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Fatale Fehlentscheidung: EuGH spricht allen Afghaninnen pauschal Asylrecht zu

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Das Urteil des EuGH zu den Rechten afghanischer Frauen leistet Europa und den betroffenen Frauen einen Bärendienst. Die Entscheidung wirft viele Fragen auf.

Am 11. Oktober 2024 fand der Internationale Mädchentag der Vereinten Nationen statt. In der Pressemitteilung der UNICEF wird eine erste globale Schätzung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder abgegeben. Unter anderem wird festgestellt, dass über „370 Millionen Mädchen und Frauen weltweit – oder eine von acht – […] laut einer neuen UNICEF-Analyse vor ihrem 18. Lebensjahr vergewaltigt [wurden] oder […] einen sexuellen Übergriff erlebt [haben]. Wenn „berührungslose“ Formen sexualisierter Gewalt wie Online- oder verbale Gewalt einbezogen werden, steigt die Zahl der betroffenen Mädchen und Frauen weltweit auf 650 Millionen – oder eine von fünf.“ Das sind wahrhaft erschreckende Zahlen. In Afghanistan ist die Lage der Mädchen und Frauen besonders schlimm: Die katastrophale Situation von Frauen in Afghanistan ist vielfach dokumentiert. Seit der Machtübernahme durch die Taliban im Jahr 2021 sind sie dort massiven Bedrohungen ausgesetzt. Grundlegende politische, wirtschaftliche und soziale Rechte von Frauen und Mädchen werden missachtet und verletzt.

Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH), der vom österreichischen Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Lage der afghanischen Frauen angefragt worden war, zu deren Gunsten entschieden. Die Anfrage an den EuGH war: Sind Frauen aus Afghanistan im Sinne des europäischen Asylrechts Verfolgte, weil die Lage für Frauen in Afghanistan generell schlecht ist und zentrale Rechte verletzt? Die Antwort der Luxemburger Richter war ein klares Ja. Der Gerichtshof entschied, dass die Angabe von Geschlecht und Staatsangehörigkeit für afghanische Frauen ausreicht, ihnen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Weitere Aspekte individueller Verfolgung müssen Afghaninnen nicht darlegen, der Asylgrund ist per se gegeben.

Diese vielleicht gut gemeinte, dennoch völlig weltfremde Entscheidung vom weich gepolsterten Richtersessel im juristischen Elfenbeinturm herab gesprochen, ignorierte dabei vieles. Erstens wird sich die Lage der Frauen auf diese Weise in Afghanistan keinesfalls verbessern. Zweitens können nicht alle Frauen aus Afghanistan nach Europa kommen, weil nicht zuletzt die praktischen Auswirkungen für die nationalen Asylbehörden und die Mitgliedsländer erheblich – wenn nicht sogar katastrophal – wären. Man fragt sich angesichts dieses grundsätzlich kurzsichtigen und moralisierend abgehobenen Richterspruchs auch, ob die Lage für Frauen in anderen Ländern nicht ähnlich schrecklich ist wie in Afghanistan. Kommt dann die halbe weibliche Welt nach Europa? Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist ja in vielen Ländern ein ernstes Problem. Die meisten Betroffenen leben in Afrika, insbesondere in Ländern wie Somalia, Guinea, Djibouti, Mali und Sierra Leone. Auch in einigen Ländern des Nahen Ostens und Asiens, wie dem Jemen und Indonesien, ist FGM weit verbreitet. Insgesamt sind über 200 Millionen Mädchen und Frauen von diesem brutalen Akt betroffen. Und: Sind die asylsuchenden Frauen hier wirklich dann glücklicher? Zumal momentan eine islamistische Landnahme durch die Massenmigration stattfindet, die dafür sorgen könnte, dass die Frauen vom Regen in die Traufe kommen.

Und was erst, wenn all die Afghaninnen, die nun pauschal nach Europa kommen können, im Rahmen des Familiennachzugs ihre Männer und Kinder nachholen?

Man muss wohl wirklich einen realitätsfern angelegten, bestens alimentierten Posten im Kreis der Brüssel-Straßburger Zentralokraten haben, um einen derartigen juristisch wahrscheinlich fragwürdigen und politisch verantwortungslosen Murks zu fabrizieren.

Elisabeth Dieringer-Granza, MdEP

 Elisabeth Dieringer-Granza ist seit Mitte 2016 Landesparteiobmann-Stellvertreterin der FPÖ Kärnten. Sie ist in dem Bundesland Landesobfrau der Initiative Freiheitliche Frauen (IFF). Die gelernte Geschichts- und Italienischlehrerin (Mag.) zog als Kärntner Spitzenkandidatin im Juni 2024 ins Europäische Parlament ein. Die zweifache, verheiratete Mutter ist Mitglied der Fraktion Patrioten für Europa, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und im Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Bildung. Sie ist zudem Mitglied der Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Nordmazedonien und stellvertretendes Mitglied der Delegation in der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung EU-Vereinigtes Königreich.

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