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„Ja, ich will“: Felix Banaszak hat seine Liebe im AfD-Verbot gefunden!

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Ich verkünde keine große Neuigkeit, wenn ich zu der Feststellung gelange: Die Grünen unterliegen einem fundamentalen Missverständnis! Diesen Befund könnte man auf viele politische Themen anwenden, denen sich die Partei nicht erst seit gestern mit großer Unwissenheit, Dreistigkeit und Überheblichkeit nähert. Besonders drastisch zeigt sich ihre sicherlich nicht nur naive und fahrlässige, sondern bewusste und böswillige Fehleinschätzung beim Blick auf ihr Demokratieverständnis.

Von Dennis Riehle

Denn die Volksherrschaft ist kein „Wünsch dir was“, bei dem man mit dem trojanischen Pferd des Bürgerrates und anderer Ablenkungsmanöver wie dem ausgestreckten Zeigefinger in Richtung Kreml, Schuldzuweisungen an die Opposition oder Moralisierung an die Adresse von „Faschisten“ die Präferenz für absolutistische, kanalisierte und gesteuerte Zustände zu kaschieren versucht. Da genügt beispielsweise der Blick auf das von ökosozialistischen Kräften massiv vorangetriebene Netzwerk an Meldestellen, die teilweise islamistisch unterwandert scheinen, um einen Nachweis für die Absicht liefern zu können, dass ihnen Repression und Zensur lieb und teuer sind. Wie fernab man mittlerweile von sämtlichen Grundsätzen einer freiheitlichen Ordnung ist, untermauern aber auch die in unserem System wie ein Fremdkörper wirkenden Forderungen nach einem Untersagen der Alternative für Deutschland, in welche aktuell auch der designierte Co-Vorsitzende und als Nachfolger von Omid Nouripour nominierte Felix Banaszak einstimmt.

„Ich will, dass die AfD verboten wird“, ließ er uns wissen. Und ich möchte ihm entgegenhalten: Auch ich möchte viel. Aber eine Staatsform, in der nicht der Einzelne das Sagen hat, sondern das gesamte Volk als Souverän, ist nicht dazu gemacht, auf die Befindlichkeiten des Einzelnen Rücksicht zu nehmen. Noch nicht einmal im Amt, überschätzt sich der Bundestagsabgeordnete maßlos – und glaubt tatsächlich daran, dass seine Stimme ein wesentliches Gewicht in der Debatte darstellt, die schon allein deshalb unnötig ist wie ein Kropf, weil man sich nicht etwa inhaltlich mit den Blauen auseinandersetzt, sondern als Ampel im hilflosen Umsichschlagen kurz vor dem Untergang ausschließlich mit Kraftausdrücken und Wortgewalt agiert. Da finden sich in den Kundgaben nahezu aller am Kartell Beteiligten artikulierte Parallelen wieder, die die Geschichte derart unverantwortlich relativieren, dass sich wohl jeder Überlebende des Holocausts im Grabe umdrehen würde. Ob es nun Saskia Esken mit ihrer Anspielung auf Goebbels ist – oder Lars Klingbeil mit seinem unermüdlichen Heraufbeschwören des Nazis 2.0: Die sachthematische Bankrotterklärung, mit der man eigentlich von der desaströsen Leistungsbilanz der für viele Deutsche als die schlechteste Bundesregierung seit eh und je in die Annalen eingehenden Koalition ablenken will, ist der Ausweis und die Motivation, sich nunmehr allein mit Instrumenten des Totalitären zu helfen zu wissen. Hierfür könnte man letztlich sogar Mitleid empfinden. Doch das wäre zu viel an Gefühlen.

Solange zumindest noch ein geringfügiger Abstand zur Oligarche existiert, bleiben die Traumvisionen derjenigen unerfüllt, die sich eine bunte Gesellschaft in Vielfalt, Toleranz, Friede, Freude und Eierkuchen herbeisehnen. Denn die Aussicht darauf, dass die roten Roben dem Antrag stattgeben werden, einen unliebsamen Feind von der politischen Bildfläche zu tilgen, ist nicht zuletzt aufgrund der dürftigen Begründung wenig erfolgversprechend, die der noch immer enttäuschte und frustrierte Marco Wanderwitz über das verlorene Direktmandat als Fundament für seinen Antrag auf Anrufung des Verfassungsgerichts vorgelegt hat. In seiner Indizienkette fehlt es nicht nur an Plausibilität, Konsistenz und Wahrhaftigkeit, wenn er weiterhin an der Erzählung festhält, dass bei einem Geheimtreffen in der Nähe von Potsdam über die Deportation von Millionen Bundesbürgern mit ausländischen Wurzeln debattiert wurde. Es war das Hanseatische OLG in Hamburg, welches dieses Narrativ als Falschbehauptung eingestuft hat – und damit ein Argument wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen ließ, das sich ebenso in Luft auflöst wie die Darstellung der CDU, im Thüringer Landtag habe bei der konstituierenden Sitzung eine „Machtergreifung“ stattgefunden. Viel eher war es Mario Voigt, der wohl unwillentlich Anhaltspunkte präsentierte, wonach das gesamte Gebaren um den Alterspräsidenten der AfD geplant und inszeniert gewesen ist – um im Zweifel einen Pfeil aus dem Köcher zu ziehen, der allerdings schon vor dem Ansetzen sein Ziel verfehlt.

Natürlich kann man sich heutzutage nicht mehr sicher sein, wie unabhängig die Justiz noch entscheidet. Allerdings hat der zweite Senat in Karlsruhe in der Vergangenheit wiederholt demonstriert, dass er in der Lage und bereit dazu ist, weitreichende und unmissverständliche Urteile zulasten des Establishments zu sprechen. Denn ihm ist die alleinige Einstufung durch eine weisungsgebundene Behörde bei weitem nicht genügend, um von dem scharfen Schwert des Art. 21 Abs. 2 GG Gebrauch zu machen – und einen Akteur auf dem Tableau mundtot zu machen, der mancherorts rund 30 Prozent der Wählerstimmen hinter sich vereint. Stattdessen braucht es die zur Verallgemeinerung tauglichen Indizien, wonach die Partei in ihrer Gesamtheit dazu tendiert, Prinzipien wie die Menschenwürde oder repräsentativen Gepflogenheiten überwinden zu wollen. Dass es aber gerade die Sesselkleber von Union bis Linke sind, die mit parlamentarischen Regeln nicht allzu viel anzufangen wissen – und darüber hinaus durch eine Manier der Beliebigkeit bei Transformation, Migration und Rezession ungeschriebene statt die gültige Gesetze als Maßstab heranziehen, wird man natürlich dort nicht vernehmen, wo man in Selbstgefälligkeit die Legislaturperiode aussitzt. So mangelt es am stringenten Beweis, dass die AfD einen kämpferisch-aggressiven Umsturz beabsichtige, der maßgeblich für den Richterspruch ist. Was sie anstrebt, das ist eine Rückkehr zu Vernunft, Verstand und Normalität. Doch das ist nicht anrüchig, sondern im Sinne der Mehrheit.

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