Berliner Justizfarce: Coronakritischer US-Autor Hopkins unter Vorwand des NS-Kennzeichenverbots abgeurteilt

Das Berliner Kammergericht hat am Montag ein weiteres groteskes Skandalurteil im Rahmen des überwunden geglaubten Corona-Regimes gefällt. Der amerikanische Autor C. J. Hopkins, der seit fast 20 Jahren in Deutschland lebt, wurde nun in zweiter Instanz verurteilt, weil er sein Buch „The Rise of the New Normal Reich“ auf Twitter beworben hatte. Darin wird mit den freiheitsfeindlichen Corona-Beschränkungen abgerechnet. Auf dem Cover des Buches war eine Gesichtsmaske zu sehen, durch die ein Hakenkreuz durchschimmerte. Für jeden normalen Menschen ist offenkundig, dass das Werk den Nationalsozialismus nicht verherrlicht, sondern, im Gegenteil, vor der Wiederkehr von dessen totalitären Methoden warnt. Nicht aber für die Berliner Staatsanwaltschaft. Diese hat, trotz der gigantischen Kriminalitätsrate im Shithole an der Spree, Zeit und Ressourcen übrig, um einen mit einer Jüdin verheirateten Schriftsteller wegen Verstoßes gegen das NS-Kennzeichenverbot von 1968 zu verklagen.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Tiergarten Hopkins im Januar freigesprochen, da „bei Berücksichtigung des mit der Verwendung der Maske verbundenen Texts ohne Weiteres“ erkennbar sei, „dass die Verbindung zum Nationalsozialismus in einem nachdrücklich ablehnenden Sinn hergestellt wird“. Den Posts liege jegliche Eignung fern, einer Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes oder gar ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen zu dienen, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit gab die Staatsanwaltschaft sich aber nicht zufrieden und zerrte Hopkins erneut vor Gericht. Nun bekam sie ihren Willen. In einem völlig absurden Urteil behauptet das Kammergericht, die Abbildung des Buchdeckels mit dem Hakenkreuz sei weder von der Meinungs- noch von der Kunstfreiheit gedeckt. Durch den Vergleich des Corona-Regimes mit dem Nationalsozialismus, habe Hopkins den Nationalsozialismus verharmlost. Aus den beiden Twitter-Posts gehe nicht eindeutig hervor, dass der Autor den Nationalsozialismus ablehne. Um den Irrsinn perfekt zu machen, ist nicht das Buchcover selbst strafbar, sondern die Tweets, mit denen es beworben wurde!

Prozess um nichtige Lappalie, der tief blicken lässt

Wie die Journalistin Aya Velasquez berichtet, die die Gerichtsfarce gegen Hopkins von Beginn an begleitete, wurde der Prozess unter „Anti-Terror-Auflagen“ durchgeführt. Aus Sicherheitsgründen durften maximal 35 Zuhörer teilnehmen. Persönliche Gegenstände wie Taschen, Handys, Laptops oder auch Stifte und Papier mussten vor Betreten des Gerichtssaals abgegeben werden, damit keine heimlichen Ton- und Videoaufnahmen vom Prozess gemacht werden konnten. Das alles für einen Prozess in einer völlig nichtigen Lappalie. In seinen Ausführungen vor Gericht machte Hopkins unter anderem darauf aufmerksam, dass sich auch auf den Titelblättern von „Spiegel“ und „Stern“ Hakenkreuze fanden. Er erinnerte daran, dass der deutsche Staat während Corona ohne jeden plausiblen Grund einen Ausnahmezustand ausgerufen und die verfassungsmäßigen Rechte außer Kraft gesetzt habe. Das habe Nazi-Deutschland auch getan. „Die deutschen Behörden haben Proteste gegen ihre willkürlichen Erlasse verboten. Mithilfe der deutschen Medien bombardierten sie die Massen mit Lügen und Propaganda, die die Öffentlichkeit terrorisieren und zu gedankenlosem Gehorsam zwingen sollten. Sie trennten die deutsche Gesellschaft danach, wer der offiziellen Ideologie entsprach, und wer nicht. Sie zensierten politisch Andersdenkende. Sie haben Menschen ihrer Arbeitsplätze beraubt, weil sie sich weigerten, sich der offiziellen Ideologie anzupassen und sinnlosen Befehlen zu befolgen.

Sie haben Massenhass gegen eine „Sündenbock“-Klasse von Menschen geschürt. Sie haben Kritiker der Regierungsverordnungen dämonisiert und verfolgt. Sie schickten Polizisten los, um sie zu brutalisieren. Sie instrumentalisierten das Gesetz, um politische Dissidenten zu bestrafen“, sagte er weiter. Er habe all dies in seinem Buch dokumentiert, sich dagegen ausgesprochen, Essays darüber veröffentlicht und darüber getwittert. Seine Strafe dafür sei, dass er zum zweiten Mal vor einem Strafgericht. Stehe, sein Buch in Deutschland verboten sei, er diffamiert werde und sein Ruf als Autor beschädigt sei. „Sie haben mein Einkommen und meinen Ruf als Autor geschädigt. Sie haben mich gezwungen, Tausende von Euro auszugeben, um mich gegen diese lächerlichen Anklagen zu verteidigen. Und heute wurden ich, mein Anwalt und alle in der Galerie dieser offiziellen Machtdemonstration ausgesetzt und wie potenzielle Terroristen behandelt“, so Hopkins weiter. Seine Erklärung ist ein bewundernswertes Beispiel für Aufrichtigkeit vor einem Willkürstaat. Eigentlich sollte sie Pflichtlektüre sein und überall veröffentlicht werden. Er will nun in Berufung gehen. Damit zieht sich diese Farce auf Kosten des Steuerzahlers noch weiter hin, nur weil eine Ermittlungsbehörde, die mit richtigen Verbrechern nicht mehr fertig wird, sich mit offensichtlich lächerlichen Beschuldigungen an einem Schriftsteller abarbeitet. (TPL)