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95 Thesen für Remigration in Wittenberg angeschlagen

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Am Donnerstag, den 31.Oktober haben Identitäre Aktivisten 95 Thesen für Remigration an die Schlosskirche in Wittenberg angebracht.

Auf den Tag 507 Jahre nachdem Martin Luther seinerzeit 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche Wittenberg anschlug, begaben sich identitäre Aktivisten zu eben jenem geschichtsträchtigen Ort.

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Die Aktivisten der Identitären Bewegung sind sich sicher: „Nancy Faeser kann versuchen, Einreisesperren oder Verbote zu erwirken, doch die Idee und den Erfolg der Remigration kann sie nicht aufhalten“.

In einer Zeit, in der friedliche Buchlesungen von gepanzerten Einheiten gestürmt werden, ist es erneut an der Zeit, des Nachts 95 Thesen anzuhauen, so die jungen Patrioten.

Da identitäre Aktionen wie immer ohne Sachbeschädigung ablaufen, haben die Aktivisten natürlich – anders als Martin Luther seinerzeit – ihre eigene Tür mitgebracht, an die sie die Thesen genagelt haben.

Nachfolgend veröffentlichen wir die angeschlagenen 95 Thesen für Remigration

  1. Remigration ist moralische Pflicht, die Massenauswanderung zerstört die Herkunftsländer, die Masseneinwanderung zerstört Europa.
  2. Remigration ist nicht nur mit dem Grundgesetz vereinbar, sondern ist die Voraussetzung, um dieses in Deutschland zu erhalten.
  3. Remigration ist nicht gleichbedeutend mit Abschiebungen und wird in der wissenschaftlichen Debatte seit langer Zeit verwendet.
  4. Erklärtes Ziel von Remigration ist es, die Anzahl der freiwilligen Ausreisen zu steigern und gleichzeitig die Rückkehrenden in der Anfangszeit nach ihrer Ankunft im Herkunfts-/Zielland zu unterstützen, was ihre Chancen auf eine nachhaltige Reintegration erhöht.
  5. Remigration ist der Überbegriff für alle Maßnahmen einer rechten Identitäts- und Bevölkerungspolitik, die den Abbau der Überfremdung zum Ziel haben.
  6. Lückenloser Grenzschutz und ein sofortiger Einwanderungsstopp für bestimmte Gruppen sind Voraussetzungen der Remigration
  7. Der Schutz der Grenzen und die Abweisung von Illegalen müsste normalerweise das absolute Minimum staatlicher Sicherheitspolitik darstellen.
  8. Ziel der Remigrationspolitik ist es, die Weichen so zu stellen, dass Deutschland Jahr für Jahr Überfremdung abbaut und wieder von einer sicheren, lebenswerten und stabilen Mehrheitsgesellschaft bestimmt wird.
  9. Seit den 1970er Jahren ist das Bevölkerungswachstum in Westeuropa fast ausschließlich auf Einwanderer und deren Geburtenraten zurückzuführen, dieser demographische Fakt wird als Ersetzungsmigration bezeichnet.
  10. Es ist unbestreitbar, dass die Mehrheitsverhältnisse kippen werden, wenn die entscheidenden Faktoren (Einwanderung und fremde Geburtenraten sowie einheimische Geburten- und Auswanderungsraten) gleichbleiben.
  11. Da der Migrationshintergrund, egal nach welcher Definition, offiziell nach spätestens zwei Generationen nicht mehr erfasst wird, haben wir bereits die demoskopische Übersicht verloren. Der Bevölkerungsaustausch weist eine erschreckend hohe Dunkelziffer auf.
  12. Nach der aktuellen Politik des Kartells aus Politik und Massenmedien droht Deutschland zu einer Multiminoritätengesellschaft und die einheimische Mehrheit zu einer Volksgruppe unter vielen degradiert zu werden.
  13. Nicht assimilierte Migranten, welche in Deutschland mit ihrer Staatsbürgerschaft das Wahlrecht erhalten, stellen einen größer werdenden Block im Elektorat dar. Die Einheimischen verlieren auf diesem Wege zunehmend das Selbstbestimmungsrecht im Eigenen Land.
  14. Rechtsstaat und sozialer Friede gründen auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis der Staatsbürger untereinander. Zahlreiche Studien belegen, dass „Diversity“ im Sinne ethnischer Vielfalt eben dieses Vertrauensverhältnis erodiert und in der Folge eine hohe Belastung darstellt.
