Screenshot eines Videos von Leonis H.alimhamza1/Youtube

Verwaltungsgericht Köln stoppt Abschiebung eines Salafisten-Predigers!

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Es ist nur noch irre: Die Stadt Bonn wollte den Salafisten-Prediger „Abdul Halim Hamza“ in den Kosovo abschieben. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln fehlt hierfür jedoch die e rechtliche Grundlage. Denn: Anhänger des politischen Islam und Salafismus und ihr islamischer Hass stellten nach geltendem Recht nicht per se eine Gefahr für unsere ach so tolle freiheitliche demokratische Grundordnung dar.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Mittwoch eine nur noch als irre zu bezeichnende Entscheidung getroffen: Die geplante Abschiebung des aus dem Kosovo stammenden Salafisten-Predigers Leonis H. – bei seiner  muslimischen Fangemeinde auch als „Abdul Halim Hamza“ bekannt und beliebt – bleibt vorerst ausgesetzt! Die Richter begründen dies mit der absurden Behauptung, dass Anhänger des politischen Salafismus nicht automatisch eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen. Was für eine skandalöse Wahnsinn!

Der 34-jährige H. saß seit Anfang September in Abschiebehaft. Die Stadt Bonn beschuldigt ihn, gezielt Hasspropaganda im Internet verbreitet zu haben. Doch das Gericht sieht anscheinend keinen Grund zur Besorgnis! Es könne nicht nachweisen, dass H. tatsächlich den demokratischen Rechtsstaat angreift oder Terrorismus unterstützt. „Hassprediger“ sei er nicht – so die fragwürdige Schlussfolgerung der Richter. Die Stadt Bonn hatte mit einer 51-seitigen Dokumentation der Staatsschutzabteilung versucht, die Gefährlichkeit von H. zu untermauern. Die Beweise sprechen Bände: Seine Verbindungen zu radikalen Salafisten und kriminellen Clans sind alarmierend. Doch das Gericht zeigt sich unbeeindruckt und ignoriert die klare Gefahr, die von solchen Extremisten ausgeht!

Wie fahrlässig politisch Verantwortliche mit der Sicherheit in diesem Land umgehen zeigt ein vor kurzem im Bundestag gescheites Gesetzesvorhaben, das darauf abzielte, solche Bedrohungen schon bei Andeutungen ernst zu nehmen. CDU und CSU hatten gefordert, dass bereits die Forderung nach einem islamischen Gottesstaat strafbar sein sollte. Doch dieses Vorhaben wurde abgelehnt!

Ach ja! Der Allah-Terror-Prediger H. hat für Nachschub gesorgt, da er drei minderjährige Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit in die Welt gesetzt hat, was die Richter anscheinend als ausreichenden Grund ansehen, ihn nicht abzuschieben.

(SB)

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