Seit sechs Wochen führt der Corona-Staat einen politischen Prozess gegen den Unternehmer und Gründer der coronakritischen Bewegung „Querdenken 711“, Michael Ballweg, vor dem Stuttgarter Landgericht. Die fadenscheinigen Vorwürfe lauten auf versuchten Betrug in 9.450 Fällen sowie versuchte und vollendete Steuerhinterziehung. Ballweg soll für seine Bewegung eingeworbene Gelder für sich selbst verwendet haben. Offenkundig handelt es sich hierbei um einen weiteren Versuch, ihn öffentlich zu demütigen und zu kriminalisieren, da Ballweg die stärkste Widerstandsgruppe gegen den Wahnsinn des Corona-Regimes ins Leben gerufen hat.
Am gestrigen fünften Prozesstag gelang es Ballweg, die Anklage ad absurdum zu führen. Seine Anwälte legten Unterlagen einer Steuerberaterin vor, aus denen hervorgeht, dass er in den Jahren 2020 und 2021 mit „Querdenken“ nur Minus gemacht, sich also mitnichten bereichert hat. Demnach beträgt der Verlust für 2020 insgesamt 25.708,77 Euro, für 2021 sogar 54.668,68 Euro. Außerdem machten die Anwälte geltend, dass Ballwegs Steuererklärungen für die beiden Jahre noch immer nicht bearbeitet worden seien, obwohl sie bereits im Oktober 2023 eingereicht wurden. Dagegen habe man nun Rechtsmittel eingelegt.
Unfundierte Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft behauptet dagegen, Ballweg habe 2020 Steuern in Höhe von 78.060,84 Euro hinterzogen und wirft ihm zudem versuchte Hinterziehung von Körperschaftssteuer in Höhe von 52.750,00 Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 51.685,00 Euro vor. Überdies soll er bei der Stadt Stuttgart ein Gewerbe zur Planung und Durchführung von Demonstrationen, den Handel mit Werbemitteln und Eventmanagement angemeldet haben. Dabei soll er versucht haben, Einkommensteuer in Höhe von 324.307,00 Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 63.636,00 Euro zu hinterziehen. Damit nicht genug, soll er in angeblich 9450 Fällen Gelder, die für die Querdenken-Bewegung eingeworben wurden, für andere Zwecke verwendet haben.
Dabei handelt es sich jedoch offenbar um reine Phantasiezahlen, da der Staatsanwaltschaft durch die unbearbeiteten Steuererklärungen gar keine konkreten Angaben für die beiden Jahre vorliegen können. Angeblich will man nicht gewusst haben, dass Ballweg nach seiner Haftentlassung eine Steuererklärung abgegeben hatte. Es tritt also immer deutlicher zutage, dass es sich hier um einen inszenierten Prozess handelt, der nichts mit Fakten zu tun hat, sondern allein dazu dient, Ballwegs Ruf zu zerstören und künftigen Widerstand gegen weitere staatliche Exzesse im Keim zu ersticken, indem man ein Exempel statuiert. (TPL)