  15. Die Grundlage der deutschen Identitätspolitik muss, wie in jedem anderen Land der Welt, ein positiver Bezug zu Volk und Heimat werden.
  16. Eine positive Identitätspolitik will das Volk als Ausdruck der ethnokulturellen Vielfalt der Welt erhalten und entfalten. Das erfordert eine Reform der Bildungs-, Kultur- und Erinnerungspolitik.
  17. Erst die Überwindung der „Politik der Schuld“ befähigt uns zur Entwicklung einer Leitkultur.
  18. Leitkultur bedeutet, dass es auf unserem Staatsgebiet keine Vielfalt gleichberechtigter Kulturen und Sprachen gibt, sondern dass die einheimische Kultur diejenige ist, die mit größtmöglicher Assimilationskraft dafür sorgt, das fremde Kulturen Beiwerk bleiben und nicht zu dominieren beginnen.
  19. Jedem anderen Volk wird ebenso die Leitkultur in seinem Land zugestanden.
  20. Jeder, der freiwillig in unser Land kommt, muss die lokale Dominanz der Leitkultur akzeptieren.
  21. Die gemeinsame ethnokulturelle Identität bildet das nötige, stabile Fundament für abstrakte, ideologische, ökonomische und religiöse Vielfalt.
  22. Die nationale Integration der Einheimischen und der gewachsenen Minderheiten sowie der Assimilation fremder Neuankömmlinge bilden die Grundsätze der alternativen Bevölkerungspolitik.
  23. Remigrationspolitik wäre ohne eine positive Familienpolitik, welche die Überalterung und Kinderlosigkeit überwinden muss, unvollständig.
  24. Die wirtschaftliche Bedeutung der Demographie spielt für die Identitätspolitik eine sekundäre Rolle. Ihr Antrieb ist das „Ja“ zum Leben, zur Schöpfung und zum Menschen in all seiner kulturellen Vielfalt. Das bedeutet ein „Ja“ zum Fortbestand und zur Entfaltung der eigenen Tradition.
  25. Remigration geht Hand in Hand mit dem Streben nach außenpolitischer Souveränität, kultureller Renaissance und demographischer Regeneration.
  26. Derzeit zieht unser System unerwünschte, versorgungssuchende, assimilationsunwillige und -unfähige Einwanderer an. Vor Überfremdung, Steuern und der Überlastung der Sozialsysteme flüchten zugleich hochqualifizierte Einheimische in Scharen ins Ausland.
  27. Migration darf nicht als Lückenbüßer für demographische Probleme eingesetzt werden.
  28. Wie jeder andere Politikbereich – von Bildung über Wirtschaft bis zum Verkehr – muss auch die Migrationspolitik dem Volk dienen.
  29. Bei entsprechender kultureller Nähe und im entsprechenden Ausmaß kann Migration tatsächlich eine kulturelle Bereicherung und eine positive, geistige Herausforderung für das Volk darstellen. Einwanderung, die das soziale Kapital mindert, die deutsche Identität untergräbt, die Sozialsysteme und die Staatsfinanzen belastet und die öffentliche Sicherheit bedroht, ist hingegen rigoros abzulehnen.
  30. Assimilation bedeutet, dass der Fremde sich so fühlt und so verhält, als wäre er ein Einheimischer. Dafür belohnt ihn die Gesellschaft damit, dass sie ihn wie einen Einheimischen behandelt, ähnlich dem Prinzip bei der Adoption eines Kindes.
  31. Im Sinne einer identitären Migrationspolitik kann und darf ein Fremder nur dann eingebürgert werden, wenn er eine persönliche Beziehung zum Gastland aufweist und sich mit dessen Volk identifiziert.
  32. Die Einbürgerung nichtassimilierter Migranten zerstört das soziale Kapital und das gegenseitige Vertrauen, ohne die eine Demokratie nicht funktioniert.
  33. Je fremder ein Migrant ethnokulturell der neuen Wahlheimat ist, desto mehr Anstrengung und Zeit erfordert die Assimilation.
