Gemauschel gegen den Wählerwillen (Symbolbild:Pixabay)

Geheimkonferenz der Antidemokraten: 30 Bundestagsabgeordnete berieten über AfD-Verbot

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Was das „Freilich“-Magazin berichtete, hat tatsächlich das Zeug für einen Skandal und erfüllt – im Gegensatz zum erfundenen, nachträglich durch Propagandalügen im Zuge einer orchestrierten Kampagne aufgebauschten “Geheimtreffen von Potsdam” – tatsächlich den Tatbestand einer Verschwörung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung: Am vergangenen Dienstagabend fand eine geheime – oder zumindest als solche geplante – Zoom-Konferenz mit rund 30 Bundestagsabgeordneten statt, auf der das weitere Vorgehen für ein Verbot der AfD beraten wurde. Es ging dabei darum, dass eine Gruppe von Grünen um Renate Künast einen Parallelantrag zu dem des CDU-Abgeordneten Marko Wanderwitz vorlegen will, den sie und ihre Mitstreiter als “verfrüht” ansehen. Ist man sich im Ziel – die faschistoide Ausschaltung einer demokratisch gewählten und legitimierten Partei – auch einig, so halten es Künast und Komplizen für ratsamer, dass der Verfassungsschutz vor der Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens dem Bundestag zunächst belastbares Material über die AfD vorlegen solle. Diese Ansicht wurde auch von dem Verfassungsrechtler Christoph Möllers vertreten, der als Gastredner zugeschaltet war.

Möllers hält Wanderwitz` Antrag für „fragwürdig“ und unbegründet, da der Verfassungsschutz seine Spitzel aus der AfD abziehen müsste, sobald 37 Bundestagsabgeordnete vor dem Bundesverfassungsgericht klagten. Dann ginge der Verbotsantrag den gleichen Weg wie der Versuch, die NPD zu verbieten, die dermaßen von V-Leuten durchsetzt war, dass das Bundesverfassungsgericht sie als verlängerten Arm des Innenministeriums betrachtete.

Gigantische Projektion

Möllers äußerte sich zudem überaus skeptisch über die die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens, da diese, anders als die NPD, ein „sauberes Programm“ habe. Dennoch schlug er vor, sich eine „Konstruktion“ auszudenken, die die AfD weiterhin aus dem Parlamentarische Kontrollgremium, dem Ausschuss des Bundestages, der die Geheim- und Nachrichtendienste kontrolliert, fernzuhalten – obwohl ihr dort Sitze zustünden, wenn es noch einen demokratischen Staat in diesem Land gäbe. Damit soll verhindert werden, dass die AfD in Kenntnis der Informationen gelangt, die der Verfassungsschutz gegen sie aufbietet. Aus diesen Worten wird mustergültig deutlich, dass den treibenden Kräften der geplanten AfD-Zerschlagung eine gigantische Projektion steht, die mit der Wirklichkeit nichts gemein hat und dann eben über konstruierte Umwege, Unterstellungen und Falschzuschreibungen die angebliche rechtsextreme Bedrohung erschafft, gegen die dann „gehandelt“ werden müsse.

Tatsache aber bleibt, dass sich Möllers, Künast und Konsorten also trafen, um die parlamentarischen Rechte der zweitgrößten Oppositionspartei weiterhin zu beschneiden und die effektivsten Wege für ein Verbotsverfahren auszukungeln, für das es faktisch keine Grundlage gibt. Dies ist eine weitere Ungeheuerlichkeit, die zeigt, wie sehr sich dieses Land in der Hand des Parteienkartells befindet, das vor nichts zurückschreckt, um seine Macht zu erhalten. Die Demokratie in Deutschland existiert nur noch auf dem Papier, und es bleibt nur noch zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich diesem Treiben der Parteien entgegenstellt und sich nicht dazu hergibt, Millionen von Wählern die parlamentarische Repräsentation zu entziehen. (TPL)

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