(Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock)

Schuldenwahn – jetzt wird zurückgeklagt

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Am 14.3. wird das Bundestagswahlergebnis offiziell festgestellt. Ab diesem Tag kann der neue Bundestag einberufen werden. Stattdessen wollen CDU und SPD den alten Bundestag einberufen und durch diesen das Grundgesetz ändern lassen. So geht Staatsstreich! (Dr. Maximilian Krah)

Es muss wohl eine ausscheidende Politikerin sein (die dann auch nicht mehr im Bundestag vertreten sein wird), die den Mut aufbringt, gegen den Wahnsinn, den Merz da gemeinsam mit den Kommunisten geplant hat, anzustinken. Es ist Joana Cotar, die nun möchte, dass die Verantwortlichen weiterhin auf die Schuldenbremse treten, damit dieses Land nicht mit Vollgas gegen die Wand fährt.

Auf X schreibt sie:

Die geplanten Sondersitzungen des Bundestages zur Änderung des Grundgesetzes halte ich für einen unfassbaren Betrug am Wähler, die geplanten Schulden angesichts der hohen Einnahmen dieses Staates für blanken Hohn. Die Bürger haben die Ampel-Politik abgewählt. Dass der alte Bundestag nun genau diese Politik durchwinken soll, weil es im neuen keine Mehrheiten für gigantische Schulden gibt, ist den Menschen nicht zu erklären.

Wir Abgeordnete sollen über diese Milliardenbeträge im Schweinsgalopp entscheiden. Zwischen der ersten Lesung und der Abstimmung werden nur wenige Tage liegen. Dieses Vorgehen verletzt die Rechte der Mitglieder des deutschen Bundestages, da uns die Zeit fehlt, ordnungsgemäß über die Vorschläge zu beraten. Anstatt eines Hau-Ruck-Verfahrens und neuen Schulden in Milliardenhöhe braucht Deutschland einen seriösen Kassensturz. Viele Staatsausgaben sind unnötig und können sofort gestrichen werden. Wer an der einen Stelle mehr ausgeben will, muss eben woanders sparen. Den Bürgern noch mehr Schulden und Zinslasten aufzudrücken, ist unredlich. Natürlich sind mehr Investitionen in die Bundeswehr und unsere Infrastruktur nötig, aber der Weg, den Merz gehen will, ist der falsche.

Marcel Luthe (Good Governance) ergänzt:

Wie gestern angekündigt: @JoanaCotar klagt, wir als gg-gewerkschaft.de übernehmen das Verfahren mit unseren Rechtsanwälten und tragen die Kosten. Denn die Auswirkungen der gigantischen 900 Milliarden sind gewaltig – und ruinös für alle.

Sie erhält viel Unterstützung, aber es gibt auch ein paar Einwände:

Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu. Dass die Verteidigungsausgaben gesteigert werden müssen, liegt klar auf der Hand, aber zunächstmal ist zu klären, wo und wie Steuereinnahmen zielorientierter eingesetzt werden können.

Meinen größten Respekt. FJS hätte sicher auch seinen Hut gezogen. Es darf nicht sein, daß die größten Wahlverlierer und die größten Wahlbetrüger diese Verschuldungsorgie putschartig lostreten.

Sehr geehrte Frau Cotar, vielen Dank für Ihren Einsatz für unser Land! Sie sind einer der ganz wenigen Lichtblicke für Gaubbwürdigkeit in der deutschen Politik. Ihnen nimmt man ab, daß Sie aus ehrlicher Überzeugung handeln. Bitte bleiben Sie auch weiterhin politisch aktiv!

Herzlichen Dank, geschätzte Frau Cotar, daß Sie Klage in Karlsruhe eingereicht haben. Das Grundgesetz im Schweinsgalopp zu ändern, um gleich anschließend einen noch nie dagewesenen Schuldenberg in Windes Eile aufzutürmen, den dann viele Generationen durch zusätzliche Steuererhöhungen abzutragen haben, ist unerhört. DAS kann NIEMALS rechtens sein! Eine solche schwerwiegende Entscheidung könnte einzig und allein durch einen Volksentscheid getroffen werden. Und dann auch nur in in dem besonderen Falle einer ECHTEN, bestehenden nationalen Notlage!

Vielen Dank für Ihren Einsatz. Als Jurist bin ich schockiert, mit welcher Unverfrorenheit hier genau der Wortlaut-Rechtspositivismus herangezogen wird, der Deutschlands Juristen schon einmal zu Handlangern des Machtmissbrauchs gemacht hat.

