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Anwalt zeigt Kanzler Scholz nach weiteren Asyl-Flüge für Afghanen an

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Rechtsanwalt Rafael Fischer aus Konstanz zeigt Noch-Bundeskanzler Scholz wegen der Vorgänge zur Durchführung des Fluges mit 132 Afghanen an Bord, an. Die Anzeige lautet auf Verdacht des Einschleusens von Ausländern sowie Gefährdung der Bevölkerung.

„Es gibt keinerlei belastbare Rechtsgrundlagen, wonach diese Personen einfach so – und noch dazu auf Kosten der Bundesrepublik – nach Deutschland gebracht werden“, so der Vorwurf in einer Strafanzeige, die am Mittwoch nach der Landung eines Charterflugs mit 132 Afghanen bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht wurde. Rechtsanwalt Rafael Fischer, der die Anzeige stellte, fordert zudem die Aufhebung der Immunität von Scholz. „Ich möchte damit die Ermittlungen gegen Olaf Scholz anstoßen. Er hat eine Straftat im Amt begangen. Das Programm ist für andere Menschen gedacht, nicht für die, die in dem Flugzeug saßen“, erklärte der Konstanzer Jurist und Wirtschaftsrechtspezialist gegenüber der Bild. Er kritisiert scharf, dass so nicht mit den Steuergeldern der Bürger umgegangen werden könne.

Die Strafanzeige verweist unter anderem auf einen Brandbrief des Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, an Scholz. Darin wird der Afghanen-Flug als „hochriskant und unverantwortlich“ eingestuft. Teggatz warnte, dass die Identitäten der Afghanen häufig gefälscht seien – ein Sicherheitsrisiko, das die links-grüne Scholz-Regierung in verantwortungsloser, krimineller Weise in Kauf nimmt. Unter den 132 Passagieren der gecharterten Boeing 737 befand sich lediglich eine sogenannte Ortskraft, die beim deutschen Afghanistan-Einsatz unterstützt hatte, sowie fünf Angehörige. 25 weitere Flüchtlinge wurden kurzfristig von der Liste gestrichen.

Auch die grüne Außenministerin Annalena Baerbock sieht sich mit einer Strafanzeige in gleicher Sache von Rechtsanwalt Fischer konfrontiert.

In den Kommentarspalten vermutet man:

„Die Staatsanwaltschaft wird einen Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung verneinen, hilfsweise wird sie feststellen, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.“

(SB)

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