Weil er Robert Habeck „Schwachkopf“ nannte, rückt die Polizei bei 64-Jährigen im Morgengrauen zu einer Hausdurchsuchung wegen Volksverhetzung an. Vor den Augen seiner Tochter, die an Down-Syndrom leidet, wurde er verhört. Derweilen verhöhnt Habeck Bürger auf X durch sein „klares Angebot“.
Es ist einfach nur noch unglaublich, was in diesem Land mittlerweile möglich: Während jeden Tag rund 600 Menschen illegal einreisen und selbst abgeschobene Schwerverbrecher zurückkehren, rückte am 12. November 2024 die Polizei zu Stefan Niehoffs Haus in Unterfranken, Bayern, aus. Sein Verbrechen: Der 64-Jährige wurde im Juni 2024 beschuldigt, ein Meme auf der Social-Media-Plattform X retweetet zu haben, das Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in einem abwertenden Licht zeigte. Auf dem Bild war Habecks Porträt mit dem Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ zu sehen, angelehnt an eine bekannte Werbung von Schwarzkopf.
Wie das Nachrichtenportal Nius berichtet, wertete die Staatsanwaltschaft Bamberg den Retweet als Volksverhetzung. Daraufhin ordnete das Amtsgericht Bamberg eine Durchsuchung von Niehoffs Haus, Nebenräumen und Fahrzeugen an. Die Polizei sollte sämtliche Mobiltelefone, internetfähige Endgeräte und digitale Speichermedien sicherstellen, ohne den 64-Jährigen zuvor anzuhören. Die Kriminalpolizei Schweinfurt rückte sodann im Morgengrauen bei dem Bürger an, durchsuchte vor den Augen der am Downsyndrom leidenden Tochter die Räumlichkeiten, vernahm den Vater und nahm sein Tablet mit. Er räumt ein, die Beamten hätten ihn gut behandelt. „Die beiden waren in Ordnung. Am Ende können sie nichts dafür, sie machen nur ihren Job.“
Wie das Nachrichtenportal weiter berichtet, wurde im Durchsuchungsbeschluss die Begründung für das harte Vorgehen ausführlich dargestellt. Es heißt darin, dass der 64-Jährige in einem „gegenwärtig nicht näher eingrenzbaren Zeitraum“ vor dem 20. Juni 2024 das Meme mit Habecks Bild auf seinem X-Account veröffentlicht habe. Der Text sei darauf ausgelegt gewesen, Habeck zu diffamieren und seine Arbeit als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren.
Weiter wird im Beschluss das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung betont. Es sei eine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB), da die Verunglimpfung gegen eine Person des politischen Lebens gerichtet war.
„Ich bin 64 Jahre alt. Nie hätte ich mir vorgestellt, dass es einmal so weit kommen würde. Das hat eindeutig DDR-Geschmack“, so Stefan Niehoff.
Einfach nur noch wahnhaft, Robert Habecks jüngstes „Angebot“, das für Bürger wie Niehoff einer blanken Verhöhnung gleichkommen:
Darum mache ich euch ein klares Angebot. Seid ihr dabei? pic.twitter.com/UoPqACqayZ
— Robert Habeck (@roberthabeck) November 11, 2024
In den Kommentarbereichen zeigt man sich ebenfalls entsetzt:
„Wie in so ner Bananenrepublik, da kommt man auch leicht mal für Majestätsbeleidigung in den Knast.“
„Wie dumm waren wir solchen Pussys Macht zu geben….“
„Volksverhetzung? Gegen welches Volk wurde gehetzt? Gegen das Volk der Schwachköpfe?“
„Wer einen AfD-Politiker als „Schwachkopf“ tituliert muss keine Hausdurchsuchung fürchten. Zu Recht, denn so eine Hausdurchsuchung ist eine extreme Maßnahme, die in keinem Verhältnis zu der eventuell winzigen Beleidigung steht.“
„War das früher auch schon so das bei Beleidigungen die Wohnungen durchsucht wird? Oder wird das so nur bei Ministern gehandhabt“
„Will Deutschland einen Kanzler, der wegen „Schwachkopf“ die Polizei suf einen Bürger hetzt? In anderen Ländern gibt es Regierungschefs, die bei einem Attentat sofort aufstehen und weiter kämpfen, wie wenn nichts geschehen ist.“
(SB)