Der Verfassungsschutz macht sich als Wahlhelfer wahrlich alle Mühe. Fragt sich nur, wem dieses Engagement letztendlich nützen wird:
Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies eine Beschwerde der AfD gegen die Einstufung und Bekanntgabe als Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zurück.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband am 13. Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt erhoben. Am Tag darauf veröffentlichte es anlässlich der Bekanntgabe des baden-württembergischen Verfassungsschutzberichts für das Jahr 2021 eine Pressemitteilung, in der es die Beobachtung öffentlich bekannt gab. Einen hiergegen gerichteten Eilantrag der AfD hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart im November 2023 abgewiesen.
Im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zur Rückweisung der AfD-Beschwerde heißt es jetzt, dass das Landesverfassungsschutzgesetz entgegen der Auffassung des Antragstellers auch auf politische Parteien anwendbar sei. Der besondere Schutz der Parteien durch das Grundgesetz schließe eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht aus. Eine verfassungsschutzrechtliche Beobachtung von Parteien sei auch mit der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit vereinbar.
Die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes lägen vor, so das Gericht. Als Anhaltspunkt genannt wird unter anderem „das Eintreten für einen ethnischen Volksbegriff durch Mitglieder des Antragstellers“. Darüber hinaus gebe es Anhaltspunkte einer „diskriminierenden Ungleichbehandlung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund gegenüber denjenigen ohne Migrationshintergrund“ sowie für eine mögliche Herabwürdigung von Muslimen.
Der Beschluss vom 11. November ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar (1 S 1798/23).
Gleichzeitig dann diese Meldung:
In Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt sind in Deutschland zwischen dem 1. Januar und dem 30. September dieses Jahres bundesweit 3.931 Straftaten gezählt worden. Das geht aus einer bislang unveröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, über welche die „Welt“ berichtet.
Rund 72 Prozent davon ordneten die Polizeibehörden demnach innerhalb der politisch motivierten Kriminalität dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zu, rund zehn Prozent dem Bereich „religiöse Ideologie“, rund acht Prozent „sonstige Zuordnung“, rund sechs Prozent „links“ sowie rund vier Prozent „rechts“. 1.396 Tatverdächtige – also 35,5 Prozent – der Straftaten mit Bezug zum Nahost-Konflikt haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Insgesamt haben die Tatverdächtigen 77 unterschiedliche Staatsangehörigkeiten.
1.536 der Straftaten mit Bezug zum Nahost-Konflikt wurden als antisemitisch eingestuft. Davon wurden rund 67 Prozent der „ausländischen Ideologie“, rund 19 Prozent der „religiösen Ideologie“, rund sechs Prozent „rechts“, rund fünf Prozent „sonstig“ sowie rund drei Prozent „links“ zugeordnet. 641 Tatverdächtige der antisemitischen Straftaten mit Bezug zum Nahostkonflikt sind deutsche Staatsbürger, also 41,7 Prozent. Wenn ein Tatverdächtiger neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, wird in den Fallzahlen des Bundeskriminalamts lediglich die deutsche abgebildet.
Insgesamt wurden zwischen dem 1. Januar und dem 30. September 3.370 antisemitische Straftaten im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst. Im gleichen Erfassungszeitraum waren im Jahr 2023 1.581 Straftaten registriert worden. Die Fallzahlen stiegen im Vergleich zum Vorjahr in diesem Jahr also um 113 Prozent an.
Der innenpolitische Sprecher der AfD im Bundestag, Gottfried Curio, sagte der Zeitung: „Strafrechtliche und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen ausländische Täter müssen zur Abwehr des Antisemitismus Hand in Hand gehen.“
So, und nun fragen wir uns natürlich alle, ob diese antisemitschen Straftaten irgendwie auch religiös begründet sein können. (Mit Material von dts)