Ferda Ataman (Bild: IMAGO / Metodi Popow)
Ferda Ataman (Bild: IMAGO / Metodi Popow)

Schönes Ding! Ferda Atamans Antidiskriminierungsstelle verliert erneut vor Gericht

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Die Bundesrepublik Deutschland – konkret die hoch umstrittene Antidiskriminierungsbeauftragte Freda Ataman –  hat erneut vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die Kosten ihrer bislang verlorenen Prozesse hat allerdings wieder der Steuerzahler zu begleichen.

Ausgangspunkt war eine Abmahnung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) – geführt durch die Migrationslobbyistin Ferda Atamann, die gerne mal Deutsche als Kartoffeln tituliert – gegen das Medienunternehmen „Nius“ und dessen Muttergesellschaft „Vius“. Die ADS hatte zwei im Mai veröffentlichte Artikel auf „Nius“ abgemahnt, die sich mit einer sogenannten Transperson beschäftigten. Der betreffende biologische Mann hatte versucht, Mitglied in einem reinen Frauen-Fitnessstudio zu werden, wurde jedoch abgewiesen. In den Artikeln hieß es unter anderem, die „Regierung“ fordere ein „Bußgeld“ von der Betreiberin des Studios. „Nius“, geleitet von Ex-Bild-Chef Julian Reichelt, ließ die Artikel online und verteidigte sie als legitime Meinungsäußerung.

Das Landgericht Berlin wies die Unterlassungsanträge der ADS ab, und das Kammergericht Berlin bestätigte diese Entscheidung. Der Anwalt von „Vius“, Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, reichte daraufhin eine negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg ein. Dabei ging es darum, die gegen „Vius“ erhobenen Ansprüche abzuwehren. Das Gericht entschied am 13. September zugunsten von Steinhöfel und seinem Mandanten und stellte fest, dass die von der ADS geforderten Unterlassungsansprüche nicht bestehen. Zudem muss “die Bundesrepublik” – sprich der Steuerzahler –  die Kosten für die rechtlichen Eskapaden Atamans tragen. Der  Streitwert wurde auf 45.000 Euro festgesetzt.

Steinhöfel bezeichnete dies als weiteren Sieg für die Meinungsfreiheit. Er kritisierte die Prozessführung der Bundesrepublik, insbesondere die Behauptung, der Unterlassungsanspruch sei bereits vor der negativen Feststellungsklage beim Landgericht Berlin anhängig gewesen. Diese Behauptung sei falsch, da der Antrag der ADS fünf Tage nach der Klage von „Vius“ eingereicht worden sei. Die Antidiskriminierungsstelle wies den Vorwurf der Lüge zurück und erklärte, ihr Unterlassungsantrag sei bereits im Juni eingereicht worden, während die negative Feststellungsklage erst im Juli zugestellt wurde.

Steinhöfel konterte, dass die Bundesrepublik in diesem Jahr bereits mehr als zehn Niederlagen in Verfahren zur Presse- und Meinungsfreiheit erlitten habe, was er als symptomatisch für ein gestörtes Verhältnis der Regierung zu diesen Grundrechten ansieht. Die endgültige Festsetzung der Prozesskosten steht noch aus.

Auf X erklärt Steinhöfel, dass “die Bundesrepublik allein in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 mehr als zehn Niederlagen vor Verwaltungs- und Landgerichten und sogar vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Mandanten, die er vertrat, hinnehmen musste.

Nicht nur die streitbare Ethnologin und Hochschullehrerin, Prof. Dr. Susanne Schröter, findet, dass Steinhöfel “ein Segen für die Demokratie” sei. “Seine Verdienste bei der Verteidigung der Meinungsfreiheit können nicht hoch genug eingeschätzt werden. Jetzt wieder gegen Ferda Atamans Antidiskriminierungsstelle”, so Schröter auf X.

(SB)

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