Nachdem Robert Habeck auf einem in jeder Hinsicht stalinistisch anmutenden Parteitag in Wiesbaden mit 96,48 (!) Prozent zum „Kanzlerkandidaten“ der derzeit in Umfragen bei ca. 10 Prozent dahindümpelnden Grünen gewählt wurde, offenbarte er in einem Interview mit der ARD erneut seinen miesen Charakter. Obwohl seit Tagen sein erbärmliches Vorgehen gegen einen 64-jährigen Rentner die Schlagzeilen beherrscht, weil dieser ihn „Schwachkopf“ bezeichnet hatte, brachte Habeck nicht einmal jetzt die Größe oder auch nur das taktische Geschick auf, den Vorfall zu bedauern und die Anzeige zurückzunehmen. Die grünen Medien hätten sich sofort vor Ehrfurcht überschlagen und das Thema wäre abgeräumt gewesen. Doch stattdessen fiel ihm nichts Besseres ein als sein typisches verlogenes Herumgeschwurbel. Zwar sei „‘Schwachkopf’ nicht die schlimmste Beleidigung, die jemals ausgesprochen wurde”, so Habeck, die Hausdurchsuchung sei ja aber aus „rassistischen Hintergründen” und „antisemitischen Hintergründen” erfolgt. „Deswegen denke ich, dass das zwar die gleiche Person ist, aber diese Anzeige nur Auslöser war“, sagte er weiter. Alles weitere, „nämlich dass die Staatsanwaltschaft dann den Laptop oder das Endgerät beschlagnahmt, also ins Haus hineingegangen ist, hat mit meiner Anzeige nur als Auslöser zu tun“, schwadronierte er weiter. Diese Aussagen waren glatt gelogen und blanker Hohn gegenüber dem Justizopfer.
Damit versuchte er, um die Tatsache herumzureden, dass er allein die Schuld dafür trägt, dass ein völlig unbescholtener Mann und Vater einer Tochter mit Downsyndrom morgens um sechs von der Polizei wegen einer absoluten Nichtigkeit wie ein Schwerverbrecher aus dem Bett geholt und verhört wurde. Dabei geht aus dem Durchsuchungsbeschluss wie aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg eindeutig hervor, dass die Hausdurchsuchung nur aufgrund des von Habeck gestellten und selbst unterzeichneten Strafantrags wegen Beleidigung erfolgte. Ein angeblicher Anfangsverdacht wegen Volksverhetzung, der im Durchsuchungsbeschluss nicht erwähnt war, wurde nachgeschoben, höchstwahrscheinlich um die Schikane auf den „Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet“ legen zu können, damit die Aktion weniger auffällig wird als wenn sie einzeln erfolgt wäre.
Entsetzte Juristen
Habeck weiß das alles entweder nicht oder er lügt schlicht und einfach. Dass die ARD den Fall überhaupt ansprach, anstatt ihn, wie alles, was für die Grünen nachteilig werden könnte, wie gewöhnlich einfach totzuschweigen, zeigt, wie tief die öffentliche Empörung darüber ist. Bei Twitter trendet dann auch der Hastag „Habeck lügt“. Auch Juristen melden immer mehr Zweifel am Vorgehen der Bamberger Staatsanwaltschaft an. Gegenüber „Apollo News“ erklärt der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt Walther Wegner, weil die Behörde „Informationen nur Stück für Stück“ herausgebe, seien „mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet“ worden. „Wenn jetzt mitgeteilt wird, dass ein Anfangsverdacht wegen Volksverhetzung bestehen soll, fragt man sich, warum der Durchsuchungsbeschluss auf das Delikt der gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung beschränkt wurde. Wieso wird die Durchsuchung dennoch dem Aktionstag gegen Antisemitismus zugeordnet?“, so Wegner weiter.
Zudem scheine es „mehr als fraglich“, ob ein Durchsuchungsbeschluss „bei einem solchen vergleichsweise harmlosen Beleidigungsvorwurf, wohlgemerkt durch Retweet“, verhältnismäßig sei. Eine ernsthafte Abwägung enthalte der Beschluss nicht, die Begründung bestehe „aus pauschalen Behauptungen“. Vor dem Hintergrund, dass eine Hausdurchsuchung einer der intensivsten Grundrechtseingriffe sei, dürfe man wohl erwarten, „dass eine ernsthafte Abwägung stattfindet und solche Unstimmigkeiten gar nicht erst aufkommen“, so Wegner.
Kriminalisierung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit
Es verdichtet sich auch hier der Verdacht, dass all das allein zur Einschüchterung der kritischen Öffentlichkeit dient. Gescheiterte und inkompetente, dafür aber umso empfindlichere Politiker überziehen normale Bürger, mit Anzeigen und lassen sie von willfährigen Staatsanwaltschaften und Gerichten, die eigentlich Besseres zu tun hätten, verfolgen. Daraus ist mittlerweile ein lukratives Geschäftsmodell geworden, wie das im nordrhein-westfälischen Rheine sitzende Unternehmen “So Done” zeigt. Die Gründer sind der Anwalt Alexander Brockmeier, die Vorsitzende der FDP-Jugendorganisation JuLis, Franziska Brandmann und der Datenwissenschaftler Marcel Schliebs. So Done verfolgt im Auftrag von Politikern und anderen öffentlichen Personen, Bürger, von denen diese sich beleidigt fühlen. Habeck agiert sogar als Werbegesicht für das zutiefst dubiose Unternehmen. Im ARD-Interview erklärte er auch ausdrücklich, die „Beleidigungen und Bedrohungen“, die er zur Anzeige bringe, würden „über Agenturen gefiltert“.
Der Rechtsanwalt Markus Haintz rät inzwischen ausdrücklich dazu, „unter keinen Umständen“ Geldentschädigungsaufforderungen von So Done zu bezahlen, wenn man angeblich irgendwelche Politiker beleidigt habe. Diese seien „juristischer Nonsens“ und würden vor Gericht nicht halten.
„Apollo News“ vermeldet inzwischen einen weiteren Fall, bei dem die Polizei im Juni 2023 die Wohnung einer alleinerziehenden Mutter im bayerischen Partenstein durchsuchte, während diese auf der Arbeit war. Der Grund war auch hier ein geteiltes Meme mit einigen zugespitzten Aussagen von Ampel-Politikern. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wird also immer weiter kriminalisiert. Der Staatsrechtler Josef Franz Lindner spricht von einer „hochgefährlichen Entwicklung, die die liberale Demokratie im Kern trifft“, zu der die Mehrheit seiner Kollegen jedoch schweige. Deutschland driftet also wegen der Verkommenheit und Feigheit seiner Eliten abermals in die Diktatur ab. (TPL)