Diese Woche musste der linkradikale ZDF-Hetzer Jan Böhmermann wieder eine schwere Niederlage einstecken. Das Münchner Landgericht verurteilte das ZDF dazu, künftig zwei Behauptungen zu unterlassen, die Böhmermann in seiner Sendung vom 7. Oktober 2022 über Arne Schönbohm, den damaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, verbreitet hatte, weil diese vom Publikum so verstanden werden könnten, dass Schönbohm bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe. Dies stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar. Auch Satire müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen. Die Grenze sei dort zu ziehen, wo sich die „Äußerung als eine unwahre, das Persönlichkeitsrecht verletzende Tatsachenbehauptung“ darstelle.
Insgesamt gab das Gericht Schönbohms Klage gegen das ZDF in vier von fünf Punkten nach. Lediglich der geforderte Schadenersatz von mindestens 100.000 Euro wurde ihm unverständlicherweise verweigert. „Mit diesen vier falschen Äußerungen hat das ZDF Deutschlands Sicherheit gefährdet. Mir wurde unterstellt, ich sei ein russischer Spion. Medien weltweit haben diese falsche Behauptung aufgegriffen – von den USA bis nach Japan. Für das ZDF muss dieses Urteil erhebliche Konsequenzen haben, wie in Zukunft verhindert wird, dass solch falsche Berichterstattung veröffentlicht wird“, erklärte Schönbohm gegenüber „Nius“. Sein Anwalt Markus Hennig sprach von einem „wegweisenden Urteil“ und einem „großem Erfolg“. Sein Mandant sei „absichtlich vor einem Millionenpublikum verleumdet“ worden, und der Intendant des ZDF habe Beihilfe dazu geleistet. Das Urteil zeige, wie gravierend die Rechtsverletzungen waren – als ein „Terrorakt gegen die Integrität von Staat und Gesellschaft von innen“.
Demagogische Hetze ohne Substanz
Dies trifft tatsächlich das ganze Ausmaß von Böhmermanns demagogischer Hetze. Seine Anschuldigungen gegen Schönbohm, die wenige Tage nach der Sendung zu dessen Entlassung durch Innenministerin Nancy Faeser führten, hatten keinerlei Substanz. Es gab nie auch nur die allergeringsten Hinweise, dass Schönbohm in irgendeiner Weise mit dem russischen Geheimdienst in Verbindung steht. Böhmermann verbreitete nichts als Lügen, mit denen er den Ruf und die Karriere eines völlig untadeligen und hochbefähigten Beamten zerstörte. Jahrzehnte harter Arbeit Schönbohms waren damit ruiniert, weil sein gesamtes restliches Leben nur noch in Verbindung mit Böhmermanns widerlicher Rufmordkampagne steht. Und das alles geschah auf Kosten der Allgemeinheit, die jeden Monat unter Androhung von Beugehaft 18,36 Euro für den öffentlich-rechtlichen Moloch bezahlen und damit auch die fürstlichen Gehälter von Böhmermann und anderen Agitatoren finanzieren muss. Dies ist ein weiterer skandalöser Verstoß gegen den Programmauftrag von ARD und ZDF. Denn was Böhmermann betreibt, ist keine Satire, obwohl er sich immer hinter diesem Wort verschanzt, sondern wöchentliche linke Agitation und Propaganda in niederträchtigster und brutalster Form.
Seinen völlig verkommenen Charakter stellte er dann auch sofort wieder mit seiner Reaktion auf das Urteil gegen ihn unter Beweis, indem er seine Niederlage einfach als Sieg verkaufte. „Das Landgericht München I hat die Schadensersatzklage von Ex-BSI-Präsident Arne Schönbohm abgewiesen!“, schrieb er auf seinen Social-Media-Kanälen. Dass er in vier von fünf Anklagepunkten verloren und das Gericht ihm eine schwere Verletzung von Schönbohms Persönlichkeitsrechten attestiert hatte, erwähnte er mit keinem Wort. Stattdessen faselte er: „Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen. Mehrdeutigkeit, Meinungsfreiheit und Machtkritik bleiben eine juristische Herausforderung. Sehr gut!“
Allerspätestens jetzt müsste das ZDF einschreiten und die Zusammenarbeit mit dieser erbärmlichen Gestalt beenden. Es gibt keinerlei Rechtfertigung mehr dafür, dass die Allgemeinheit für die linksideologischen Menschenjagden dieses skrupellosen Demagogen bezahlen soll. (TPL)