Vor allem Grüne und andere Linke empören sich unablässig über die Verrohung der Sitten und darüber, dass sie mit „Hass und Hetze“ überschüttet würden. Allein Robert Habeck und Annalena Baerbock überzogen Bürger, die sie kritisierten, bislang mit nicht weniger als 1.300 Anzeigen – und die Justizbehörden wirken eilfertig dabei mit. Die Realität sieht aber auch hier anders aus als die von den Linken und ihren Medien behauptete. In Wahrheit sind AfD-Politiker und andere Nicht-Linke, auch international, Opfer eines permanenten Trommelfeuers aus Hass, das jedoch weder juristisch geahndet wird noch auch nur die geringste Kritik hervorruft.
Eine nicht ansatzweise vollständige Auflistung lässt zumindest das ungefähre Ausmaß dessen erahnen, was umgekehrt jeder erdulden muss, der ins Visier von Linken gerät – ohne dass ihm anschließend die Justiz beiseite springt oder gar Schmerzensgeld zubilligt.
Todeswünsche und Morddrohungen
- Als der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke sein neu geborenes Enkelkind präsentierte, hagelte es niederträchtige Kommentare, unter anderen „Babyhitler“.
- Die ehemalige CDU- und heutige AfD-Politikerin Erika Steinbach postete auf Twitter eine Kostprobe dessen, was sie permanent über sich ergehen lassen müssen. Unter anderem wurde sie als „kotzhässliche Nazi-Tochter“, „asoziales Stück fleischgewordener Dreck“, „mieses Schwein“, „laufendes Gammelfleisch“, „Faschisten-Schlampe“ und “du unverschämte dumme Sau“ bezeichnet, begleitet von dem Wunsch, sie möge einen “möglichst qualvollen Tod” sterben.
- Die hessische AfD-Politikerin Anna Nguyen las im Landtag kürzlich beispielhaft nur drei der Hasskommentare vor, die sie täglich erreichen; darunter fanden sich Schmähungen wie „Rubel-Nutte“ oder „Eine dumme Närrin wartet auf russische Brüder, die sie dann vergewaltigen und erschießen werden“.
- Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel darf mit richterlichem Segen als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet werden.
- Die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry wurde unter anderem als „dumme Nazi Fotze“ bezeichnet.
- Eine SPD-Politikerin aus Nordrhein-Westfalen rief in der Redaktion der „Wirtschaftswoche“ an, um dem Journalisten Florian Weynand mitzuteilen, dass er ein „Arschloch“ sei und man ihn „vernichten“ werde; hier stellte die Staatsanwaltschaft Bielefeld übrigens das Verfahren ein, weil “kein öffentliches Interesse” an der Strafverfolgung bestehe.
Sie prahlen noch mit ihren Verunglimpfungen
- Die Kölner Staatsanwaltschaft stellte sämtliche Verfahren gegen den Ex-Präsidenten von Eintracht Frankfurt Peter Fischer ein, der dazu aufgefordert hatte, AfDler zu ohrfeigen, ihnen die Türen einzutreten und ihnen ins Gesicht zu kotzen. Die Nichtverfolgung der Strafanzeigen wurde damit begründet, es handelte sich dabei um eine ebenso zulässige Meinungsäußerung wie die Bezeichnung als „Nazi“.
- Als die FDP-Kriegstreiberin Marie-Agnes Strack-Zimmermann 2022 im Vorbeigehen von einem Café-Besucher als solche bezeichnet wurde, machte sie sich die Mühe umzukehren, an seinen Tisch zu gehen und den Mann ein „Arschloch“ zu nennen – und das verkündete sie auch noch sichtlich stolz in einer Fernsehsendung. Strafrechtliche Folgen? Keine.
- Der ehemalige CDU-Generalsekretär Ruprecht Polenz, der sich seit Jahren linker als viele Grüne geriert, gab selbstzufrieden bekannt, dass er jemanden als „Drecksack“ bezeichnet habe und dies auch “völlig gerechtfertigt” gewesen sei.
