Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat die französische Staatsanwaltschaft für Marine Le Pen fünf Jahre Haft gefordert – davon zwei Jahre auf Bewährung. Zusätzlich verlangt sie ein fünfjähriges Wahlverbot, was bedeutet, dass Le Pen nicht für die Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren dürfte. Das Verfahren ins Rollen brachte der ehemalige SPD-Kanzlerkandidat, Ex-Präsidenten des EU-Parlaments und Ewigkeits-EU-Abgeordnete, Genosse Martin Schulz.
Le Pen, die sich derzeit als Favoritin für das Präsidentenamt sieht, ist in diesem Verfahren die Hauptangeklagte. Ihr wird vorgeworfen, EU-Mittel für sogenannte „Scheinbeschäftigungen“ von Assistenten im Europäischen Parlament missbraucht zu haben, um die Finanzen ihrer Partei Rassemblement National (RN) zu sanieren. Laut Staatsanwaltschaft wurden die Gehälter der Assistenten nicht für parlamentarische Arbeit verwendet, sondern für die Partei. Der Schaden soll bei rund 3,4 Millionen Euro liegen.
Der Staatsanwalt forderte, dass das Wahlverbot sofort in Kraft tritt, selbst wenn Le Pen in Berufung geht. Dies würde ihr eine Teilnahme an künftigen Wahlen verbieten, auch wenn sie gegen das Urteil ankämpft. Le Pen reagierte empört: Sie bezeichnete die Vorwürfe als „übertrieben“ und vermutet eine gezielte politische Kampagne gegen ihre Partei, um sie zu schwächen und die Wählerschaft zu manipulieren.
Das Verfahren wurde 2015 von Martin Schulz, dem damaligen Präsidenten des Europaparlaments, angestoßen und hat seitdem zu umfangreichen Ermittlungen geführt. Neben Le Pen sind auch neun weitere ehemalige EU-Abgeordnete und zwölf Assistenten angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sieht den Fall als „organisiertes System“, das zugunsten des RN betrieben wurde. Die Partei hat bereits eine Million Euro an das Europaparlament zurückgezahlt, betont jedoch, dass dies kein Schuldeingeständnis sei.
Der Anklage zufolge hätten die Assistenten zwischen 2004 und 2016 nicht für einzelne Abgeordnete, sondern vorwiegend für die Partei gearbeitet – eine Praxis, die die Staatsanwaltschaft als illegal ansieht. Le Pen hatte im Prozess erklärt, dass die Assistenten „für die gesamte Gruppe“ tätig waren und nicht für einzelne Parlamentarier. Doch die Ermittler werfen ihr vor, dies absichtlich so organisiert zu haben, dass die Gehälter zur Finanzierung der Partei verwendet wurden.
Sollte das Gericht der Anklage folgen, könnte Le Pen im April 2027 nicht zur Präsidentschaftswahl antreten. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, da es nicht nur Le Pens politische Zukunft, sondern auch die Zukunft ihres Rassemblement National beeinflussen könnte.
(SB)