Stürmen jetzt afghanische Asylant:innen Deutschland?

Frauen aus Afghanistan und was sich auch immer als Frau definiert, gelten ab sofort als verfolgt und werden automatisch als Flüchtling anerkannt. Das fürfte halb Afghanistan nach Deutschland locken. Samt Familiennachzug!

Die muslimische Massenmigration nimmt nicht nur keine Ende, sondern noch mehr Fahrt auf. Das was Baerbock mit ihrem Massenimport von Afghanen nicht geschafft hat, das erledigt nun der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dieser hat am Freitag entschieden, dass der Umgang des Taliban-Regimes mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung gilt. Für die Prüfung eines entsprechenden Asylantrages reicht es daher, dass Geschlecht und Staatsangehörigkeit überprüft werden.

Die nur noch als wahnsinnig zu bezeichnende Entscheidung gründet sich auf eine Klage zwei afghanischer Frauen, die sich an den österreichischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Weigerung der dortigen Behörden, ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, wandten.  Sie machten geltend, die Situation der Frauen unter dem neuen Taliban-Regime in Afghanistan allein rechtfertige schon die Gewährung dieses Status. Auch der österreichische Verwaltungsgerichtshof war der Ansicht, dass die Rückkehr dieses Regimes an die Macht im Jahr 2021 schwerwiegende Auswirkungen auf die Grundrechte von Frauen hätten.

Nach Auffassung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs gehörten afghanische Frauen damit zu einer “bestimmten sozialen Gruppe” im Sinne der Richtlinie 2011/951, da sie in Afghanistan Verfolgungshandlungen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sein könnten. Der Gerichtshof wollte nun vom EuGH wissen, ob die vorstehend beschriebenen diskriminierenden Maßnahmen in ihrer Gesamtheit als Verfolgungshandlungen eingestuft werden können, die die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigen könnten. Ferner wollte er wissen, ob bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau andere Aspekte als deren Staatsangehörigkeit und Geschlecht zu berücksichtigen seien.

Der EuGH entschied: Ja, alle rein. Und: Für die Prüfung eines entsprechenden Asylantrages reicht es daher, dass Geschlecht und Staatsangehörigkeit überprüft werden. 

Somit muss nun jeder afghanische Fusselbartmuslim, der neben dem Wort Asyl zudem noch bemerkt, dass er sich als Frau definiert, der Zugang zu den europäischen, sprich deutschen Sozialtöpfen gewährt werden.

(SB)