  34. Die Identifikation des Migranten mit seinem neuen Heimatland und dessen Volk ist eine Bringschuld.
  35. Die letzte Entscheidung zur erfolgreichen Assimilation liegt am Ende immer bei der Aufnahmegesellschaft. Erst wenn die Gemeinschaft den Fremden tatsächlich als einen der ihren akzeptiert, ist die Assimilation faktisch geglückt.
  36. Wenn die ethnokulturelle Aufnahmefähigkeit durch Migrationsströme überlastet wird, bilden sich ethnokulturelle Parallelgesellschaften. Sie fragmentieren das Land kulturell, verdrängen die Mehrheitsgesellschaft und verschlechtern damit die Chancen für die Assimilation weiter.
  37. Eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ist Grundvoraussetzung einer Remigrationspolitik.
  38. Die Erlangung der Staatsbürgerschaft durch das Ius soli, welches erst seit 2000 gilt, muss abgeschafft werden.
  39. Nur Kinder deutscher Eltern dürfen automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten.
  40. Der Einbürgerungsvorgang muss durch einen Assimilationsvertrag ergänzt werden. Hier verpflichtet sich der Neubürger zu wirtschaftlicher Leistung, Rechtstreue, Wahrung des nationalen Interesses und zum Schutz der ethnokulturellen Identität des Landes. Er schwört fremden Loyalitäten ab und bekennt sich vorbehaltlos zur Leitkultur.
  41. Die Einwanderungsquote darf ihre Integrations- und Absorptionsrate nicht überschreiten, um die Bildung von Parallelgesellschaften zu vermeiden.
  42. Es gibt keinen moralischen Anspruch auf Einwanderung. Jedes Volk muss sich wertfrei die Frage stellen können, wie viele Menschen welcher Herkunft es bereit ist, dauerhaft im eigenen Land und im eigenen Volk aufzunehmen.
  43. Migrationsquoten und Remigrationspotential ergeben sich aus der ökonomischen, kriminologischen und kulturellen Belastung der jeweiligen Herkunftsgruppe.
  44. In der Remigrationszielgruppe finden sich drei mögliche juristische Kategorien entsprechend des Aufenthaltstitels: Asylanten, sonstige Ausländer und nichtassimilierte Staatsbürger. Nach dem Remigrationspotential muss für jede Kategorie der Remigrationszielgruppe ein maßgeschneidertes Vorgehen entworfen werden.
  45. Die Rückabwicklung der fatalen Asylpolitik und die Abschiebung bzw. freiwillige Ausreise der Asylanten „im großen Stil“ (Olaf Scholz) stellt das kurzfristigere und einfachere Unterfangen der Remigrationspolitik dar.
  46. Eine Beseitigung der sozialen Hängematte (Pullfaktor) in Verbindung mit Heimkehranreizen kann zudem die Auswanderungsrate erhöhen.
  47. Eine konsequente Anwendung und Reform des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes würde bereits das Aufenthaltsrecht von Millionen Migranten mittelfristig beenden. Zwar gilt selbstverständlich der Rückwirkungsschutz, doch verpflichtet das Asylgesetz das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Überprüfung der Anerkennungsbescheide, sobald ihm Informationen vorliegen, die eine Neubewertung nahelegen. Sind die Voraussetzungen, die für die Anerkennung als Flüchtling entscheidend waren, nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung zu widerrufen (§73 AsylG.).
  48. Das Asylrecht muss wieder zum Einzel- und Ausnahmefall für individuell verfolgte aus Nachbarländern werden. Solange in unseren Nachbarstaaten keine Diktaturen bestehen, die Dissidenten verfolgen, sollten sich die Asylverfahren pro Jahr auf eine niedrige zweistellige Zahl belaufen.  Antragssteller, die nicht im Nachbarland individuell verfolgt werden, sind an der Grenze abzuweisen.
  49. Auch im Mittelmeer und der Ägäis sind Pushbacks vorzunehmen. Dazu sind in Nordafrika Ankerzentren und eine Musterstadt zu errichten, die als Alternative für unabschiebbare Migranten und als zeitweiliger Aufenthalt für laufende Asylverfahren dienen. In der Nähe von großen Krisenherden sind temporäre Schutzzonen zu errichten, die internationale Migrationsströme schon im Vorfeld abblocken.
  50. Der Familiennachzug muss abgeschafft werden. Zusammenführungen darf es nur noch im Herkunftsland der Migranten geben.
