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Hakenkreuz beim Düsseldorfer Karneval ok, wenn Besoffene zu Gigi D’Agostino grölen ermittelt der Staatsschutz

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Beim Karnevalszug in Düsseldorf dürfen Hakenkreuze zur Diffamierung der AfD straflos gezeigt werden, doch in Hamm schlägt der Staatsschutz sofort zu, weil Betrunkene den „bösen Text“ zu Gigi D’Agostino grölten. Die Presse schreit „Rassismus-Eklat“, und für den Verein wird der Rosenmontagszug prompt „von diesem Vorfall überschattet“. Das ist perfide, gefährliche staatlich-medial initiierte Doppelmoral.

Schon vor dem tatsächlichen Rosenmontagszug wurden diese beiden politischen Mottowagen in Düsseldorf gezeigt. AfD-Chefin Alice Weidel lockt als böse Hexe mit einem Lebkuchen in Hakenkreuz-Form in der Hand die Jungwähler Hänsel und Gretel. Verantwortlich für die Düsseldorfer Karnevalswagen und das „Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen“ wie dem Hakenkreuz auch dieses Jahr der Bildhauer Jacques Tilly. Dieser spricht von der Notwenigkeit, „besonders harter Satire“ zeigen zu müssen. Dieses Recht sollte er haben und seinen AfD-Hass auch ausleben dürfen. Das ist Meinungs- und Kunstfreiheit.

Dass es sich jedoch um ein medial initiiertes Schmierentheater der gewohnten Art handelt, zeigt eine Meldung vom Karnevalsumzug in Hamm. Während man in Düsseldorf über Tillys Hakenkreuz-Wagen geflissentlich hinwegsieht und straflos Hakenkreuze gezeigt und beklatscht werden, ist man in Hamm „definitiv schockiert“. Der Grund für die Schockstarre der dortigen Narren: Weil am Rosenmontag ein paar Besoffene mal wieder den „bösen Text“ zu Gigi D’Agostino gesungen haben, wird neben der Hammer Polizei der Staatsschutz aktiv. Das Portal Wa.de berichtet von den Teilnehmern am Hammer Karnevalsumzug – mutmaßlich Fans der Hammer Eisbären – die das Liedchen angestimmt hätten. Ein entsprechendes Video mit den „verstörenden Szenen“ wurde bis Dienstagvormittag 30 000 Mal bei „Instagram“ geteilt und schließlich am Mittag von den Administratoren des sozialen Netzwerks ganz wichtig und aufgeregt „aus Datenschutzgründen“ wieder vom Netz genommen.

Die Hammer Karnevalisten sind maximal entsetzt, fabulieren von einem „Rassismusvorfall“ und kündigten für diesen Mittwoch eine Strafanzeige an. Die Hammer Eisbären reagierten am Dienstagmittag mit einer Stellungnahme und sondern die gewohnten Worthülsen von Toleranz, Vielfalt und Akzeptanz ab – Stadionverbote für die Sänger inklusive. Dass die Ausländerkriminalität steigt und (auch) in Hamm auf einem Allzeithoch angelangt ist, interessiert die politisch-korrekten Puck-Drescher nicht.

Bzgl.  der Frage, ob das Zeigen des Hakenkreuzes für den Düsseldorfer Wagenbauer folgenlos bleibt, erklärt der Strafrechtsprofessor Matthias Jahn von der Goethe-Universität Frankfurt gegenüber LTO: „Für mich ist das haarscharf noch straflos“, sagt Aufgrund der konkret gewählten Darstellungsform müsse das noch von der in § 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 4 StGB geregelten Ausnahme erfasst sein. Diese sogenannte Sozialadäquanzklausel statuiert einen Ausschluss von der Strafbarkeit, „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. Die Weidel-Karikatur sei gesellschaftliche Aufklärung in künstlerisch verfremdeter Form, so die Exklusivmeinung von Professor Jahn.

(SB)

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