Wenige Tage vor der Bundestagswahl nimmt der staatlich orchestrierte Kampf gegen die Meinungsfreiheit hierzulande immer dramatischere Züge an, ganz so, als wolle man der Revolution aus den USA trotzig das eigene linkswoke-autoritäre Gegenmodell entgegenhalten und statt auf die Bremse nun erst recht aufs Gaspedal treten, um das Klima von gelenkter Meinung und Einschüchterung zu verschärfen: Im Eilverfahren hat das Berliner Landgericht einer Klage der beiden linksextremen Lobbygruppen „Democracy Reporting International“ (DRI) und „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) stattgegeben und Twitter dazu verpflichtet, ab sofort und bis kurz nach der Bundestagswahl unbeschränkten Zugang zu “allen öffentlich verfügbaren Daten” zu gewähren. Was hier nach Datentransparenz geht, meint in Wahrheit die Verletzung jeglicher Datenschutzrechte und Privatsphäre von mündigen Nutzern, die nach dem Willen der Häscher – Meldestellen, politisierte Staatsanwaltschaften und die ihnen unterstellten Polizeibehörden – zum Ziel staatlicher Repression und Inquisition werden sollen, weil sie das Falsche oder Unerwünschte gepostet haben. Die Klage beruht demnach – natürlich – auf dem Zensurmonster „Digital Services Act“ (DSA) der EU, die damit endgültig ihre totalitäre Fratze offenbart. Die Orwell’sche Begriffsperversion ist zur Vollendung gelangt: Zensur ist Meinungsfreiheit, Überwachung ist Freiheit, Diktatur ist Demokratie.
Dabei geht es gar nicht um vollendete Aussagedelikte oder tatsächliche “Fake News”, sondern um das Sammeln von hinreichenden Belegen zur Begründung eines Generalverdachts, wonach Twitter die Wahlen beeinflusse; Rumänien (und seine anschließend auf EU-Betreiben hin annullierte Präsidentschaftswahl) lässt grüßen. In einer Pressemitteilung teilte die GFF – die schamlos den Begriff “Freiheit” im Namen führt – mit, ihr Ziel sei es, „zu erforschen, ob es auf der Plattform zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahl kommt“. Scheinheilig und ganz offen erklärt die NGO, ihre Klage stütze sich auf DSA, der Plattformen dazu verpflichte, „Forschenden Zugang zu relevanten Daten zu gewähren“. Tatsächlich folgte das Berliner Landgericht der Argumentation von GFF, “ein weiteres Abwarten” würde “das Forschungsprojekt vereiteln”, da “die Zeit unmittelbar vor der Bundestagswahl dafür entscheidend sei“. Natürlich wäre kein reines Forschungsinteresse derart eilbedürftig; hier geht es durchschaubar um einen plumpen Vorwand, Twitter in den letzten Tagen vor der Wahl maximal unter Druck zu setzen und idealerweise so sogar seine Sperrung zu erzwingen – indem man auf den letzten Metern noch Scheinbelege für angebliche Wahlbeeinflussungen aufspürt, was als so gut wie sicher gelten kann.
Befangene Richter
Twitter kündigte umgehend an, sich gegen das Urteil zu wehren, das „unser Grundrecht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren in ungeheuerlicher Weise untergräbt und die Rechte auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“. Zudem warf das Unternehmen dem Richter Befangenheit vor: Twitter sei nicht die Möglichkeit gegeben worden, auf die Klage zu antworten oder sich zu äußern. Ungeachtet der Tatsache, dass dem Antrag entscheidende Informationen fehlten, so das Unternehmen, habe das Gericht beschlossen, “den Organisationen uneingeschränkten Zugang zu diesen Daten zu gewähren, was einen eklatanten Verstoß gegen unser verfassungsmäßig garantiertes Recht auf Anhörung darstellt“, hieß es weiter. Dies sei bereits verfahrensrechtlich Grund genug, die Entscheidung unverzüglich aufzuheben. Die Anwälte von Twitter machen außerdem auf einen unfassbaren Fall von Befangenheit aufmerksam: Es habe sich inzwischen herausgestellt, dass der einzige Richter in diesem Fall zuvor eben für klagende GFF, die das Forschungsprojekt finanziert, “und für die (immer noch bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte beschäftigten) Anwälte, die die Kläger vertreten” gearbeitet hat. Das Versäumnis des Richters, sich selbst zurückzuziehen oder zumindest diese bedeutenden Verbindungen offenzulegen, lasse ernsthafte Zweifel an der Unparteilichkeit der Entscheidung aufkommen. Das ist noch freundlich ausgedrückt. Inzwischen werden selbst grundlegende rechtsstaatliche Spielregeln mit Füßen getreten, wenn es darum geht, dem Linksstaat seine akut bedrohte Macht auf den letzten Metern vor der Bundestagswal noch irgendwie zu retten.