Ich stimme Ihnen voll und ganz zu. Was hier geschieht, ist ein Staatsstreich mit Ansage, der unser Parlament zum Vollzugsorgan von Autokraten macht. Vielen Dank für Ihre Initiative.

Ihr Arrangement in allen Ehren Frau Cotar, nur leide gibt es keine Gesetze für Betrug am Wähler. Außerdem wissen Sie doch wer den Vorsitz beim Bundesverfassungsgericht inne hat. Sie glauben doch nicht wirklich, das dieser Mann für das Volk entscheidet.

Sehr geehrte Frau Cotar  @JoanaCotar, sehr geehrter Herr Luthe @GGLuthe erstmal herzlichen und vielen Dank für Ihr Klagebestreben vor dem BVerfG und wünschen Ihnen dabei sehr viel Erfolg . Leider – wie ich das BVerfG kenne – führt diese Klage nicht zu dem erhofften Ziel, diesem Schulden – Wahnsinn Einhalt zu bieten . Ich hoffe sehr , meine juristische Einschätzung ist eine Fehleinschätzung.

Egal, wie die Sache ausgehen wird, es ist immer wichtig, alles mögliche in Gang zu setzen, um sich gegen diese Willkür zu wehren. Und die Öffentlichkeit erfährt so ja auch von dem „Staatsstreich“. Merz allerdings wird sich derweil eine Mehrheit im Bundestag teuer erkaufen, um sein Zerstörungwerk durchzuziehen.

Wir bauchen tausende Joana Cotars und Luthes, um dagegen zu halten.

Der Anwalt Carlos A. Gebauer hat ebenfalls noch eine hoch interessante Ergänzung:

„Die Horror-Neuverschuldung des Staates im nun geplanten Hoppla-Hopp-Handstreich könnte wohl doch verfassungswidrig sein. Denn eine Grundgesetzänderung inmitten der Zwischenwelt aus altem und neuem Bundestag erscheint system- und regelwidrig.

Ich halte daher nicht an meiner Auffassung fest, dies ursprünglich für möglich erachtet zu haben. Im Einzelnen: In der Kommentierung von Dürig/Herzog/Scholz zu Art. 39 GG (Werkstand 105. EL, August 2024) wird zwar für reguläre wie vorzeitige Amtszeitbeendigungen eines Bundestages gleichermaßen eine primär vollständige Funktionsfähigkeit des alten Bundestages postuliert; indes „wird es sich freilich regelmäßig verbieten, weittragende, den neuen Bundestag bindende Entscheidungen noch durch den Alt-Bundestag zu treffen“ (a.a.O. Rn 53). Dies habe der Präsident des alten Bundestages [d.h. aktuell: Bärbel Bas] zu berücksichtigen. Den neugewählten Bundestag hat Bärbel Bas gemäß Art. 39 Abs. 2 GG i.V.m. § 1 Abs. 1 GO-BT „spätestens“ am dreißigsten Tag nach der Bundestagswahl einzuberufen.

Ihre Aufgabe ist, die Würde und die Rechte des Bundestages zu wahren, seine Arbeit zu fördern und die Verhandlungen unparteiisch zu leiten (§ 7 Abs. 1 S. 2 GO-BT). In der superlativischen Formulierung der Pflicht, den neuen Bundestag „spätestens“ bis zum dreißigsten Nachwahltag einzuberufen, liegt die Befugnis zur früheren Einberufung, wenn Gründe für eine dahin gehende pflichtgemäße Ermessensausübung vorliegen. Marcel Luthe hat hier auf x bereits zutreffend auf die Senatsentscheidung 2 BvE 4/23 des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. Juli 2023 hingewiesen, ausweislich derer verfassungsrechtlich sichergestellt werden muß, daß ein Gesetzgebungsverfahren niemals in den Anschein kommen darf, von einer Parlamentsmehrheit rechtsmißbräuchlich beschleunigt worden zu sein (a.a.O. Rn 94, m.w.N.).

Bei Ihrer pflichtgemäß unparteiischen Amtsführung hat die Frau Bundestagspräsidentin diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu beachten. Da ein zu eilig durch die parlamentarischen Lesungen getriebenes einfaches Gesetz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes unzulässig war, wäre es eine Änderung der Verfassung erst recht. Meinem Kollegen Michael R. Moser danke ich in diesem Zusammenhang für seinen rechtsvergleichenden Hinweis auf Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Landesverfassung. Für die „Zwischenwelt“ zweier Landtage ist dort Vorsorge durch einen „Zwischenausschuß“ getroffen, der eine völlige Parlamentslosigkeit verhindert; er darf aber „nicht Gesetze beschließen“.