- Der Grünen-Politiker Reinhard Bütikofer verwendet den Begriff „Schwachkopf“ (der, angewandt auf Robert Habeck, eine Hausdurchschungen und hohe Geldstrafen nach sich zieht) seit Jahren ohne jede strafrechtliche Konsequenz auf Twitter.
- Die ehemalige WDR-Journalistin „Georgine“ Kellermann, früher als Georg bekannt, benutzte selbst den Begriff „Schwachkopf“ am 10. Februar dieses Jahres, empört sich aber darüber, dass Habeck dafür kritisiert wird, weil er einen Rentner für die Verbreitung eines Memes anzeigte, das ihn als „Schwachkopf“ bezeichnet.
- Annalena Baerbock unterschrieb persönlich den Strafantrag gegen eine Krankenschwester, die sie nach ihrer fahrlässig diahingeplapperten Quasi-Kriegserklärung an Russland als “Hohlbratze“ bezeichnet hatte; die Frau wurde zu 6.000 Euro (!) Geldstrafe verurteilt.
- Die Kampagne „Frauen gegen Merz“ wird von einer Agentur betrieben, deren Chef den Grünen angehört und die 2022 – vorgeblich – “im Namen der Meinungsfreiheit Andersdenkender“ – Forderungen aufstellte wie: “#DenStrickfürStorch, #GaulandErschießen, #BrandnerVierteilen, #TrixiTottreten, #ChrupallaVergasen, #WeidelHartFicken“. Strafrechtlich folgten daraus keine Konsequenzen.
Hass auf alles Nicht-Linke
Die Aufzählung erhebt bei weitem keinen Anspruch auf Vollzähligkeit und geht auf die meisten bekannt gewordenen Fälle der jüngeren Vergangenheit gar nicht erst ein. Auffällig jedoch ist, dass dieselben Behörden, die auf Strafanzeigen linksgrüner Politiker hin sofort die Hacken zusammenschlagen und loslegen, immer wieder einen bemerkenswerten Erfindungsreichtum an den Tag legen, wenn es darum geht, Linke für deren Hetze nicht belangen zu müssen. So stellte etwa die Staatsanwaltschaft Aachen ihre Ermittlungen wegen eines Plakats mit der Aufschrift „AfDler töten. Nazis abschieben!“ mit der zynischen Begründung ein, dass hinter den Worten „AfDler töten“ ja ein Punkt und kein Ausrufezeichen stehe, weshalb man die Worte auch als Vorwurf an die Adresse der AfD lesen könne – im Sinne von “Die Politik der AfD tötet Menschen”. Diese Aussage wäre zwar eine ebenso justiziable Unterstellung, nicht jedoch bei der deutschen Gesinnungsjustiz. Die Aachener Staatsanwälte erklärten, nach etablierter Rechtsprechung sei bei mehreren in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die günstigste Variante zugrunde zu legen. Von einer derart wohlwollenden Auslegung können die Opfer linken Hasses nur träumen, wenn sie versuchen, sich dagegen zur Wehr setzen.
Der Hass auf alles Nicht-Linke ist aber natürlich nicht auf Deutschland beschränkt; auch Betroffene im Ausland sind vogelfrei und dürfen, dank der Doppelstandard-Justiz hierzulande, nach Herzenslust konsequenzenfrei bepöbelt werden, so wie auch das prominente Zitieren und Herausstellen von Invektiven ausländischer Prominenter gegen nichtlinke Politiker zum Repertoire hiesiger Medien zählt, ohne dass dies selbst bei justiziablen Beleidigungen irgendwelche Folgen nach sich zieht, wie die folgenden Beispiele demonstrieren.
Auch ausländische Opfer und Täter interessieren die Gesinnungsjustiz nicht
- Der heutige Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquart nannte den niederländischen Politiker Geert Wilders 2015 einen „miesen Arsch“.
- Die ZDF-„Wissenschaftsjournalistin“ Mai Thi Nguyen-Kim bezeichnete Twitter-Chef Elon Musk in einem Interview als „Arschloch“.
