demokratischen, also linken Kräfte, die um ihre Macht fürchten, in irgendeinem Hinterstübchen getroffen und Punkt für Punkt durchgesprochen haben.

Erst das inzenierte Chaos im Thüringer Landtag, dann der Gang zum Thüringer Verfassungsschutzhofes, das Urteil, dann der AfD-Verbotsantrag der Loser und jetzt kommt dieser Mann wie Kai aus der Kiste:

Der Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, hat nach dem Eklat bei der konstituierenden Sitzung des Landtages vor weiteren Angriffen auf die Institutionen gewarnt. “Das war letzte Woche nur ein Vorgeschmack auf das, was uns noch erwartet”, sagte Kramer dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” (Montagausgaben).

“Und das ist das Niveau von Staatszersetzung, wenn man sich insbesondere anschaut, wie mit dem Landesverfassungsgericht und seinen Richtern umgegangen wird. Auch haben wohl einige neue Mitglieder des Landtages zum ersten Mal höchstpersönlich erlebt, mit welchen Mitteln die AfD in Thüringen arbeitet”, so Kramer.

Die AfD hatte die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes in Sozialen Netzwerken als “Richter mit Parteibuch” verächtlich gemacht.

Zuversichtlich stimme ihn, dass es mit Hilfe des Landesverfassungsgerichts und der anderen Fraktionen gelungen sei, “die Konstituierung des Verfassungsorgans Landtag störungsfrei und rechtswirksam zu vollenden und einen Präsidenten zu wählen”, sagte Kramer weiter. “Jetzt haben wir ein arbeitsfähiges Landesparlament, das ist schon mal viel wert.” Und die Ereignisse schweißten “vielleicht zusammen, wenn es künftig darum geht, Verfassungsfeinden als Demokraten gemeinsam entgegenzutreten”.

Der amtierende Ministerpräsident Thüringens, Bodo Ramelow (Linke), kritisierte Online-Attacken auf Thüringer Verfassungsrichter scharf. Er sagte der “Rheinischen Post” (Montagausgabe) mit Blick auf den Eklat bei der konstituierenden Sitzung des Landtags, “die AfD will unsere Demokratie zerstören und zersetzen, das hat sie deutlich gezeigt”.

Er fügte hinzu: “Wir erleben nun zudem seit Tagen im Internet von rechts Angriffe auf die Thüringer Verfassungsrichter. Wenn so mit Staats- und Verfassungsorganen umgegangen wird, dann sind wir am Punkt der Staatszersetzung.”

Ramelow sagte rückblickend auf das Agieren von Alterspräsident Jürgen Treutler ferner: “Das Handeln ihres Alterspräsidenten und der AfD-Fraktion war gegen das Parlament, gegen die Verfassung und gegen die Rechte aller freigewählten Abgeordneten gerichtet.”

Es ist nur noch lächerlich, wenn ausgerechnet, diejenigen, die den Wählerwillen mit Füßen treten, sich jetzt als Verteidiger der Demokratie aufspielen. Deutlicher kann man die Verachtung gegenüber den Bürgern eigentlich nicht zeigen.

Das alles ist natürlich nur ein Test für die nächste Bundestagswahl und das wohl perfideste Ablenkungsmanöver überhaupt. Denn die Probleme in diesem Land werden immer größer und werden von den regierenden Parteien im Bund und in den Ländern nicht gelöst werden.

Wir schalten zurück in den Bundestag, hier gibt es ein paar neue Details aus der Rappelkiste:

Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken haben einen Gruppenantrag ausgearbeitet, um das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens zu beauftragen. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf das Dokument.

Die Initiatoren beantragen darin beim Bundesverfassungsgericht einerseits, “gemäß Art. 21 Abs. 2 GG festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist”. Zum anderen beantragen sie, “das Vermögen der Alternative für Deutschland nach § 46 Abs. 2, S. 3 BVerfGG zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke einzuziehen”. Und zudem festzustellen, “dass die Alternative für Deutschland nach Art. 21 Abs. 3 GG von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist”.

Damit ein Verbotsverfahren im Zweifel nicht an V-Leuten in der Partei scheitert, was bei der NPD schon mal zum Problem wurde, gibt es auch einen Auftrag an die Bundesregierung und die Landesregierungen. Sie werden aufgefordert, “durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken”. Also mögliche V-Leute abzuschalten und verdeckte Ermittler abzuziehen.

Zur Begründung des Antrags heißt es unter anderem: “Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung”, die “Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot” würden von der AfD “mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt”. Es gäbe “immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen und darüber hinaus auch klare Bekenntnisse zu diesen”.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte der RTL/ntv-Redaktion zuvor noch gesagt, dass es für ein AfD-Verbot Beweise brauche. “Wenn die Beweise vorliegen, dann ja.”

Die “Beweise” wird es schon geben, oder man macht einfach was zu “Beweisen”.  (Mit Material von dts)