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Leichtes Pflaster für Betrüger: BA prüft Anträge auf Kinderzuschlag nur stichprobenartig

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Bekanntlich erhielten die Jobcenter 2023 7,8 Milliarden Euro Steuergelder. Der Großteil, nämlich 67 Prozent des für die Jobcenter zur Verfügung gestellten Budgets wurde allerdings für die eigene Verwaltung ausgegeben und dann müssen wir das hier lesen:

Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlen den Kinderzuschlag neuerdings offenbar oft ohne ausreichende Prüfung der Bedürftigkeit aus. Das berichtet die „Bild“ (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf interne Dokumente der Behörde.

Demnach werden Leistungen angeblich auch dann bewilligt, wenn die nötigen Unterlagen nicht vollständig vorliegen und gemachte Angaben der Antragsteller ungeprüft übernommen werden. Die Ansprüche der Antragsteller würden wegen des hohen Aufkommens nur noch „glaubend bearbeitet“, zitiert die „Bild“ einen Mitarbeiter der Familienkasse, der laut Zeitung anonym bleiben will. Dies bedeute, dass Angaben der Antragsteller grundsätzlich ohne genaue Prüfung akzeptiert würden.

Die „glaubende Bearbeitung“ sei weit verbreitet und werde von den Vorgesetzten eingefordert, schreibt die „Bild“ weiter. Das Verfahren sei dadurch sehr anfällig für Betrug, hieß es aus der Familienkasse. Ein BA-Sprecher sagte der Zeitung, die Familienkasse habe das Verfahren „vereinfacht“. Trotzdem sei die „Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung weiterhin gewährleistet“.

Man muss dazu natürlich wissen, dass auch Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge einen Anspruch auf Kindergeld haben und zwar ab dem Zeitpunkt der Asylberechtigung beziehungsweise der Anerkennung als Flüchtling durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Und natürlich haben auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Anspruch auf Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind oder als solche behandelt werden. Wenn die Kinder im Ausland leben, läuft das natürlich auch.

Dass man bei alledem nicht mehr richtig prüfen kann, oder möchte, scheint dann irgendwie auch logisch zu sein. Und wahrscheinlich gibt es diese „glaubende Bearbeitung“ auch bei den Behörden, die die Asylanträge bearbeiten.

Deutschland ist am Arsch, trotz (oder gerade wegen) aufgeblähter Behörden. (Mit Material von dts)

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