- Die ARD-“Tagesschau” überschrieb 2018 einen Bericht über ein Buch über Donald Trump genüsslich und folgenlos mit dem Zitat: „Er ist ein Idiot“; hingegen muss nun ein Mann aus Baden-Württemberg 1.200 Euro Strafe bezahlen, weil er eine Rede von Olaf Scholz in einer Telegram-Gruppe mit dem Kommentar: „Was ein Idiot“ bedacht hatte. Der Mann musste sich von den Richtern zudem tadeln lassen, er habe Scholz‘ “Glaubwürdigkeit und Lauterkeit” in Zweifel gezogen.
- Auch der Schauspieler George Clooney hatte Donald Trump 2021 als „Schwachkopf“ bezeichnet, was linke Medien hierzulande genüsslich wiedergaben, ebenso wie die Forderung seines Kollegen Robert De Niro von vergangenem Monat, Trump solle „in einer verdammten Gefängniszelle sterben”.
- Nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 hinterließ ein in Deutschland lebender (und natürlich inzwischen eingebürgerter) Syrer auf der Internet-Seite der israelischen Botschaft den Kommentar: „Nero hat auch Millionen umgebracht und auch ganze Rom verbrannt. Warum soll es traurig sein, 6 Millionen Juden zu verbrennen?“ Gegenüber einer diese antisemitische Hetze kritisierenden Facebook-Kommentatorin erklärte er: „Schade, dass ich deine Adresse nicht kenne, ansonsten würde ich mit meinem Pferd zu dir kommen. Mein Pferd würde dich mit seinem Stück gut erziehen, was deine verfluchten Eltern nicht schaffen konnten. Fick dich Schlampe.”
Keine einzige dieser unfassbaren Entgleisungen hatte auch nur die geringsten juristischen Konsequenzen; bei keinem der Urheber stand morgens um sechs die Polizei vor der Tür, um Verhöre durchzuführen oder Laptops und Handys zu beschlagnahmen und deren Inhalte vor Gericht zu verwenden. Hingegen müssen normale Bürger jederzeit damit rechnen, dass sie exakt einer solchen Prozedur unterzogen werden, wenn sie irgendwelche Harmlosigkeiten über linke Politiker äußern.
Scholz als Totengräber der Meinungsfreiheit
„Wir leben in einem Staat, in dem die Mächtigen die Bürger beschimpfen dürfen – wie bei Corona –, aber nicht umgekehrt. Wenn Politiker das Volk bepöbeln, kommen sie in Talkshows. Wenn Bürger Politiker beleidigen, kommt die Polizei“, so das bittere, aber leider korrekte Fazit von Julian Reichelt. 2012 hatte Olaf Scholz höchstselbst noch verkündet: „Die Verteidigung der Meinungsfreiheit ist unser ureigenes Thema.“ Was er verschwieg, war, dass diese nur für Linke gilt, während alle anderen die ganze Härte des Linkstaates zu spüren bekommen. Unter Scholz‘ Kanzlerschaft wurde Artikel 5 Grundgesetz faktisch abgeräumt und gilt nur noch für ideologisch linientreue Systemkonformisten; alle anderen werden nicht nur wegzensiert und stummgeschaltet, sondern dürfen ihrerseits nach Herzenslust verhetzt und beleidigt werden – während ihnen selbst umgekehrt selbst die harmlosesten Aussagen strafrechtlich zur Last gelegt werden.
Listig und nicht frei von Sarkasmus empfahl ein Twitter-Nutzer Reichelt und dem bekannten Medienanwalt Joachim Steinhöfel, all die Hasskommentare, die sie und „rechte“ Politiker regelmäßig erhalten, doch live bei dem Bespitzelungsunternehmen “So Done” zur Anzeige zu bringen. Vielleicht wäre dies ein wirksames Mittel, um diesen Wahnsinn vor den Augen einer größeren Öffentlichkeit bloßzustellen. (TPL)