Wie 1933: Deutsche Staatsrechtler distanzieren sich von politisch unbequemem Berufskollegen Vosgerau
Die Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer (VDStRL) hat ein Problem mit kritischen Mitgliedern in den eigenen Reihen: Bei ihrer Tagung in Luzern hat sie sich tatsächlich offiziell von ihrem Mitglied Ulrich Vosgerau distanziert. Dieser steht endgültig auf der Abschussliste des politisch-medialen Kartells, seit er im Zuge der „Correctiv“-Lügengeschichte vom Januar über das angebliche rechtsradikale „Geheimtreffen“ in Potsdam als einer von dessen Teilnehmern gebrandmarkt wurde. Doch bereits zuvor hatte das CDU-Mitglied Vosgerau sich dessen Zorn zugezogen, da er mehrmals die AfD vor Gericht vertreten hatte und auch stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums von deren Erasmus-Stiftung ist.
Bereits am Tag nach der „Correctiv“-Verleumdung hatten 20 Mitglieder der VDStRL einen Antrag auf Vosgeraus Ausschluss gestellt. „Mit der Teilnahme an besagter Veranstaltung geht es aber nun nicht mehr darum, was Herr Dr. Vosgerau gesagt und geschrieben hat, sondern darum, was er tut“, hieß es in dem Antrag. Als sich herausstellte, dass ein Ausschluss rechtlich nicht haltbar wäre, verlegte man sich auf einen Missbilligungsantrag. Da so etwas aber in der Satzung gar nicht vorgesehen ist, musst man auch davon abrücken. Doch damit war der Zorn von Vosgeraus Gegnern noch immer nicht verraucht. Ende September schwurbelten sie einen Distanzierungsantrag zusammen, in dem es heißt, Vosgerau habe sich „in den letzten Jahren zunehmend als Begleiter rechtsextremer Kräfte in Verfassungsfragen gezeigt“ und in dieser Rolle an dem Treffen des ‚Düsseldorfer Forums‘ am 25. November 2023 in Potsdam teilgenommen, „zu dem auch der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner als Redner eingeladen war“. Man distanziere sich davon, „dass ein Mitglied der Staatsrechtslehrervereinigung seine Expertise jenen Kräften zur Verfügung stellt, die dieses Wissen dazu nutzen, die freiheitlich-demokratische Verfassungsordnung im rechtsextremen Sinne zu unterminieren“. Bis zur Mitgliederversammlung in Luzern hatten sich über 100 Mitglieder dem Antrag angeschlossen.
“Idioten im ‚Kampf gegen rechts'“
Vosgerau hatte dies mit den treffenden Worten kommentiert: „Die Antragsteller sind in meinen Augen Idioten, die um jeden Preis den ‚Kampf gegen Rechts‘ nun auch in die bislang unabhängige, überparteiliche und nur der Wissenschaftsfreiheit verpflichteten Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer tragen wollen.“ An der Veranstaltung in Luzern nahm er nicht teil. Dort wurde dem Distanzierungsantrag dann mit 132 Ja-, bei 73 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen zugestimmt.
Wie es nun konkret weitergeht, ist noch unklar. Im Vorfeld der Versammlung hatte Vosgerau über seinen Anwalt rechtliche Schritte gegen den Distanzierungsantrag angekündigt, da eine derartige Sanktionsmaßnahme in den Statuten der VDStRL erstens nicht vorgesehen sei und es zweitens gar keinen Grund dafür gebe. Anstatt von ihrem Irrweg abzurücken, will die VDStRL nun offenbar sogar eine Satzungsänderung einführen, um künftig leichter gegen unliebsame Mitglieder vorgehen zu können. Hätte Vosgerau Klimaterroristen vor Gericht vertreten, an linksradikalen Versammlungen teilgenommen oder sich entsprechend geäußert, hätte er keinen solchen Spießrutenlauf erdulden müssen, durch den seine Reputation weiter zerstört wird. Von der VDStRL war kein Wort darüber zu vernehmen, dass die „Correctiv“-Geschichte längst zigfach – und sogar gerichtlich – als unhaltbar entlarvt worden ist. Aufgrund einer glatten Lüge zerstört man den Ruf eines völlig untadeligen Juristen. Der Beschluss von Luzern ist ein Tiefpunkt in der Geschichte der VDStRL, die sich damit ebenfalls zum willfährigen Instrument der neudeutschen Gesinnungsdiktatur macht. (TPL)