Es war – wenig überraschend – wieder einmal die AfD (die als einzige echte Oppositionsarbeit betreibt), die im Weg einer parlamentarischen Kleinen Anfrage im Bundestag wissen wollte, wie viele sogenannte „Datenanfragen” die Bundesregierung und ihre Behörden an die Betreiber sozialer Netzwerke stellt, um Daten zur freien, nicht-exklusiven Verfügung, vor allem aber zur volle Offenlegung der Identität von Benutzern wegen angeblicher “Rechtsverstöße” zu erlangen. Sprich: Wie oft staatliche Schnüffler von den Betreibern der sozialen Plattformen Daten verdächtiger oder missliebiger Nutzer abfragt.
Zu den Fragestellern gehört nicht nur die Bundesregierung selbst, sondern auch Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt oder andere Bundesbehörden. Konkreter Anlass für die Anfrage war der Beitrag eines mutmaßlich deutschen Benutzers auf der US-Plattform Gab, der eine bekannte deutsche Politikerin beleidigt haben soll und der von Gab erfuhr, dass anschließend von offizieller Seite Nachforschungen über seine Identität angestellt wurden.
Eisernes Schweigen
Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage ist wenig verwunderlich: Sie mauert. Man führe, heißt es darin, “keine Statistik” über derartige Datenanfragen und würde sie, selbst wenn, dann dennoch verheimlichen – und sie „aus Gründen des Staatswohls“ nicht einmal an die Geheimschutzstelle des Bundestags (!) herausgeben. Natürlich wird auch dazu, wie viele solcher Datenanfragen schlußendlich zu einer rechtskräftigen Verurteilung der belangten Benutzer geführt haben – ein wichtiges Kriterium, um festzustellen, wie stark derartige Datenforderungen überhaupt rechtlich gerechtfertigt sind (Stichwort „chilling effect“) – von der Bundesregierung recht geschwiegen.
Bleibt als Fazit nur die Feststellung: Die im Zerfall befindliche Ampel möchte sich bei der Verfolgung von Meinungsäußerungen im Internet nicht in die Karten schauen lassen – sofern sie diese nicht ohnehin schon an die „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ ausgelagert hat… (TPL)