Deutschland muss Strafe für Syrer-Abschiebung zahlen: Europas Gerichte sabotieren rechtsstaatskonforme Asylpolitik

Binnen weniger Tage hat die EU-Gerichtsbarkeit wieder einmal eindrucksvoll ihren völligen Realitätsverlust und ihre Bürgerfeindlichkeit bewiesen. Nachdem der EuGH kürzlich sämtlichen afghanischen Frauen (!) pauschal Asylrecht in der EU gewährt hat, verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Deutschland am Dienstag zur Zahlung von 8000 Euro Entschädigung an einen Syrer, den es 2018 nach Griechenland abgeschoben hatte, weil er dort zuerst die EU betreten hatte. Als Begründung wurde angeführt, die Abschiebung stelle eine Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung dar, weil die deutschen Behörden vor der Abschiebung nicht geprüft hätten, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, „das verhindert, dass er nach Syrien abgeschoben wird“. Außerdem habe man versäumt zu prüfen, „ob er in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen Artikel 3 verstoßen könnten“, also das Verbot unmenschlicher Behandlung.

Der Syrer wurde 2018 nahe der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen, als er versuchte, mit einem für 2000 Euro gekauften bulgarischen Pass einzureisen und wurde umgehend nach Griechenland abgeschoben. Daraufhin warf er den deutschen Behörden vor, seinen Wunsch nach einem Asylverfahren in Deutschland nicht registriert zu haben, außerdem sei ihm ein Anwalt und damit die Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Abschiebung verwehrt worden.

Auch Griechenland muss blechen

Neben den 8.000 Euro, zu denen Deutschland verurteilt wurde, muss auch Griechenland eine Entschädigung von 6500 Euro zahlen, weil die Haftbedingungen auf einer Polizeiwache in Leros angeblich inakzeptabel gewesen seien. Der Syrer wurde in Griechenland sogar als Flüchtling anerkannt. Diese Wendung sei jedoch nicht absehbar gewesen, als die deutschen Behörden den Mann nach Griechenland zurückgeführt hätten, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der EMRG bleibt sich mit dem Urteil treu. Seit Jahren untersagt er geradezu blindwütig Abschiebungen, mit dem Resultat, dass alle, die nach Europa gelangen, auf unabsehbare Zeit bleiben dürfen. Selbst Rückführungen innerhalb der EU gelten ihm als unmenschlich. Solche weltfremden Rechtstheoretiker, die nicht den geringsten Sinn dafür haben, welche katastrophalen Folgen die Urteile haben, die sie in ihren Elfenbeintürmen fällen, tragen massiv zu dem desolaten Zustand bei, in dem Europa sich befindet. Sie müssen ebenso entmachtet werden, wie der Rest des EU-Molochs, damit die Länder wieder Herr im eigenen Haus werden, bevor der ganze Kontinent unwiderruflich im Chaos versinkt. (TPL)