Mit dem deutschen Selbstbestimmungsgesetz wird die Geschlechtszugehörigkeit zum Sprechakt. Die juristischen Folgen sind unabsehbar. Die krude Gender-Ideologie missachtet die Realität – und für Mädchen und Frauen entstehen neue Gefahren.
Seit dem 1. November dieses Jahres ist in der Bundesrepublik Deutschland das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Dieses juristische Machwerk, das das Ergebnis woker Ideologie ist, gefährdet die Sicherheit, Privatsphäre und andere Rechte von Frauen. Die absurde Vorstellung, es gäbe mehr als zwei Geschlechter, basiert auf dem Glauben, Geschlechtszugehörigkeiten seien soziale Konstrukte und unterlägen individueller Entscheidung. Das Gesetz ermöglicht Vornamensänderungen und die Änderung des Geschlechtseintrags per Antrag auf dem Standesamt. Psychologische oder gar simple medizinische Gutachten müssen nun nicht mehr erbracht werden. Wenn es ein deutsches Familiengericht genehmigt, können auch Kinder ab 14 Jahren ihr rechtliches Geschlecht und ihren Namen ändern – auch gegen den Rat ihrer Eltern. Begleitet wird dieser komplette Unfug vom sogenannten Offenbarungsverbot. Dieses verbietet es, das Geburtsgeschlecht und den früheren Vornamen einer Person, die sich „verändert“ hat, offenzulegen oder auch nur zu erfragen. Wer das tut, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Nun hat sich die sogar die UN-Sonderberichterstatterin des Ressorts „Gewalt gegen Frauen, deren Gründe und Konsequenzen“ zu der Thematik geäußert. Reem Alsalem kritisiert das bundesdeutsche Gesetz scharf. Sie betonte, dass damit die Verknüpfung von empfundener Geschlechtsidentität und einer imaginierten Geschlechtszugehörigkeit die Sicherheit von Frauen und Mädchen in Räumen wie Notunterkünften, Badezimmern und Umkleidekabinen erheblich gefährdet. Die spezifischen Bedürfnisse von weiblichen Gewaltopfern würden nicht berücksichtigt. Was wäre, wenn sich ein Vergewaltigungsopfer Räume mit Personen teilen muss oder soll, die als Männer geboren wurden, unabhängig davon, wie sie sich identifizieren?
Kinder ab 14 Jahren sind in jedem Fall im Prinzip wehrlose Opfer dieser hanebüchenen Gesetzgebung und der aggressiven Gender-Ideologie. Reem Alsalem stellt fest: „Die Abschaffung des bisherigen Erfordernisses einer therapeutischen Begleitung kann dazu führen, dass Kinder aufgrund ihres Alters und ihrer Reife übermäßigem Druck ausgesetzt sind oder die langfristigen Auswirkungen ihrer Entscheidungen nicht vollständig verstehen. Angesichts der Verbindung zwischen sozialem und medizinischem Übergang versagt das Gesetz darin, das Wohl von Kindern, insbesondere von Mädchen, zu schützen und ihre Rechte auf den höchsten erreichbaren Gesundheitsstandard und der Wahrung ihrer Identität zu gewährleisten.“ Das Offenbarungsverbot hält die Sonderberichterstatterin für einen nicht hinnehmbaren Angriff auf „die Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie auf die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.“
Selbst wenn das bisherige „Transsexuellengesetz“ von Transsexuellen als demütigend empfunden wurde, weil Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern durften, so kann es nicht sein, dass jetzt durch das Selbstbestimmungsgesetz mit einem Male die große Mehrheit der Frauen und Mädchen gefährdet sind. Eine ideologisch opportune Minderheit wird gemäß linker Identitätspolitik mit einem Sonderstatus versehen, der nicht nur wissenschaftliche Selbstverständlichkeiten ignoriert, sondern auch den öffentlichen Raum für Frauen zur um einen neuen Faktor erweiterten Gefährdungszone macht. Wenn sich selbst die UN in der Angelegenheit besorgt zu Wort meldet, sollte man ins Nachdenken kommen. Die Folgen des unsäglichen Gesetzes sind noch gar nicht abzusehen. Es muss rückabgewickelt und darf nicht kopiert werden.
Elisabeth Dieringer, MdEP
Elisabeth Dieringer ist seit Mitte 2016 Landesparteiobmann-Stellvertreterin der FPÖ Kärnten. Sie ist in dem Bundesland Landesobfrau der Initiative Freiheitliche Frauen (IFF). Die gelernte Geschichts- und Italienischlehrerin (Mag.) zog als Kärntner Spitzenkandidatin im Juni 2024 ins Europäische Parlament ein. Die zweifache, verheiratete Mutter ist Mitglied der Fraktion Patrioten für Europa, Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und im Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Bildung. Sie ist zudem Mitglied der Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Nordmazedonien und stellvertretendes Mitglied der Delegation in der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung EU-Vereinigtes Königreich.