Wenn sich diese linke Dame etwas in den Kopf gesetzt hat, dann lässt sie auch nicht so leicht locker:
Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast ruft jetzt noch einmal zu mehr Unterstützung im Bundestag für zwei Anträge auf, die ein AfD-Verbotsverfahren befürworten.
„Wichtig ist zunächst: Beide Anträge haben das gleiche Ziel“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Im Fokus sollte stehen, wie viele Abgeordnete noch keinen der beiden Anträge unterstützen. Das muss sich ändern.“ Künast fügte hinzu: „Klar ist zudem, dass es eine gründliche Vorbereitung, rechtssichere Beweise, braucht. Verfassungsfeindlichkeit ist juristisch nicht gleich Verfassungswidrigkeit. Nur mit einer vorbereiteten, durchdachten Prozessstrategie kann ein Verbotsverfahren Erfolg haben.“
Momentan werden zwei Anträge diskutiert: Ein Antrag von mehr als 100 Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen um den CDU-Politiker Marco Wanderwitz beinhaltet die Forderung, ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einzuleiten. Ein weiterer Antrag, der von Grünen-Abgeordneten um Renate Künast unterstützt wird, sieht ein mehrstufiges Vorgehen vor.
Künast sagte: „Aktuell kommt es darauf an, ob der andere Antrag dem Bundestagsplenum vorgelegt wird. Uns stünden dafür bisher Wartefristen im Weg. Wie sich die beiden Anträge im parlamentarischen Verfahren entwickeln, wird sich zeigen.“
Bis zu den Neuwahlen wird das aber wohl nichts, mit dem Verbotsverfahren, obwohl der Verfassungsschutz ja bereits Gewehr bei Fuß steht.
Dochdie SPD-Abgeordnete Carmen Wegge zum Beispiel will sich auch nach Ende dieser Legislaturperiode für ein AfD-Verbotsverfahren einsetzen.
„Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen ist noch nicht klar, ob wir unseren Antrag noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung stellen können“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe) mit Blick auf die Bemühungen der Abgeordnetengruppe um den CDU-Politiker Marco Wanderwitz, zu der auch sie gehört. „Für uns ist klar, dass wir eine Abstimmung erst dann herbeiführen, wenn wir mit einer Mehrheit rechnen können.“
Unabhängig davon, ob man den Antrag in dieser Legislaturperiode noch aufsetzen könne oder nicht, werde sie auch weiterhin für die Einleitung eines Verfahrens gegen die AfD in Karlsruhe kämpfen. Wegge fügte hinzu: „Die AfD stellt die größte Gefahr für unsere Demokratie dar. Schon einmal hat in Deutschland eine demokratisch gewählte Partei die Demokratie abgeschafft. Ich bin der Überzeugung, dass die AfD dieses Ziel verfolgt.“
„Das kann man zum Beispiel daran erkennen, dass die AfD mit ihren Inhalten und Zielen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt.“ Es sei „unerträglich“, mitzubekommen, wie diese Partei im Plenum des Deutschen Bundestages „ihren Hass und ihre Hetze“ verbreiten dürfe. „Dort, wo sie Einflussmöglichkeiten erhält, nutzt sie diese, um parlamentarische Prozesse zu blockieren oder verächtlich zu machen.“
Das ist so typisch für diese linken Demokratieverachter. Da wird einfach etwas behauptet und das muss dann schon reichen. Argumente für ein Verbotsverfahren werden diese Leute nie zusammenkriegen, denn ihre Argumente sind eben auch nur Behauptungen. (Mit Material von dts)