  51. Der Status der sogenannten „Duldung“ wird ersatzlos gestrichen. Abschiebungen und Ausreiseaufforderungen beginnen mit den 304.308 ausreisepflichtigen Ausländern in Deutschland, von denen im Jahr 2022 248.145 geduldet waren.
  52. Ausreisepflichtige sind bis zu ihrer Ausreise in Abschiebehaft zu bringen. Sollten sie ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, werden sie abgeschoben und müssen die Kosten dafür selbst tragen.
  53. Ist eine Abschiebung in das Herkunftsland nicht möglich, so werden Migranten in Ankerzentren oder einer Musterstadt in Nordafrika in Sicherheit untergebracht. Auch alle laufenden und neu eröffneten Asylverfahren sind dort zu behandeln. Diese Ankerzentren bzw. Musterstädte können die Migranten jederzeit verlassen – nur nicht in Richtung Europa.
  54. Die Gruppe der Nichtstaatsbürger, die mit einem anderen Titel als dem Asylrecht im Land leben und dem Land dauerhaft zur Last fallen, sind ebenfalls eine Remigrationszielgruppe. Es gibt keinen triftigen Grund, weswegen ein Staat Fremden, die ihm nicht nutzen, sondern schaden, dauerhaft Aufenthalt gewähren sollte.
  55. Aufenthaltsgenehmigungen sind bei Straftaten sofort aufzuheben. Bei Dauerarbeitslosigkeit und anderen Fällen wirtschaftlicher Belastung sind die Aufenthaltstitel nach Möglichkeit auslaufen zu lassen und nicht zu erneuern.
  56. Jeder wirtschaftliche Anreiz und jede Möglichkeit, einseitig vom Gastland zu profitieren, muss beseitigt werden. Zugleich können durch Rückkehrhilfe und Hilfe vor Ort Heimkehranreize gesetzt werden.
  57. Straffällige Ausländer sind sofort auszuweisen. Abkommen mit Herkunftsländern stellen sicher, dass Haftstrafen für Verbrechen dort verbüßt werden. Dazu kommt ein lebenslanges Einreiseverbot. Für alle Fälle, in denen das nicht möglich ist, muss eine extraterritoriale Haftanstalt errichtet werden. Straffällige verbüßen dort ihre Haftstrafe und werden anschließend abgeschoben oder in ein Ankerzentrum gebracht.
  58. Getrennte Sozialsysteme für In- und Ausländer verringern den Anreiz zur Einwanderung in unser Versorgungsnetzwerk. Sie schaffen dazu endlich Kostenwahrheit über den Beitrag der Nichtstaatsbürger zum Haushalt. Jede Auszahlung von Sozialleistungen an Ausländer, die sich nicht im Land aufhalten, ist zu unterbinden. Bei allen Sozialleistungen, wie etwa der Vergabe von Sozialwohnungen, gilt der Vorrang Inländer vor Ausländer.
  59. Sozialleistungen an Ausländer sind nach Möglichkeit als Sach- und nicht als Geldleistungen auszuzahlen. Sie sind in ihrer Höhe zu indexieren und soweit juristisch möglich an die in den Heimatländern der Migranten üblichen Sozialleistungen anzugleichen.
  60. Ausländer mit einem Arbeitsvisum, die keinen wirtschaftlichen Vorteil für das Land erbringen, sollen keine Erneuerung des Aufenthaltstitels erlangen.
  61. Rücküberweisungen in die Heimatländer der Ausländer sind mit hohen Steuern zu belegen. So kann der Abfluss von Volksvermögen verhindert werden. Die Einnahmen aus dieser Steuer fließen in einen Fonds für Hilfe vor Ort und Remigration.
  62. Die Einstellung von ausländischen Schwarzarbeitern muss insbesondere für große Konzerne mit empfindlichen Strafen belegt werden. Zeitgleich müssen alle sogenannten „Diskriminierungsverbote“ von Wohnungsvergaben über Stellenangebote bis zu Einlassregeln in Lokale aufgehoben werden. Es gilt hier der Grundsatz der Vertragsfreiheit.
  63. Die politische Betätigung von Ausländern, die den Interessen des deutschen Volkes zuwiderläuft ist nach §47 Aufenthaltsgesetz zu verbieten. Demonstrations- und Versammlungsfreiheit gelten nur für Staatsbürger.
