Die gestrigen Enthüllungen von „Apollo News“ über die skandalöse Amtsführung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer haben, neben der Aufdeckung der unfassbaren Zustände in diesem Bundesland, auch den Vorteil, dass das AfD-Verbotsverfahren damit endgültig vom Tisch sein dürfte. 2021 stufte Kramer die AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem“ ein, womit der Thüringer Verfassungsschutz die bundesweit erste Behörde war, die diesen Schritt vollzog. Grundlage war ein ca. 600-seitiges Gutachten. Allerdings gab es noch ein rund 30-seitiges Ergänzungsgutachten durch einen Mitarbeiter der Behörde. Darin wurde auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, die festlegen, dass Aussagen im Kontext der Meinungsfreiheit tendenziell im Sinne des Betroffenen interpretiert werden sollen.
Es wird auch daran erinnert, dass die Thüringer Verfassung, deren Schutz ja die einzige Existenzberechtigung von Kramers Behörde ist, ausdrücklich festlegt, dass Aussagen von Abgeordneten, die diese in ihrer beruflichen Funktion tätigen, in keiner Weise außerhalb des Landtages belangt oder verfolgt werden dürfen. Das Ergänzungsgutachten stellte also das erste Gutachten infrage und hätte zu einer Überprüfung der Einstufung der AfD führen müssen. Kramer unterschlug es jedoch mit der Begründung, er wolle „dem Gegner keine Argumente liefern“. Das genügte ihm aber immer noch nicht. Wie der Autor des Ergänzungsgutachtens gegenüber dem Personalreferat des Innenministeriums erklärte, drohte Kramer ihm unter vier Augen sogar körperliche Gewalt an.
Diffamierung der AfD um jeden Preis aus rein innenpolitischen Gründen
Berufliche oder gar strafrechtliche Konsequenzen hatte das alles für Kramer nicht. Der linke Ministerpräsident Bodo Ramelow und SPD-Innenminister Georg Maier hielten stets die Hand über ihn, trotz eines ganzen Katalogs ungeheuerlicher Verfehlungen. Den Mitarbeitern des Verfassungsschutzes war klar, dass die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ einzig und allein auf Wunsch Kramer erfolgte, ohne dass es dafür tragfähige Begründungen gab. Urteile des Bundesverfassungsgerichts und die sogenannte Indemintät der Abgeordneten wurde dabei bewusst ignoriert, weil die Diffamierung der AfD um jeden Preis aus rein innenpolitischen Gründen durchgesetzt werden sollte. Interne Dokumente belegen dieses Fehlverhalten Kramers.
In jedem funktionierenden Rechtsstaat, wäre der ohnehin antidemokratische Versuch, die AfD zu verbieten, spätestens jetzt am Ende, da die rein politische Motivation dahinter offenkundig ist. Die entsprechenden „Gutachten“ stehen ohnehin schon grundsätzlich auf schwachen Füßen, in Kramers Fall ist jedoch erwiesen, dass alle rechtlichen Hindernisse aus dem Weg geräumt wurden, um das Ziel zu erreichen, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ zu brandmarken. Wie alle Linken, hat auch Kramer gnadenlos überzogen. Wenn das Bundesverfassungsgericht sich noch seinen eigenen Standards verbunden fühlt, muss das AfD-Verbotsverfahren abgeschmettert werden. Ansonsten hätte der demokratische Rechtsstaat des Grundgesetzes endgültig abgedankt. (TPL)