Die Folgen dieser aberwitzigen Berliner Entscheidung sind gravierend: Sollte das Urteil nicht zurückgenommen werden, könnte das Gericht Sanktionen bis hin zur Sperrung von Twitter verhängen – und genau dies dürfte vermutlich das Ziel der ganzen Aktion sein. Sollte praktischer Nebeneffekt: Sollte es bei der Bundestagswahl zu Manipulationen kommen – was in diesem Staat inzwischen eher wahrscheinlich als ausgeschlossen ist – könnte deren öffentliche Aufdeckung durch Twitter-Nutzer und die reichweitenstarken Debatten auf Twitter damit wirksam unterdrücken. Übrigens: Welcher Filz hier wieder involviert ist und woher der Wind weht, zeigen die Hintermänner der Kläger: Die GFF wird vor allem von der Open Society Foundation des berüchtigten US-Milliardärs George Soros finanziert. Allein zwischen 2021 bis 2023 flossen rund 1,6 Millionen US-Dollar an den Verein. Weiteres Geld kam von der Stiftung “Luminate” des US-Milliardärs Pierre Omidyar, der wiederum zu den Hauptgönnern des linksradikalen Lügenportals “Correctiv” zählt. Im Vorstand der GFF sitzt auch der Jurist Ulf Buermeyer, der früher Richter an dem Landgericht war, das nun das Urteil gegen Twitter gesprochen hat. Buermeyer ist sogar Mitgründer der GFF, gemeinsam mit dem Grünen-Politiker Malte Spitz. Da nimmt es kaum Wunder, dass die GFF denn auch ein Tummelplatz für linke Juristen ist.
Konzertierte Aktion des tiefen Linksstaates
Alles deutet hier auf eine konzertierte Aktion des tiefen Linkstaates hin, um die Abschaltung der für ihn gemeingefährlichen Plattform zu erzwingen – und vor allem auf eine juristische Retourkutsche, ausgeführt von systemtreuen Gesinnungsrichtern, deren es in Berlin keinen Mangel hat: Denn erst heute Mittag war bekanntgeworden, dass Twitter rechtliche Schritte gegen die Bundesregierung eingeleitet hat, da Deutschland innerhalb der Europäischen Union die meisten rechtlichen Forderungen nach der Offenlegung von Nutzerdaten an die Plattform stelle – „wobei rund 87 Prozent dieser Forderungen auf Straftaten im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen abzielen“. Man sei der Ansicht, dass diese rechtlichen Forderungen nach Nutzerdaten rechtswidrig seien und habe, so Twitter, „sowohl vor deutschen Bundes- als auch vor Landesgerichten gegen die Rechtmäßigkeit des Eingriffs der Regierung in die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit unserer Nutzer geklagt“.
Vor diesem Hintergrund bekommt das Berliner Eilurteil gegen Twitter eine ganz andere Qualität: Im Meinungskrieg gegen Elon Musk fährt das System seine ganzen Geschütze auf und holt zur Gegenoffensive aus. Diese Nachrichten können niemanden überraschen, der mit dem wahnhaften Eifer vertraut ist, mit dem deutsche Behörden, als willige Vollstrecker der Politik, unliebsame Meinungsäußerungen verfolgen, wie die bekannte US-Sendung „60 Minutes“ erst am Vortag einem weltweiten Publikum enthüllt hatte. Es scheint, als ob nach der weltweiten Bloßstellung der Bundesrepublik als mittlerweile rechtsstaatliche Bananenrepublik zum zweiten Mal binnen weniger Tage (zuerst durch J.D. Vance bei der Münchner Sicherheitskonferenz, jetzt durch die CBS-Dokumentation über deutsche Polizeirazzien gegen Meinungsverbrecher) Politik und Justiz voller Trotz und jetzt erst recht ihre Macht missbrauchen wollen. Die fehlgeleitete Kräftebündelung wird damit auf die Spitze getrieben: Während die Migrantengewalt im Land jeden Tag mehr eskaliert, hat man nichts Besseres zu tun, als Online-Plattformen mit Anfragen zu größtenteils völlig harmlosen Aussagen zu bombardieren.