  64. Die dritte Kategorie der Remigrationszielgruppe betrifft eingebürgerte Migranten, die sich nicht assimilieren wollen oder können und eine Belastung für die Gesellschaft darstellen. Das Problem fehlender Assimilation besteht darin, dass die betreffenden einerseits alle Rechte eines deutschen Staatsbürgers haben, insbesondere das aktive und passive Wahlrecht, andererseits aber sich noch immer mit einem fremden Land und seiner Kultur identifizieren. Sie empfinden ihre „neue Heimat“ emotional immer noch als „Gastland“ und würden bei einem echten Interessenkonflikt und im Ernstfall eher zur alten Heimat stehen. In einem vernünftigen und nachhaltigen Migrationssystem hätten sie niemals eine Staatsbürgerschaft erhalten dürfen.
  65. Eine alternative Migrationspolitik schlägt nicht vor, Staatsbürger willkürlich ungleich zu behandeln. Keinesfalls sollen auf kultureller, religiöser, oder ethnischer Basis Staatsbürgerschaften entzogen werden. Es darf und wird auch keine Staatsbürger zweiter Klasse geben. Solche Maßnahmen sind nicht nur juristisch untragbar, da sie mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, sie würden die Rechtstreue und das Vertrauen in die Isonomie, die Gleichheit vor dem Gesetz unheilbar zerrütten. Das könnte tatsächlich zu Ausschreitungen bis hin zu einem Bürgerkrieg führen. Das Ziel der Remigration ist aber gerade, den Rechtsstaat und sozialen Frieden zu wahren und wiederherzustellen!
  66. Leitkultur, Assimilationsdruck und Deislamisierung gehen Hand in Hand mit attraktiven und unbürokratischen Möglichkeiten zur Heimkehr und Ausreise für die Remigrationszielgruppe. Die Assimilation ist dabei mit einem hohen zu erklimmenden Gipfel, die Heimkehr mit einem bequemen Abstieg ins Tal zu vergleichen.
  67. In vielen Fällen ist die Aberkennung der Staatsbürgerschaft denkbar. Von den rund 12 Millionen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund (Stand 2022) sind vermutlich zwischen 2,6 und 4,3 Millionen Doppelstaatler. Gerade wenn Doppelstaatler der Zielgruppe der Remigration angehören und entsprechende Probleme verursachen, ist gegebenenfalls eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft anzudenken. Langfristig ist die Doppelstaatsbürgerschaft und mit ihr das doppelte Wahlrecht bis auf Ausnahmefälle generell abzuschaffen.
  68. Es ist denkbar, kürzlich erworbene Staatsbürgerschaften juristisch zu entziehen, wenn sie in betrügerischer Absicht, unter Angabe von falschen Daten oder unter Zurückhaltung von Daten (etwa bei Asylanten, die ihre Herkunft verschleierten) erlangt wurden. Auch die Aberkennung von verliehenen Staatsbürgerschaften bei schweren Fällen von Clankriminaliät oder Terrorismus ist denkbar.
  69. Ein Entzug der Staatsbürgerschaft ist in vielen Fällen nicht möglich und vor allem nicht angemessen. Dennoch kann eine langfristige Remigrationspolitik fremde Parallelgesellschaften abbauen. Für diese Zielgruppe wird durch eine patriotische Leitkultur Assimilationsdruck erzeugt, während Deislamisierung und sozialpolitische Maßnahmen Remigrationsdruck erzeugen. Dazu greifen hier attraktive und umfassende freiwillige Heimkehrprogramme.
  70. In den Brennpunkten der Parallelgesellschaften sind Heimkehrzentren zu errichten, die eine Mischung aus Reisebüro und Sozialzentrum darstellen. Dort werden zahlreiche maßgeschneiderte und attraktive Programme zur freiwilligen Auswanderung und dem freiwilligen Wechsel der Staatsbürgerschaft angeboten.
  71. Wer keine Assimilationsabsichten und -chancen hat, kann sich in ein Remigrationsprogramm einschreiben. In Schulungen wird er auf die Heimkehr in das entsprechende Land vorbereitet. Sprach- und Kulturkenntnisse werden aufgefrischt. Mit Herkunftsländern sind entsprechende Verträge und Abkommen zu schließen. Damit sich die Wiederaufnahme auch für sie lohnt, sind den Programmteilnehmern Ausbildungsmöglichkeiten in Berufen anzubieten, die in ihrer Heimat benötigt werden. Vor Ort werden Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten geschaffen.
