Ein Migrant stich im Allgäu viermal auf ein kleines Mädchen ein und verletzt es schwer. Das Kind überlebt die Messerattacke nur knapp. Im besten Deutschland das wir je hatten, muss der Syrer aber nicht ins Gefängnis. Der Richter nutzt hingegen das Urteil, um gegen die AfD zu hetzen. Diese hatte durch eine Anfrage zutage gefördert, dass der Migrant nicht mehr in Deutschland hätte sein dürfen.
Der syrischer Migrant Mohamed S. attackierte Anfang April in Baden-Württemberg ein vierjähriges Mädchen in einem Supermarkt unvermittelt mit einem 20 cm langen Messer und schwer verletzt. Er versetzte dem Mädchen „vier wuchtige Stiche“ und zerfetzte dessen Darm und Magen. Danach rannte er davon, teilte die Polizei damals mit. Während die Mutter des Mädchens das Kind ins Krankenhaus brachte, wurde S. von der Polizei festgenommen. Der Angriff ereignete sich im beschaulichen Wangen im Landkreis Ravensburg.
Ein halbes Jahr und zigtausende weitere Massenmigranten aus den islamischen Weiten dieser Welt später hat das Landgericht Ravensburg den Kinderabstecher nicht etwa wegen seiner abartigen Tat in den Knast geschickt. Nein. Mohamed S. wurde auf Steuerzahlerkosten in die Psychiatrie eingewiesen, wo er lebenslang bleiben alimentiert werden wird.
Der Staatsanwaltschaft zufolge handelt es sich um versuchten Mord, was auch die Schwurgerichtskammer bestätigte. Der Syrer, dem auch der niederländische Pass hinterhergeworfen wurde, soll angeblich wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein. Im Prozess sprach der Muslim von einer „göttlichen Eingebung“.
Sowohl die Nebenklage als auch die Staatsanwaltschaft und der juristische Beistand des Täters plädierten für eine psychiatrische Unterbringung. Es wurde kein Einspruch gegen das Urteil eingelegt, wodurch es rechtskräftig wurde.
Während Oberstaatsanwältin Christine Weiss lang und breit sich zur Sozialprognose des 35-jährigen Messerstechers äußerte und seine angebliche „paranoiden Schizophrenie in einer Akutphase“ heraushob, nutze Richter Veiko Böhm den Prozess für einen Frontalangriff auf die AfD. Böhm sagte, es sei „schwer auszuhalten“, dass die AfD-Landtagsfraktion Anfragen zu dem Fall stelle und damit das Verbrechen für die eigene Weltanschauung instrumentalisiere. „Der Messerangriff hat nichts mit islamistischem Radikalismus zu tun, er ist allein einer psychischen Erkrankung geschuldet“, so der engagierte Richter. Auch ein schwäbischer Mann könne so etwas tun, in diesem Fall gebe es „aber keine AfD-Fraktion, die einen Antrag stellt“.
Durch die Anfrage der AfD wurde öffentlich, dass der Syrer gar nicht mehr in Deutschland hätte sein dürfen, auch wenn er durch den niederländischen Pass EU Bürger wurde. Die Stadt Wangen hatte im September 2023 S. per Verfügung das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt in Deutschland entzogen. Passiert ist nichts, die Behörden haben wieder einmal geschlafen und die Verfügung nicht vollzogen. Wegen dieses Staatsversagens konnte diese Tat – wie unzählige andere – überhaupt erst passieren.
(SB)