Antisemitin Baerbock: Die Regierung vertuscht Kontakte zu Judenhassern
Keine andere Bundesregierung hat sich jemals auf so eklatant ihrer gesetzlichen Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit entzogen, wie die Ampel. Auf Kosten der Steuerzahler, die sie über ihre Aktionen im Dunkeln hält, strengt sie einen erfolglosen Prozess nach dem anderen gegen kritische Medien an oder muss selbst gerichtlich gezwungen werden, Informationen herauszugeben. Dies gilt auch für Außenministerin Annalena Baerbock, die sich beharrlich weigert, endlich die vollständige Liste der Teilnehmer an ihrem Dinner mit ausgewiesenen Israel-Feinden im letzten Monat herauszugeben. Zur Begründung heißt es tatsächlich, eine Auskunft könnte die Stellung Deutschlands „massiv“ beschädigen – das haben Baerbock und ihre Kollegen jedoch bereits so gründlich geschafft, dass es auf die Veröffentlichung einer Gästeliste auch nicht mehr ankommt. Dennoch lässt das Auswärtige Amt (AA) es auf eine juristische Auseinandersetzung ankommen.
Der Journalist Henryk Broder hatte eine Presseanfrage gestellt, in der er um Details zu den Hintergründen des Dinners vom 12. September bat. Zudem ließ er über seinen Anwalt Joachim Steinhöfel weitere Fragen an die Pressestelle des Auswärtigen Amtes richten, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob sich das Auswärtige Amt gegen Israel positioniere und mit antiisraelischen Aktivisten abstimme. All das wurde jedoch abschlägig beschieden. Auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann biss mit ihren Fragen auf Granit. Ihr wurde lediglich mitgeteilt, dass das Dinner 1859,50 Euro gekostet habe und versucht worden sei, „ein möglichst breites Meinungsspektrum abzubilden“.
“Vertrauliche Atmosphäre”
Das Auswärtige Amt beruft sich auf eine angeblich vereinbarte Vertraulichkeit, woraufhin Broder das Verwaltungsgericht einschaltete. Die Berufung auf Vertraulichkeit ist jedoch schon allein deshalb absurd, weil die Dinner-Teilnehmerin Alena Jabarine vom Norddeutschen Rundfunk sich auf Social Media bereits lang und breit darüber ausgelassen hatte. In einem 20-seitigen Schriftsatz beharrt das AA laut „Welt“ dennoch darauf, bereits mit der Einladung eine „vertrauliche Atmosphäre“ zugesagt zu haben. Auch hier wurden die Namen der Teilnehmer geschwärzt. Der Antrag Broders auf Auskunftserteilung sei nicht nur „unbegründet“, eine Auskunftserteilung über die Gäste würde deren öffentliche Sicherheit gefährden, behaupten die AA-Juristen.
Einer Antwort stünden „berechtigte schutzwürdige Interessen öffentlicher und privater Stellen an der Vertraulichkeit entgegen, namentlich der Schutz der Pflege auswärtiger Beziehungen“. Eine Nennung der Namen könne dazu führen, dass „ausländische Staaten und deren Geheimdienste“ Einfluss auf die Nahost-Politik der Bundesregierung nehmen könnten, hieß es weiter. Und schließlich könne eine Auskunft „die Stellung der Bundesrepublik als verlässlicher Vermittler massiv“ beschädigen. Abgesehen davon, dass diese Stellung nur in der Einbildung Baerbocks und ihrer Hofschranzen existiert, ist die gesamte Argumentation völlig lächerlich. Es handelte sich um ein simples Abendessen, nicht um eine Sitzung des Geheimdienstausschusses des Bundestages oder eine sonstige streng vertrauliche Angelegenheit.
Steinhöfel lässt nicht locker
Steinhöfel kommentierte dies dann auch mit den Worten: „Dass die Bekanntgabe der Personen, mit denen Frau Baerbock beim Abendessen zum Meinungsaustausch geplaudert hat, die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik gefährde, ist eine schon abenteuerliche Argumentation.“ Wenn sich Baerbock tatsächlich mit „derart fragwürdigen Personen“ treffe, sei das öffentliche Interesse „eminent“. Broder erklärte: „Wenn es Frau Baerbock darauf ankommt, zu ihrer eigenen Meinungsbildung Meinungen und Gegenmeinungen zu hören, sollte sie demnächst auch Befürworter und Kritiker des russischen Überfalls auf die Ukraine zu sich ins Amt einladen. Oder besser noch: Holocausthistoriker und Holocaustleugner, streng vertraulich natürlich.“
Steinhöfel hat inzwischen auf das Schreiben der AA-Anwälte reagiert und wirft ihnen in seiner Entgegnung unter anderem vor, die Vertraulichkeitsvereinbarung sei „aktenwidrig und unwahr“. Das AA verletzte in „wissentlich und willentlich und in besonders aggressiver Weise ihre prozessuale Wahrheitspflicht“. Genau das ist die Strategie der Ampel. Ihre Machenschaften sollen geheim bleiben, der Antisemitismus Baerbocks, der sich durch ihre gesamte Politik gegenüber Israel zieht, soll nicht noch ofenkundiger werden. Der Steuerzahler muss nun abermals für ein völlig überflüssiges Verfahren zahlen, mit dem die Außenministerin versucht, ihre Schande zu kaschieren. (TPL)