Der grüne Habeck-Lakai Klaus Müller, der als Chef der Bundesnetzagentur für die Umsetzung des EU-Zensurregimes in Deutschland zuständig ist, machte gerade erst wieder in einer Rede deutlich, welche gruselige und totalitäre Gedankenwelt hinter diesen Entwicklungen steckt. Beim DSA gehe es nicht um Zensur, so Müller zynisch, sondern darum, die „Nutzer vor illegalen Inhalten zu schützen“. Der Bürger als schutzbedürftiger Untertan, den der Staat mit allen Mitteln vor seinen Feinden schützt: Dass dies seit eh und je die Rechtfertigung aller Zensoren ist, ist vermutlich sogar Müller bekannt. Doch es kümmert ihn nicht. Mit dieser freiheitsfeindlichen und lupenrein antidemokratischen Einstellung ist er voll auf Linie Robert Habecks. Seine Kollaborateure in Brüssel, die auch nach dem Rückzug des Zensurfetischisten Thierry Breton als Digitalkommissar voller Eifer gegen die Meinungsfreiheit arbeiten, sind nicht besser: Am Freitag verlangte EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen von Twitter mehr Informationen über die Algorithmen der Plattform – obwohl diese öffentlich zugänglich sind. Es geht allein darum, öffentlich den Eindruck zu erwecken, als betreibe Musk eine finstere, undurchsichtige softwaregestützte Manipulation.
Totalitarist Müller: “Systemisches Risiko bei der Wahl”
Solange der Wahlkampf noch laufe, könne man “noch keine endgültigen Aussagen treffen”, so Müller weiter, ob eine „Beeinflussung“ durch ausländische oder inländische Akteure vorliege. Nach der Bundestagswahl werde die Bundesnetzagentur einen Bericht dazu vorlegen (wie dieser aussehen wird, kann man sich unschwer vorstellen) „Wir müssen achtsam bleiben, was Versuche der bösartigen Beeinflussung bei Wahlen angeht, aber zugleich dürfen wir nicht alarmistisch sein“, fabuliert Müller, wobei der DSA einen „vielversprechenden Rahmen“ gegen vermeintliche Beeinflussung verspreche. Es werde die Aufgabe der Europäischen Kommission sein, zu sagen, ob ein “systemisches Risiko” bei der Wahl vorlag, was bestimmte große Internetplattformen angehe. Natürlich wird diese Frage, je nach Wahlausgang, arbiträr mit Ja beantwortet werden. Der europäische Feldzug gegen das freie Wort im Allgemeinen und Twitter im Besonderen, den US-Vizepräsident J.D. Vance am Samstag auf der Münchner Sicherheitskonferenz angeprangert hatte und der von europäischen und deutschen Politikern vehement bestritten wird, geht also unerbittlich weiter. Das soll fortan anscheinend der neue Standard in der EU sein: Inhalte, die den Regierenden und den von ihnen finanziell abhängigen Thinktanks und NGOs nicht in den Kram passen, werden kurzerhand für illegal erklärt (oder “unterhalb der Strafbarkeitsgrenze” als “Desinformation” und “Hassrede” klassifiziert); so verschafft man sich die scheinlegale Handhabe, die betreffenden Posts zu löschen und ihre Urheber rechtlich zu verfolgen.
Wohin dies alles führt, will man sich nicht ausmalen. Erst gestern hatte ein Twitter-Nutzer Elon Musk gefragt, ob es nötig sei, Deutschland wieder einmal zu “befreien” – woraufhin Musk erwiderte: „Ja, ganz im Ernst“. Dieser Aussage muss man mittlerweile – als Deutscher, dem etwas an diesem Land und seinen Werten liegt – nur aus vollem Herzen zustimmen. Denn der Würgegriff eines neuen, subtileren Totalitarismus zieht sich immer enger um das Land. (DM)