
In Deutschland kann man als gesetzlich Zwangsversicherter der elektronischen Speicherung und Weitergabe seiner persönlichen Befunde widersprechen. Privatversicherte Deutsche sind sogar von einem Widerspruch freigestellt. Die Versicherer müssen die Zustimmung einholen. Daher werden List und Tücke angewandt, um auch diese Versicherten in die Falle der digitalen Speicherung von Gesundheitsdaten zu locken.
Es klingt wie eine kostenlose Serviceleistung: Ihr privates Versicherungsunternehmen teilt Ihnen mit, dass es für Sie kostenlos Ihre Krankenversichertennummer (KVNR) beantragt. Per Login, QR-Code oder auf dem übersandten Formular müssen Sie lediglich Ihre Daten ergänzen und schon wird für Sie Ihre persönliche KVNR von einer „informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung“ (ITSG GmbH) erzeugt. Eine notwendige Petitesse, die Ihre Gesundheitsversorgung sicherstellen wird. Schließlich sei die KVNR lebenslang nur für Sie gültig. Es soll beruhigen, dass die Rechenzentren der „Telematikinfrastruktur“ in Deutschland beheimatet wären.
Gläserne Gesundheitsdaten
Man sollte spätestens dann misstrauisch werden, wenn mitgeteilt wird, dass diese KVNR für alle Krankenversicherten aufgrund des Implantateregistergesetzes benötigt werden würde. Um Versorgung, Sicherheit und Qualität von Brust- und Gelenkimplantaten künftig zu verbessern, wäre es auch für jeden prothesenfreien Menschen notwendig, in diesem Register eingetragen zu sein. Wie bitte? Im Nebeneffekt würde diese Eintragung als „kartenlose, digitale Identität im Gesundheitswesen“ dienen und den „Zugang zu digitalen Anwendungen und Services“ ermöglichen.
Die seit 2010 überfällige Aktivierung des damals gegründeten Registers für Implantate wird jetzt als Schuhlöffel benutzt, um den zustimmungspflichtigen Privatversicherten die Freigabe für ihre gläsernen Gesundheitsdaten zu entlocken. Ein Brustimplantat braucht ohnehin niemand und eine Gelenkprothese wird im Notfall weder vorenthalten, noch würde bei einem planbaren Eingriff eine spätere Eintragung in ein Register Probleme verursachen. Aber es wird schon einmal gedroht, dass die Beantragung einer KVNR mehrere Wochen in Anspruch nehmen könne. Und schließlich hätte man ohne KVNR keinen Zugang zur eigenen elektronischen Krankenakte. Wie furchtbar! Hat man doch auch jetzt keinen unmittelbaren Zugang, zu dem was Kliniken und Ärzte dokumentieren. Aber Medizin war und ist ein Geschäft mit Ängsten.
Spiel mit gezinkten Karten
Tatsächlich ist bisher lediglich seit dem 1. Juli 2024 in Deutschland eine Meldung von Brustimplantaten vorgeschrieben. Für alle übrigen Implantate gibt es – entgegen des Anscheins, den Versicherer erwecken – noch gar keine Registrierung! Es gibt also keinerlei Grund, die indirekte Zustimmung zu einer digitalen Gesundheitsidentität in irgendeinen Zusammenhang mit einem möglicherweise sinnvollen oder erforderlichen Implantat zu bringen. Nicht der Versicherte benötigt die digitale Identität, sondern das Versicherungsunternehmen ist nach § 290 Sozialgesetzbuch dazu verpflichtet. Ein Spiel mit gezinkten Karten.
Krankenversicherer sind nicht die Treuhänder von Versichertengeldern, sondern verstehen sich als Saugrüssel des medizinisch-industriellen Komplexes. Sie garantieren für die Medizinindustrie die Einnahmen unabhängig von der tatsächlichen Nachfrage. Krankheit erwünscht, wie die Covid-Impfkampagnen gezeigt haben.
Jonglieren mit Ängsten
Da Daten als zukünftige Währung gelten, müssen diese jetzt angesaugt werden – wie absurd die Argumente auch sind. Ausführlich kann man all diese Finten der Medizinindustrie in meinem Buch „Der betrogene Patient“ nachlesen.
Es ist zu befürchten, dass sich die meisten Versicherten über den Tisch ziehen lassen werden, da die Medizin seit Jahrhunderten mit Ängsten jongliert, um eine Zustimmung zu unnützen und schädlichen Behandlungen zu erwirken. Inzwischen hat man die Angst auf zukünftige Risiken ausgedehnt, die nur gegen Schutzgeld und mit Schutzverpflichtungen gemeistert werden könnten. Wie immer im Leben ist die Entscheidung aber einfach, wenn man unter Zugzwang gesetzt wird: ein seriöses Angebot ist immer freiwillig. Wer einen anderen nötigt, hat keine lauteren Absichten.
Dr. med. Gerd Reuther ist Radiologe, Medizinaufklärer und Medizinhistoriker. Er hat bislang acht Bücher veröffentlicht.






















