Österreich bleibt trotz irrem EuGH-Urteil zu Afghaninnen bei Einzelfallprüfungen

Die österreichischen Behörden werden trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) – anders als die aufnahmewütige Ampelregierung in Deutschland – weiterhin individuelle Prüfungen bei Asylanträgen von afghanischen Frauen durchführen.

Ein Sprecher des ÖVP-geführten Innenministeriums unter Gerhard Karner erklärte am Montag, dass das Urteil zwar besagt, dass bei der Rückkehr einer Afghanin keine spezifische Bedrohung durch Verfolgung nachgewiesen werden muss und die bloße Berücksichtigung von Staatsangehörigkeit und Geschlecht ausreicht. Dennoch sei das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) weiterhin verpflichtet, Einzelfallprüfungen durchzuführen.

Das nur noch als wahnsinnig zu bezeichnende Urteil des EuGH, das durch den österreichischen Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angestoßen wurde, betrifft einen Fall, in dem zwei afghanischen Frauen der Flüchtlingsstatus zugesprochen wurde. Experten sehen weitreichende Auswirkungen auf die europäische Migrationspolitik. Der Europarechtler Walter Obwexer warnte, dass Schleuser gezielt afghanische Frauen in die EU bringen könnten, woraufhin deren gesamter Clan dann durch Familiennachzug folgen könnten. Er plädierte daher für eine Änderung der Rechtsprechung, um politischen Druck zu vermeiden, der die Grundrechte und den Schutz durch EMRK und Grundrechtecharta gefährden könnte. Ähnlich äußerte sich die ehemalige Präsidentin des österreichischen Obersten Gerichtshofs, Irmgard Griss. Sie bezeichnete das Urteil als folgerichtig, betonte jedoch, dass sich die Umstände inzwischen stark verändert hätten und eine „gewisse Korrektur“ in der EuGH-Judikatur erforderlich sei, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu bewahren.

Die politische Reaktion auf das Urteil fiel auch in Österreich unterschiedlich aus und erklärt auch weitergehendes das Wahlergebnis bei den Parlamentswahlen: Während der Wahlgewinner FPÖ das EuGH-Urteil scharf kritisierte und es als weltfremd bezeichnete, lobte die SPÖ, die sich von den deutschen Genossin in nichts unterscheidet, die Entscheidung und bejubelte es “als einen wichtigen Schritt für Frauenrechte”. FPÖ-Europaabgeordnete Petra Steger argumentierte, das Urteil untergrabe eine restriktive Asylpolitik. Genossin SPÖ-Europaabgeordnete Elisabeth Grossmann hingegen begrüßte das Urteil als bedeutend für den Schutz von Frauen weltweit.

Fakt ist: Afghaninnen werden weder in Deutschland noch in Österreich frei leben können, da sie aufgrund einer irren Migrationspolitik auch hierzulande in islamischen Parallelgesellschaften leben müssen.

(SB)