Da muss wohl noch einiges vorbereitet und mit dem Verfassungsschutz abgestimmt werden:
Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens im Bundestag wollen den vorliegenden Gruppenantrag noch nicht in der laufenden Sitzungswoche einbringen.
„Wir werden mindestens noch die nächste Sitzungswoche weitere Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann einbringen“, sagte Initiator Marco Wanderwitz (CDU) dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Das wäre frühestens Mitte November. „Wir werden aber im Bundestag keinen Antrag zur Abstimmung stellen, der keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit hat“, stellte Wanderwitz klar.
Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte am Montag angekündigt, noch in diesem Jahr ein neues Gutachten über verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD vorzulegen und über eine neue Einstufung zu entscheiden.
Das könnte die Unterstützung für einen Verbotsantrag auch bei der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion deutlich vergrößern, erwartet Wanderwitz. „Es gilt, die Dynamik zu nutzen, die durch eine mögliche Neueinstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz entstehen würde“, sagte er dem RND.
Das wird schon so laufen, auf Herrn Haldenwang können sich die Linken sicherlich verlassen. Wichtig wäre es jetzt nur, dass auch die 20 Prozent der deutschen Bürger, die es wagen, eine andere Partei als die von Linken gewünschte zu wählen, ebenfalls als gesichert rechtsextrem einzuordnen und dann natürlich entsprechend zu behandeln, also aus der „Zivilgesellschaft“ auszuschließen. Einfach mal bei Stalin nachschlagen.
Manchmal aber stellt sich die AfD selbst ein Bein und muss von außen gar nicht angegriffen werden:
Nach dem Austritt des AfD-Abgeordneten Dirk Spaniel verliert die AfD-Fraktion im Bundestag Redezeit und einen Ausschuss-Sitz. „Im Gesundheitsausschuss verliert die AfD-Fraktion einen Sitz – an die Unionsfraktion“, sagte ein Bundestagssprecher der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).
Überdies gibt es Einschnitte bei der Redezeit: „Bei 90-minütigen Plenardebatten verliert die AfD-Fraktion eine Minute Redezeit – neun statt vormals zehn Minuten. Diese Minute geht ebenfalls an die Unionsfraktion.“ Die AfD-Fraktion schrumpft mit dem Austritt weiter auf 76 Abgeordnete. Zu Beginn der Legislaturperiode waren es noch 82.
So kann man sich natürlich auch schwächen.
Die Anti-Demokraten lechzen derweil nach Öffentlichkeit:
Eine Gruppe an Bundestagsabgeordneten um den ehemaligen Ost-Beauftragten Marco Wanderwitz (CDU) hat am Donnerstag ihren fraktionsübergreifenden Antrag für ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht online veröffentlicht. „Aus gutem Grund bietet unser Grundgesetz die Möglichkeit, eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien prüfen zu lassen“, schreiben die Parlamentarier auf einer Homepage mit dem Titel „AfD-Prüfen“.
Die Verfassung sehe bewusst vor, dass Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat ein solches Verfahren initiieren müssen. „Die Entscheidung trifft dann das Bundesverfassungsgericht“, so die Abgeordneten. „Die Voraussetzungen dafür sind zurecht hoch. Wir sind davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind.“
Im Grundgesetz ist nicht näher geregelt, wer Verbotsverfahren initiieren kann. Die Vorkehrungen stehen dafür im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. In der Verfassung steht lediglich, dass das Bundesverfassungsgericht über die Frage der Verfassungswidrigkeit von Parteien entscheidet.
Man sei davon überzeugt, dass die AfD keine Partei sei, die „ein bisschen rechts“ stehe, schreibt die Initiative. „Das sind Verfassungsfeinde, das sind Feinde unserer Demokratie. Deshalb fordern wir die Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD.“
Man sei aus unterschiedlichen Fraktionen, Parteien, Wahlkreisen und Ausschüssen. „Wir sind nicht immer einer Meinung. Worin wir uns einig sind, ist unser klares Bekenntnis zu unserer Demokratie und unserem Grundgesetz“, erklären die Abgeordneten. „Wir finden es erschreckend, dass die AfD immer offener ihre Menschen- und Demokratieverachtung zeigt. Nicht nur die unwürdigen Vorfälle bei der Konstituierung des Thüringer Landtag Ende September zeigen, wie wenig sie von unserer parlamentarischen Demokratie hält.“
Das Prüfverfahren der Verfassungskonformität von Parteien sei ein wichtiger Bestandteil der wehrhaften Demokratie, erklären die Initiatoren. „Es ist eine Lehre aus der Deutschen Vergangenheit. Die NSDAP hat gezeigt, dass nicht jede Partei, die demokratisch gewählt wird, auch demokratische Ziele verfolgt.“
Kann man dort Kommentare hinterlassen? (Mit Material von dts)