EPA (Bild: shutterstock.com/TippaPatt)

2025 wird auf digitalen Impfpass umgestellt: Widersprechen Sie, solange Sie noch können!

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Ab 2025 tritt ein weiteres Herzensprojekt der Ampel in Kraft: Ab dann bekommt jeder, der gesetzlich krankenversichert ist und nicht aktiv widerspricht, die elektronische Patientenakte. Teil davon ist der digitale Impfpass. Sie haben noch das Recht auf Widerspruch. Nutzen Sie es, solange Sie noch können!

Die „ePA für alle“ kommt: ab 15. Januar 2025 als Test erst einmal nur in Hamburg und in Regionen Frankens, ab 15. Februar 2025 dann bundesweit. Wer nicht will, dass Behandlungs- und andere Gesundheitsdaten digital in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden, muss aktiv widersprechen. Das gilt auch für den sogenannten „digitalen“ oder „elektronischen“ Impfpass, in dem die Daten rund ums Impfen gespeichert werden.

Dem von der EU und der Ampelregierung angestrebten faktischen Ende des Patientengeheimisses – nichts anderes stellt die „ePA“ dar – kann aktuell noch widersprochen werden. Jeder gesetzlich und auch privat Krankenversicherte kann durch Einspruch erwirken, dass keine elektronische Patientenakte und damit auch einem digitalen Impfpass bei seiner Krankenkasse über ihn angelegt wird oder, wenn bereits geschehen, diese gelöscht werden muss.

„Die Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, ihre Versicherten vorab ausführlich über die ePA (und damit auch über den digitalen Impfpass, Anm. d. Red.) zu informieren. Die Versicherten haben dann sechs Wochen Zeit zu widersprechen, falls sie keine Akte wünschen. Aber auch später ist jederzeit ein Widerspruch möglich. Die Krankenkassen sind in diesem Fall verpflichtet, die ePA inklusive aller Daten zu löschen“, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) dazu auf ihrer Internetseite .

Der Widerspruch gegen die Speicherung von Impfdaten und anderen Gesundheitsdaten ist direkt bei der Krankenkasse einzulegen. Hier ein Generator zur Ablehnung einer elektronischen Patientenakte:

https://www.ig-med.de/download/widerspruch-zur-elektronischen-patientenakte-epa/?wpdmdl=2359&refresh=67081e0abe5e01728585226https://annaelbe.net/bilder_gesundheitskarte/Vorlage-Ablehnung-elektronische-Patientenakte.pdf

Die ePA – die „elektronische Patientenakte „- wurde von der Merkel-geführten Bundesregierung vor knapp 15 Jahren bereits geplant und von Jens Spahn umgesetzt. Die Vision: Alle Gesundheitsdaten des Bürgers, all seine Interaktionen mit dem Gesundheitssektor, alle dort erhobenen Daten der Leistungserbringer wie Ärzte, Kliniken, Therapeuten, Apotheken und Krankenkassen sollen zukünftig in einer zentralen Datenbank zusammenlaufen. In einer komplett vernetzten Gesundheitsvorsorge – gestützt auf die sogenannte „Telematikinfrastruktur“ (TI), der sich jede Einrichtung anzuschließen hat- findet dann routinemäßig der komplette Austausch von Patientendaten statt. Zu diesen Patienteninformationen zählen beispielsweise Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte oder Impfungen. Gespeichert werden diese hoch sensiblen Daten auf zentralen Servern oder Clouds privater Firmen.

Spahns Vorhaben, den Hippokratischen Eid faktisch auszuhebeln und das Patientengeheimnis zum Auslaufmodell zu machen, wurde dann von der Ampelregierung mit brachialen Methoden und gegen jegliche Widerstände weiterverfolgt. Während sich Spahn noch scheute, das im Sozialgesetzbuch in §§ 342 – 345 verankerte „Prinzip der informierten und freiwilligen Einwilligung zur Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA)“ zu demontieren, zeigt die Ampelkoalition, dass sie keinerlei Skrupel hat, dies nun final anzugehen: „Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zu Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out). Konkret: Bekam man bisher eine ePA nur, wenn man diese aktiv bestellte, wird der Patient ab 2025 nicht mehr gefragt, ob er damit einverstanden ist, dass über ihn eine digitale Patientenakte angelegt wird. Beim „opt-out“-Verfahren kann sich der Patient nur mit einem mehr oder weniger umständlichen Verfahren wieder von einer digitalen Erfassung seiner Gesundheitsdaten verabschieden. Mutmaßlich vertraut die Ampel auch hier auf die menschliche Trägheit.

