Geht doch: Straftaten gegen das Leben: Mittlerweile jeder sechste Täter schuldunfähig

Bestimmte Verbrechen scheinen sich in Deutschland offenbar immer mehr zu lohnen – denn bestraft können wohl immer weniger Täter, viele landen eher in der Psychiatrie:

Deutsche Gerichte stellen immer häufiger fest, dass Angeklagte schuldunfähig sind. Ihr Anteil an allen sogenannten Abgeurteilten ist in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen, wie eine “Spiegel”-Datenanalyse der Strafverfolgungsstatistik ergeben hat.

Besonders eindrücklich ist die Entwicklung bei den “Straftaten gegen das Leben”, zu denen Mord und Totschlag gehören. Von 2002 bis 2012 lag der Anteil der schuldunfähigen Angeklagten bei diesen Delikten relativ konstant um die acht Prozent. Seitdem ist die Zahl fast kontinuierlich angestiegen, auf rund 16 Prozent im Jahr 2022, dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen. Bei anderen Gewaltdelikten wie Raub, Erpressung und Angriffen auf Kraftfahrer sowie “Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit” lag der Anteil niedriger; im Jahr 2022 zwischen 0,6 und 1,3 Prozent aller Abgeurteilten. Auch diese Werte haben sich seit 2012 mehr als verdoppelt.

Der Großteil aller schuldunfähigen Täter wird mit dem Urteil im Maßregelvollzug untergebracht. Die Staatsanwaltschaften stellen laut ihrer Statistik ebenfalls immer mehr Verfahren wegen Schuldunfähigkeit ein. Im Jahr 2008 kamen demnach auf 100 Angeklagte rund 1,5 Schuldunfähige, bei denen die Ermittlungen eingestellt wurden, bevor es zum Prozess kam. 2023 lag diese Quote bei mehr als 3,5.

Nun müsste man natürlich noch wissen, wer hier denn schuldunfähig ist, ob das mit einer bestimmten Religion zu tun hat. Dazu gibt es einen Beitrag von der AfD:

Während wir noch schockiert auf den grausamen Doppelmord in Ludwigshafen blicken, beginnt am Freitag der Gerichtsprozess gegen einen anderen Messerstecher. Ein 28-jähriger Palästinenser, der wohl in Syrien aufgewachsen ist, hatte im November 2021 in einem ICE zwischen Passau und Nürnberg wahllos auf Fahrgäste eingestochen. Die Ermittler vermuten ein islamistisches Motiv, weil man beim Tatverdächtigen unter anderem islamistische Text- und Videodateien fand, die auch Terroranschläge gegen Nicht-Muslime verherrlichten. Doch dies hält den Anwalt des Mannes nicht davon ab, von einer psychischen Störung auszugehen und den „psychischen Zustand“ des Täters schon im Vorfeld als „Dreh- und Angelpunkt des Prozesses“ zu bezeichnen.

Ein Gutachter hatte dem Mann kurz nach der Tat eine paranoide Schizophrenie attestiert und ihn in diesem Zusammenhang als schuldunfähig dargestellt. Doch ein zweites Gutachten löste diese Behauptung plötzlich in Luft auf. Nun ist zu befürchten, dass die Karte der psychischen Erkrankungen auch beim aktuellen Fall in Ludwigshafen gespielt werden könnte. Schließlich gibt es laut bayerischem Verfassungsschutz in den letzten Jahren eine „Zunahme psychischer Probleme bei auffällig gewordenen einzelagierenden Personen.“ Dabei sei es oftmals schwer, herausfinden, „ob es sich um einen islamistischen Terroranschlag oder um Taten psychisch erkrankter Personen handelt“. Als ob Beides sich widersprechen würde!

Der Täter in Ludwigshafen soll laut Augenzeugen „Allahu akbar“ gerufen haben. Dennoch spricht die Polizei davon, dass es bislang keine Hinweise auf einen islamistischen Terroranschlag gebe. Es ist aber nicht hinnehmbar, wenn reihenweise schwerste Straftaten als Ausdruck einer vermeintlichen psychischen Erkrankung relativiert werden. Anstatt solche Diskussionen in den Fokus zu rücken, müssen die Täter endlich abgeschoben und unsere Grenzen geschützt werden.