Das Landgericht Bayreuth hat einen Mann vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen, der eine queer-kritische Karikatur im Netz geteilt hatte. Darauf ist ein Trojanisches Pferd zu sehen, dessen Rumpf mit den Worten „LGBTQ/Gender Ideology“ (LGBTQ- / Geschlechter-Ideologie) und das Innere mit dem Wort „Pedophilia“ (Pädophilie) beschriftet ist. Das Holzpferd steht vor einer geöffneten Tür mit der Aufschrift „Society“ (Gesellschaft). Der Mann ist Kampagnenleiter der christlichen Organisation CitizenGo, die Teilen der LGBTQ-Bewegung vorwirft, Pädophilie normalisieren zu wollen.
Das Amtsgericht Kulmbach hatte den Mann zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt, weil er angeblich die Gesellschaft aufstacheln und Hass verbreiten wolle. Der Vorsitzende Richter in Bayreuth kam dagegen zu der Ansicht, der Mann habe mit der Karikatur niemandem schaden wollen. Diese sei so absurd, dass sie leicht durchschaubar und dementsprechend nicht ernst zu nehmen sei. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann Beschwerde einlegen. Angesichts dessen, dass sie sich überhaupt auf ein solches Verfahren eingelassen hat, ist zu befürchten, dass sie dies auch tun und diese Steuergeldverschwendung in die nächste Instanz treiben wird.
Bedenkliche Begründung
Auch hier zeigt sich, dass die Staatsanwaltschaften sich offenbar bevorzugt auf solch völlig absurden und willkürlichen „Hass-und-Hetze“-Bagatellen stürzen, weil sie sich an richtige Verbrecher nicht mehr herantrauen. Hier wird ein Mann wegen Aufstachelung zum Hass verfolgt, der eine bissige Karikatur über eine Bewegung verbreitet, die ihrerseits zum Hass und zur Spaltung der Gesellschaft aufruft, indem sie immer neue absurde Phantasiegeschlechter erfindet und die Allgemeinheit per Gesetz und Strafe zwingen will, diesen Unsinn anzuerkennen. Dass dabei auch die Sexualisierung von Kindern, zumindest für manche kein Tabu ist, zeigt sich seit vielen Jahren.
So erfreulich das Urteil für den Beklagten ist, so bedenklich ist auch dessen Begründung, die in der Karikatur einfach nur Absurdität erkennen kann. Es wird also nicht das Recht des Mannes geschützt, im Rahmen seines Grundrechts auf Meinungsfreiheit scharfe Kritik an einer zutiefst fragwürdigen Ideologie zu üben, sondern das Gericht sieht in diesem Fall einfach keinen gefährlichen Hintergrund. Grundsätzlich bejaht es aber offenbar die Verfolgung solcher Meinungsäußerungen. Deshalb ist auch damit zu rechnen, dass die nächste Instanz den Mann doch wieder verurteilen wird. Von einem Sieg für die Meinungsfreiheit kann hier also keine Rede sein. (TPL)