Seit geraumer Zeit formierte sich auch gegen diesen staatlich inszenierten Überwachungswahn breiter Widerstand. Medial kaum begleitet, warnen unterschiedlichste Gruppen und Initiativen, darunter der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) oder das Kollegennetzwerk Psychotherapie davor, persönliche Gesundheitsdaten zum wirtschaftlichen Spielball zu erklären. Delegierte des 125. Deutschen Ärztetages forderten die Aussetzung der bestehenden Telematikinfrastruktur, sowie ein Moratorium für die weitere Einführung. In insgesamt zehn unterschiedlichen Beschlüssen wurde unter anderem die fehlende Prüfung der Praxistauglichkeit, die hohen Risiken durch Hacking oder die geplanten Strafzahlungen gegen Vertragsärzte, die nicht an der Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, kritisiert.

Dem Recht der Patienten, frei zu entscheiden, ob, wo und wie sie ihre Daten speichern lassen, stehen gewichtigen wirtschaftlichen Interessen gegen. In eGK und Telematikinfrastruktur (TI) wurden – und werden –in der Erwartung, dass sich das System durch entsprechende Einsparungen oder Effizienzsteigerungen bezahlt macht, Milliarden investiert. Die neue Bundesregierung will diese Erwartungen möglichst effektiv – und gewinnbringend erfüllen – indem die bundeseigene gematik zu einer mächtigen „digitalen Gesundheitsagentur“ ausgebaut wird. Denn es gilt:

In der Kasse klingelt es dann richtig, wenn Dritte die gesammelten Gesundheitsdaten verwerten können. Darunter Akteure wie das vorwiegend in Deutschland aktive niederländische Unternehmen DocMorris, das wiederum seit 2012 Teil des Schweizer Konzerns „Zur Rose Group“ ist. DocMorris rückte rund um die Maskendeals in den Fokus der Öffentlichkeit, nachdem bekannt wurde, dass Spahn über seinen ehemaligen Geschäftspartner und Ex- Doc Morris-Vorstand Max Müller Masken bei einem Doc Morris-Tochterunternehmen eingekauft hatte.

Dick im digitalen Gesundheitsgeschäft tätig: Das börsennotiertes Softwareunternehmen CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (CGM) mit Sitz in Koblenz. CGM gehört mittlerweile zu den führenden internationalen Anbietern von Software für das Gesundheitswesen. Ein weiterer Profiteur: Der mächtige, steuerbefreite Bertelsmann-Konzern, der mit „Arvato Systems“ Komponenten für die Telematikinfrastruktur liefert. Zugleich beeinflusst der Konzern mit seiner Bertelsmann-Stiftung und deren Gutachten und Stellungnahmen hoch erfolgreich die Politik in Deutschland und betreibt mit Medienprojekten wie „Der Digitale Patient“ interessengeleitete Öffentlichkeitsarbeit.

Der US-Computerriese IBM erhielt bereits Ende 2019 von mehreren gesetzlichen und privaten Krankenkassen den Auftrag, eine elektronische Patientenakte bzw. elektronische Gesundheitsakte (eGA) für die jeweiligen Versicherten – somit für einen Großteil der deutschen Bevölkerung – zu entwickeln.

Mit dem Wissen, wie geräuschlos aus einer Steuernummer eine zentrale Bürgeridentifikationsnummer generiert wurde, jeder Bürger demnächst über einen elektronischen Personalausweis verfügt, Bargeldzahlungen immer weiter eingeschränkt werden und das Fehlen eines digitalen Impfausweises den Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe bedeutet, mit diesem Wissen dürfte klar sein, welche Möglichkeiten Regierende und Konzerne in einer digitalisierten Gesundheitskontrolle sehen.

(SB)

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