Die AfD in Bayern hat eine sehr interessante Pressemitteilung für uns, die zeigt, dass das Gesetz hier und da gerne mal ein Auge zudrückt, wenn es die „Richtigen“ trifft:
Die Stadt Neu-Ulm räumt ein, dass sie fast 500 Bußgeldverfahren seit Beginn des Ukrainekrieges und bis zum Stichtag 31.04.2024 eingestellt hat, weil sich die Anschrift eines Halters eines ukrainischen Fahrzeugs nicht ermitteln ließ oder mangels Erfolgsaussichten erst gar nicht eröffnete. Dies geht aus der Antwort des bayerischen Verkehrsministeriums auf eine Schriftliche Anfrage des Neu-Ulmer Landtagsabgeordneten Franz Schmid (AfD) hervor.
Die Stadt Neu-Ulm sticht dabei bemerkenswert im Vergleich zu anderen Kommunen hervor: In Kaufbeuren wurden 19, in Memmingen 140 und im Landkreis Neu-Ulm gar nur 3 entsprechende Verfahren eingestellt. Im Ostallgäu waren es 96 und im Unterallgäu geschätzte 5. Die Landeshauptstadt München erhebt erst gar keine entsprechenden Zahlen.
Neu-Ulms MdL Franz Schmid sagt dazu:
„Es kann nicht sein, dass ein Teil der sich hier aufhaltenden Ukrainer falsch parken, als Temposünder überführt werden oder andere Verkehrsdelikte begehen und dann einfach ohne Bußgeld damit davonkommen! Die Einheimischen werden für jedes Falschparken zur Kasse gebeten, also muss das bei Ukrainern auch so sein! Dass besonders die Stadt Neu-Ulm extrem viele Knöllchen gegen Ukrainer nicht ahndet, ist eine bemerkenswerte Besonderheit. Offenbar kümmert sich CSU-Bürgermeisterin Katrin Albsteiger lieber um Sprechverbote gegen patriotische Aktivisten als um ihre Hausaufgaben. Zeit, dass sich was dreht!“