  72. Jedem, der sich für ein Remigrationsprogramm entscheidet, winkt eine hohe Prämie, die erst bei Ausreise und Staatsbürgerschaftswechsel ausgezahlt wird. Selbst bei fünfstelligen Summen ergäbe sich für den Staat noch immer ein langfristiger Gewinn.
  73. Der Multikulturalismus muss beendet werden. Fremde Parallelgesellschaften werden in ihrem Religions- und Kulturleben nicht mehr staatlich gefördert, sofern sie nicht zu den wenigen anerkannten und mit Minderheitenrechten ausgestatteten Volksgruppen gehören. Dazu wird jede ausländische Finanzierung von sogenannten Kulturvereinen verboten.
  74. Die Amts- und Alltagssprache ist und bleibt Deutsch. Arabische Straßenschilder und Wahlwerbung auf türkisch gehören der Vergangenheit an. Ebenso sind Gebote zur Verschleierung oder andere problematische religiöse Kleidungsvorschriften in Amtsgebäuden und im öffentlichen Raum nach Möglichkeit zu unterbinden.
  75. Die Religionsfreiheit im privaten Raub bleibt unberührt. Bestimmte Formen des Islams und der Religionsausübung, die mit unserer Kultur und unseren Gesetzen nicht vereinbar sind, werden dagegen mit scharfen Restriktionen belegt.
  76. Alle radikalislamischen Vereine, die einem politischen Islam anhängen sind sofort und nachhaltig zu verbieten, entsprechende Moscheen dauerhaft zu schließen. Weder dürfen sie aus dem Ausland finanziert werden, noch mit dominanten Minaretten oder Kuppeln das Straßenbild arabisieren. Predigten müssen in Amtssprache gehalten werden und werden regelmäßig kontrolliert. Viel- und Verwandtenehen sind zu verbieten und das Verbot streng zu überwachen. Kopftücher sind in Schulen, im Öffentlichen Dienst, in Amtsgebäuden, Krankenhäusern etc. nicht gestattet. Vollverschleierung wird generell verboten. Auf religiöse Speisevorschriften wird im öffentlichen Raum ebenfalls keine Rücksicht genommen.
  77. Die Grenzbehörden müssen nach §18 Asylgesetz jedem Asylanten, der aus einem sicheren Drittstaat kommt, die Einreise verweigern. Zahlreiche Juristen sehen angesichts des Versagens der EU beim Schutz der Außengrenzen einen großen Spielraum für nationalen Grenzschutz. Deutschland ist ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben
  78. Da die EU ihrer Verpflichtung des Schutzes der Außengrenzen nicht nachkommt, kann sie nicht auf Einhaltung ihrer Migrations- und Asylregeln pochen. Eventuelle Strafzahlungen in Vertragsverletzungsverfahren kosten allemal weniger als der Bevölkerungsaustausch und das Asylchaos. Sanktionen der Europäischen Kommission könnten auch gegen die deutschen Nettozahlungen aufgerechnet werden.
  79. Sollte die EU-Kommission versuchen, Deutschland zu einer selbstzerstörerischen Migrations- und Asylpolitik zu zwingen, so wären die Androhung eines Austritts oder die völlige Zahlungszurückhaltung von EU-Zahlungen adäquate Antworten. Nettozahler sind – anders als Italien, Polen, Griechenland und Ungarn – ohnedies nicht erpressbar.
  80. Das Recht muss der Politik und damit dem Willen der Mehrheit folgen. Wenn millionenfache illegale Einreise möglich war, wird es auch möglich sein, Millionen legal wieder zur Heimreise zu bringen.
  81. Solange die Einreise nach Europa in den meisten Fällen den gesicherten Aufenthalt und die Einwanderung ins Sozialsystem bedeutet, ist jede Grenzsicherung zynisch. Man gestaltet den Weg zur Einreise damit immer beschwerlicher, gefährlicher und teurer, belohnt aber denjenigen, der die Strapazen übersteht mit einem abgesicherten Leben. Das ist, als würde man eine Bank mit Selbstschussanlagen, Elektrozäunen und Wachhunden schützen – dem Räuber, dem es gelingt, in den Tresorraum vorzudringen, aber Straffreiheit und die Beute gewähren.
