Richter (Bild: GROK)
[html5_ad]

Der Wahnsinn geht ungebremst weiter: Verurteilter IS-Terrorist darf in Deutschland bleiben

06355aba6f5c4c2b8b38a46916a89e9e

Der verurteilte IS-Terrorist Mukhammadsaid S. sollte am Montag in in Abschiebehaft genommen werden. Da randalierte der Tadschike mit einem Messer in der Polizeiwache, bis ihn ein Spezialeinsatzkommando festnahm. Nur noch wahnsinnig: Ein Gericht entschied: Der Islam-Terrorist darf in Deutschland bleiben und sogar auf freiem Fuß. Die Begründung zeigt, wessen Sicherheit Juristen in diesem Land am Herzen liegen.

Am Montag sollte ein 39-jähriger Tadschike, der auf den wunderbaren Namen Mukhammadsaid S. hört und ein flammender Anhänger des IS zu sein scheint, in Abschiebehaft genommen werden. Jedoch ließ S. die Situation auf der Polizeiwache eskalierten. Laut Berichten griff der Allah-Mann die Beamten mit einem Messer an und randalierte so heftig, dass schließlich ein Spezialeinsatzkommando notwendig wurde, um ihn zu überwältigen.

Bei dem 39-Jährigen handelt es sich um ein besonders Muslim-Exemplar. 2017 war er vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er als Mitglied des „Islamischen Staats“ (IS) tätig war. Er hatte in Syrien unter dem Kampfnamen „Abu Said“ für den Dschihad geworben, den Treueeid auf den IS abgelegt und dort eine umfassende militärische Ausbildung erhalten, die den Umgang mit Sturmgewehren, Handgranaten und Panzerfäusten umfasste. Nach seiner Haftstrafe sollte er abgeschoben werden, doch das war zunächst aufgrund eines Abschiebungsverbots für Tadschikistan nicht möglich.

Trotzdem er dem IS angehört, trotz des gewalttätigen Vorfalls auf der Polizeiwache entschied nun jedoch das Oberverwaltungsgericht Münster, dass der Tadschike in Deutschland bleiben darf.

Die nur noch abartige Begründung, verkündet durch eine Sprecherin des Oberverwaltungsgericht Münster: Dem Mann könne in Tadschikistan möglicherweise der Tod oder Folter drohen. Dieses Risiko müsse vor einer Abschiebung sorgfältig geprüft werden, selbst wenn der Mann in Deutschland eine potenzielle Gefahr darstellt!

Der Fall muss nun im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens geklärt werden. Bis zu dieser Entscheidung bleibt der 39-jährige Allahkrieger nicht nur in Deutschland, sondern ist sogar auf freiem Fuß.

In den sozialen Medien zeigt sich Erkenntnis und Entsetzen:

„Wenn ich mir die letzten Wahlen anschaue, wollen aber noch viele Bürger dass es eben so weitergeht. Solange der aktuelle Politklüngel in immer dubioserer Konstellation irgendwie mit irgendwem koaliert passiert gar nix mehr. Immer weiter so. Immerhin funktionieren wenigstens die Flüge wo man manche Klientel noch ins Land holt.“

„Unsere Rechtsordnung lässt diese Abschiebungen nicht zu. Es werden so gut wie alle hier bleiben auch die noch kommen. Es ist absurd zu denken, es wird sich wesentliches ändern. Die Geburtenrate erledigt den Rest.“

(SB)

image_printGerne ausdrucken

Themen