Will die Migrantenquote im Behördendienst eiligst verdoppeln: Berlins Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (Foto:Imago)

Umvolkungs-Turbo per Blutsabstammung: Bald Nürnberger Gesetze 2.0 in Berlin?

1fa51f98ee494ff2b2d6f3bbc109532a

In Berlin können Juden und Homosexuelle sich nicht mehr in bestimmte, vor allem arabisch dominierte Stadtviertel wagen, wenn ihnen ihr Leben lieb ist – und Schulen versinken in nackter Barbarei, die Stadtregierung hat jedoch wieder einmal ihre ganz eigenen Ansichten darüber, was am dringendsten angegangen werden muss. Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe befand nun, der Anteil der Mitarbeiter mit Migrationshintergrund in der (ohnehin weitgehend dysfunktionalen) Verwaltung müsse „fast verdoppelt“ werden. Eine Befragung der Beschäftigten ergab nämlich, dass nur 21,7 Prozent der Behörden-Mitarbeiter selbst oder durch mindestens ein Elternteil nicht per Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Laut Partizipations-Gesetz muss der Anteil jedoch dem Migrationsanteil der Bevölkerung entsprechen. In Berlin haben bereits 39,4 Prozent ausländische Wurzeln.

Außerdem gehen bis 2030 rund 40.000 Mitarbeiter in Rente oder Pension. „Wir müssen neue Zielgruppen erschließen, weil wir als Verwaltung handlungsfähig bleiben wollen“, erklärte Personal-Staatssekretär Wolfgang Schyrocki (CDU). Von einer handlungsfähigen Verwaltung dürften die allermeisten Berliner jedoch nichts mitbekommen. Im Shithole an der Spree herrschen vielmehr Schlendrian, Verwahrlosung, linke Vetternwirtschaft und Inkompetenz.
Das Dienstrecht soll demnächst bereits dahingehend geändert werden, dass Azubis auch ohne deutschen Pass eine Beamten-Ausbildung beginnen können, wenn sie bereits eine EU-Bürgerschaft beantragt haben. „Die Bestenauslese bei Einstellungen wird grundsätzlich nicht ausgehebelt“, behauptet die Integrations-Beauftragte Katarina Niewiedzial. Wenn es jedoch zwei gleichwertige Bewerber gibt und in der betreffenden Dienststelle Migranten unterrepräsentiert sind, sollen diese den Vorzug erhalten.

Peinlich genaue Ahnenforschung

De facto wird das Leistungsprinzip also doch ausgehebelt. Es ist ohnehin absurd, dass eine Verwaltung die ethnische Zusammensetzung der Stadt abbilden muss. Es geht um Kompetenz und Effektivität, nicht um die Abstammung. Doch dies gilt schon lange nicht mehr. Es wird eine neue Stammesgesellschaft geschaffen, in der nicht Befähigung, sondern Abstammung der entscheidende Faktor sind. Es ist nichts anderes als ein umgekehrter Ariernachweis, der hier eingeführt wird. Während man in der NS-Zeit einen lückenlosen „arischen“ Stammbaum über Generationen hinweg nachweisen musste, um im Staatsdienst tätig sein zu dürfen, wird nun peinlich genaue Ahnenforschung betrieben, um festzustellen, ob die Bewerber oder zumindest ein Elternteil eine ausländische Herkunft vorweisen können. Das eine ist so absurd und ungerecht wie das andere.

Marcel Luthe, der Gründer und Vorsitzende der Good-Governance-Gewerkschaft, brachte es auf den Punkt: „Eine nach rassischen Kriterien der „Blutsabstammung“ gesteuerte Personalauswahl ist nicht nur offensichtlich verfassungswidrig – sowohl Art. 3 III GG als auch Art. 10 II VvB – und ein gesellschaftlicher Brandbeschleuniger, sondern auch schlicht irre.“ Aber das gilt in Berlin und weit darüber hinaus ja bekanntlich längst als das neue Normal. (TPL)

image_printGerne ausdrucken
[hyvor-talk-comments]

Themen