  82. NGOs, die Schlepper unterstützen und Migranten gezielt nach Europa schleusen, müssen verboten, und ihr Vermögen für den Remigrationsfonds eingezogen werden.
  83. In Fragen der inneren Sicherheit und der Verteidigung der Identität und Rechtsordnung gibt es keine finanzielle Obergrenze. Darüber hinaus sind die Argumente, unsere Volkswirtschaft sei angeblich auf Migranten angewiesen bereits längst widerlegt. Die afroarabische Ersetzungsmigration löst den Fachkräftemangel nicht, sondern verschlimmert ihn.
  84. Hochqualifizierte Migranten wandern – zusammen mit unseren eigenen Fachkräften – in der Regel in die USA oder nach Kanada aus, wo ein weitaus größerer Sprachraum und Binnenmarkt, sowie ein attraktiveres Steuersystem auf sie warten.
  85. Der stetige Zufluss ungelernter Billigarbeitskräfte drückt auf den Arbeitsmarkt und verringert nachweislich unsere Innovationskraft. Staaten, die auf Ersetzungsmigration durch minderqualifizierte Migranten setzen, investieren weniger in Robotik und Automatisierung.
  86. Der Import gut ausgebildeter Fachkräfte ist dagegen immer ein demographischer Diebstahl an ihrem Herkunftsland, das in ihre Ausbildung investierte.
  87. Es muss vor allem in die Ausbildung der eigenen Jugend investiert werden, um Fachkräfte auszubilden, statt letztere zu importieren. Auch hier wirkt sich der Bevölkerungsaustausch fatal aus. Durch die schlechten Ergebnisse von Migranten sanken die PISA-Ergebnisse deutscher Schüler im Schnitt drastisch.
  88. Remigration macht uns reicher, setzt Ressourcen frei, schafft Wohnraum, stellt den sozialen Frieden und die Sicherheit im öffentlichen Raum wieder her. Wir können uns im Gegenteil nicht leisten, auf die Remigration zu verzichten und ihre Umsetzung länger hinauszuzögern!
  89. Migranten haben eigene Länder, in denen sie leben und die sie – durchaus sogar mit unserer Hilfe – aufbauen können. Remigration nimmt ihnen nicht das Recht auf ihre Heimat, sondern fordert nur das unsere ein.
  90. Wir haben keine moralische Verpflichtung gegenüber einzelnen Migranten, die ihre Lebensumstände durch illegale Einreise verbessern wollen. Anderen Völkern zu helfen, mag eine moralisch bewundernswerte Tat sein, wenn sie jedoch zu Lasten der eigenen Landsleute geht, ist diese Tat moralisch zu verurteilen.
  91. Migranten, die den Signalen der „Willkommenskultur“ folgten, sind nicht die Hauptschuldigen des demographischen Desasters. Nicht nur deswegen verbieten sich ihnen gegenüber Herabwürdigung, Hetze, Gewalt, Demütigung und unsachliche Diskriminierung. Schuld an der millionenfachen Einwanderung war die fatale Migrationspolitik deutscher Volksvertreter.
  92. Was wir den von unseren Politikern hereingelassenen Fremden schulden, ist eine ehrliche Kommunikation, gegebenenfalls eine Heimreise in Würde und eine Hilfe beim Aufbau einer Existenz in ihrem Herkunftsland.
  93. Viele assimilierte Migranten stehen bereits jetzt auf der Seite einheimischer Patrioten. Sie unterstützen eine Remigrationspolitik, die auch weiteren Zuzug aus ihren eigenen Herkunftsländern beenden würde und die ihre ehemaligen Parallelgesellschaften betrifft. Ihre Motivation ist einfach: Sie lieben unser Land aufrichtig und wollen deswegen auch seine ethnokulturelle Identität und sein Volk erhalten.
  94. Auch für nicht assimilierte Migranten beendet eine Remigration ein unwürdiges Leben in den Ghettos einer fremden Nation, die nie ihre Heimat wurde.
  95. Aus Liebe zum eigenen Volk ist eine Remigration notwendig. Niemals dürfen wir dabei aber den Respekt vor anderen Völkern und Kulturen verlieren. Nur wenn Remigration in all diesen moralischen Implikationen verstanden und kommuniziert wird, hat sie eine reale Chance auf Umsetzung. Sie ist die gerechte und humane Antwort auf das gescheiterte Migrationsprojekt.
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