Gerichtliche Schlappe für grünen Corona-Scharfmacher Janosch Dahmen

Auch der Grünen-„Gesundheitsexperte“ Janosch Dahmen, einer der schlimmsten Hetzer der Corona-Zeit, hat sich nun dem üblen Beispiel seiner Parteifreunde Robert Habeck und Annalena Baerbock angeschlossen und Anzeige gegen einen seiner Kritiker wegen eines Twitter-Kommentars erstattet. Und tatsächlich hatte die Staatsanwaltschaft auch hier nichts Besseres zu tun, als ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wie der Anwalt Markus Haintz, dessen Kanzlei den Betroffenen vertritt, mitteilte.

Den Vorschlag der Staatanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro einzustellen, wurde abgelehnt. Daraufhin wurde ein Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro erlassen, gegen den die Verteidigung Einspruch einlegte. Nach neuerlicher Prüfung hatte der zuständige Richter ein Einsehen und erklärte, der Argumentation der Verteidigung folgen zu wollen und das Verfahren wegen geringer Schuld und geringem öffentlichem Interesse einstellen zu wollen. Dem stimmten alle Beteiligten zu, mit dem Ergebnis, dass nun der Staat und damit der Steuerzahler sämtliche Kosten dieses völlig überflüssigen Verfahrens übernehmen müssen.

Voreiliger Strafbefehl erlassen

Haintz kritisiert hier auch, dass in diesem Fall wieder einmal ein voreiliger Strafbefehl erlassen wurde, ohne dass zuvor eine ausreichende Prüfung der Strafbarkeit des vorgeworfenen Verhaltens erfolgt sei. Seiner Ansicht nach hätte das Gericht in Fällen wie diesem den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls von vornherein ablehnen können und sollen. Die Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens stelle somit eine „angemessene Korrektur des Verfahrensverlaufs“ dar und zeige „die Notwendigkeit einer sorgfältigen juristischen Prüfung auf beiden Seiten“.

Diese Lappalie zeigt jedoch auch wieder einmal die Skrupellosigkeit von Politikern, vor allem der Grünen, die Bürger wegen meist völlig harmloser Kommentare juristisch schikanieren und die Kosten dafür der Allgemeinheit aufzwingen, der sie ohnehin schon permanent Schaden zufügen. Und viel zu viele Staatsanwaltschaften und Gerichte geben sich bereitwillig für dieses üble Spiel her, weil sie der wirklichen Probleme im Land schon längst nicht mehr Herr werden. (TPL)