Dies deckt sich mit der Kommentarmeinung, daß der endende Bundestag dem nachfolgenden nicht kurzer Hand geschaffene Tatsachen unterjubeln darf, denn das wäre auch – in den Worten der GO-BT – mit der Würde des Bundestages als Institution nicht vereinbar. Will die Frau Bundestagspräsidentin also den pflichtgemäß sichersten Verfahrensweg unparteiisch fördern, hat sie den neuen Bundestag – nach Mahnung des GG-Kommentars a.a.O. Rn 46: frei von eigener Willkür – unverzüglich einzuberufen und ihm so ein nicht übereiltes Verfahren für eine (möglicherweise gebotene) Verfassungsänderung zu ermöglichen.“

Und noch einer ist aktiv geworden:

Dr. Christian Wirth erhebt Organklage gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestags am 13. März 2025 und die dort beabsichtigte Änderung des Grundgesetzes

Christian Wirth, der staats- und verfassungsrechtliche Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, lässt das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der beabsichtigten Grundgesetzänderung noch mit den Mehrheiten des 20. Deutschen Bundestags überprüfen.

Christian Wirth dazu: “Ich habe heute vor dem Bundesverfassungsgericht eine Organklage mit Antrag auf eine Eilentscheidung gestellt. Dieser Antrag richtet sich gegen die beabsichtigte Einberufung des 20. Bundestages am 13.03.2025. Ich wehre mich dagegen, dass ein formal im Amt befindlicher Bundestag nach der Wahl Grundgesetzänderungen mit Mehrheiten durchführt, nur damit Herr Merz sich das Amt des Bundeskanzlers erkaufen kann und dabei alle Wahlversprechen über Bord wirft. Es kann nicht sein, dass die Wahlverlierer SPD , FDP und Grüne ihre Politik zu Lasten des neugewählten Bundestages noch schnell in Stein meißeln. Auch wenn der Wortlaut des Art. 39 GG das zulassen mag, halte ich das für einen Missbrauch der Verfassungslegalität zu Lasten der Verfassungslegitimität. Verlierer ist der Wähler, das Volk, der Souverän. Es geht dabei auch um die Klärung der Frage, was ein “alter” Bundestag zwischen der Neuwahl und der Konstituierung des “neuen” Bundestags noch beschließen darf. Diese Frage ist bisher vom Bundesverfassungsgericht noch nicht geklärt worden. Den Organstreit führe ich auch für meine alten und neuen Fraktionskollegen Dr. Christina Baum und Martin Sichert sowie gerade für meine neu gewählten Fraktionskollegen des 21. Bundestages Knut Meyer-Soltau und Ulrich von Zons.

Auch die Kanzlei Höcker ist mit dabei:

Wir klagen für die @AfDimBundestag gegen die Aufhebung der Schuldenbremse und das Sondervermögen von 1 Billion Euro @_FriedrichMerz hat sich von der SPD nur über den Tisch ziehen und sich 1 Billion € aus dem Kreuz leiern lassen, weil er am Dienstag von allen Seiten hörte (auch von mir…), dass Trump in ein paar Stunden womöglich aus der NATO austritt. Dem wollte er zuvorkommen, der Spiegel zitierte Merz wie folgt: »Wenn es heute Nacht passieren sollte, dass Trump tatsächlich einen Austritt aus der Nato erwägt oder gar verkündet, dann sind wir als Bundesrepublik Deutschland die Ersten, die bereits im Vorgriff darauf richtig reagiert haben.« Nun hat Trump keinen Austritt verkündet, und die ganze Aktion stellt sich im Nachhinein als überflüssig dar. Das kann Merz jetzt aber nicht mehr zugeben. Ich möchte daher wetten, dass die ganze CDU (einschließlich Merz), uns nun insgeheim die Daumen drückt und hofft, dass wir mit der Klage Erfolg haben. Denn dann hat Merz seine alte Verhandlungsposition gegenüber der SPD wiederhergestellt, 1 Billion € gespart und kann Trump sagen, dass er immerhin alles versucht habe und nur von der AfD und dem Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde, falls Trump demnächst doch noch aus der NATO austreten will.

Hier vielleicht noch ein Hinweis?

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