Zum Abschuss freigegeben: Die AfD (Foto: Collage)

Neue Hausordnung im Bundestag als Kampfansage gegen die AfD?

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Einfallsreich sind sie ja die Linksradikalen. Weil sie die AfD mit demokratischen Mitteln nicht besiegen können, weil sie kein einziges Argument gegen die AfD in der Tasche haben, versuchen sie es mit „Gesetzesänderungen“ und anderen bürokratischen Mitteln. Jetzt soll eine neue Hausordnung der AfD im Bundestag das Leben schwer machen:

Änderung der Hausordnung sowie der Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften tritt am 10. März 2025 in Kraft

Zur Erhöhung der Sicherheit in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Hausordnung und nach Beratung im Ältestenrat die Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften geändert und ergänzt. Die Neuregelungen treten am 10. März 2025 in Kraft.

Die Neuregelungen umfassen neben redaktionellen Änderungen oder Anpassungen von Regelungen an die bestehende Praxis insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz des Parlaments vor extremistischen Einflüssen und Aktionen.

Die Neuregelungen betreffen im Wesentlichen folgende Bereiche:

•    Die Regeln für den Zugang zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten oder der Fraktionen und Dritte werden geändert. Zugang erhält nicht, wer nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages oder die Sicherheit seiner Mitglieder sowie aller im Deutschen Bundestag Anwesenden darstellt.
•    Das Verfahren zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung wird auf alle Beschäftigten der Abgeordneten und Fraktionen, die keinen Zugang zu den Bundestagsliegenschaften, aber Zugriff auf das gemeinsame Informations- und Kommunikationssystem des Deutschen Bundestages erhalten sollen, ausgeweitet. 
•    Die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Deutschen Bundestages dürfen für Veranstaltungen mit Dritten nur innerhalb der Grenzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung genutzt werden.
•    Neben weiteren redaktionellen Änderungen und einzelnen Anpassungen bei den Zutrittsregelungen ist nunmehr das Mitbringen von staatlich anerkannten Assistenzhunden nach 12e Absatz 3 Behindertengleichstellungsgesetz ausdrücklich in die Hausordnung aufgenommen worden.

Von der AfD gibt es natürlich sofort eine Antwort:

Neue Hausordnung ist Angriff auf die Freiheit der Abgeordneten und Funktionsfähigkeit des Bundestags! Am Montag sind drastische Verschärfungen der Hausordnung und der Zugangsregeln zum Deutschen Bundestag in Kraft getreten. Bereits im Dezember und Januar hatten die CDU/CSU-, SPD-, Grüne- und FDP-Fraktionen diese im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie im Ältestenrat gegen die #AfD-Fraktion beschlossen. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, @BrandnerSt, sieht durch willkürliche Einführung von unbestimmten Rechtsbegriffen eine Gefahr für die Unabhängigkeit des Verfassungsorgans Bundestag: „Die neuen Regeln für den Zugang zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages und für die Mitarbeiter der Abgeordneten oder der Fraktionen sind ein direkter Angriff auf grundsätzliche Abgeordnetenrechte und die Arbeitsfähigkeit der größten Oppositionsfraktion AfD. Eingeführte und definierte Rechtsbegriffe wie ‚Gefahr‘ werden durch neu eingeführte unbestimmte Begriffe, wie ‚Risiko‘ ersetzt. Dieses lädt zu willkürlichen Entscheidungen ein und ist nicht verhältnismäßig.

Durch die Verwendung des Begriffs des Risikos wird die Eingriffsbefugnis weit in das Vorfeld einer tatsächlichen Gefahr verlagert. Das Problem: Diese Vorverlagerung müsste mit einer Absenkung der Eingriffsintensität korrespondieren. Das Gegenteil ist der Fall. Wer künftig willkürlich als unzuverlässig erklärt wird, bekommt auch keinen Zugang zu den IT-Systemen des Bundestages und somit ein faktisches Berufsverbot. Die Auswahl der Mitarbeiter gehört zum freien Mandat jedes Bundestagsabgeordneten, die Auswahl von Fraktionsmitarbeitern ist das Selbstorganisationsrecht der Fraktion, als Teil des Verfassungsorgans des Bundestags.“

Andere X-User sind ebenfalls entsetzt über diese linke Willkür:

Die Altparteien installieren eine Diktatur und Totalitarismus! Unfassbar! Wie in den dunkelsten Zeiten Deutschlands!

Kann man sich bei diesen selbsternannten Demokratieverteidigern denn eigentlich nicht vorstellen, dass das Pendel eines Tages zurück schlagen wird und all die Dinge, die sie jetzt gerade installieren dann genau so gegen sie verwendet werden können?

Die Politiker der CDU/CSU haben dermaßen die Hosen voll, weil sie genau wissen, dass ihre Partei langfristig von der AFD als demokratische konservative Volkspartei ersetzt wird.

In welchem Land leben wir hier? Nur noch Wahnsinn, Schwachsinn sowie Unsinn, egal wo man hinguckt. Sind denn alle Irren aus den Anstalten auf freiem Fuß. Hat denn die Corona Impfung soviel Schaden der Menschheit zugefügt. Mit normalem Menschenverstand hat das hier nix mehr zu tun.

Unbestimmte Rechtsbegriffe“ sind exakt das Kern-Merkmal des totalitären Bolschewismus. Lest den „Archipel Gulag“, Leute! Die Artikel, nach denen dort im Accord der „Zehner“ oder noch mehr ausgeteilt wurde, sind allesamt totale Gummi-Paragraphen.

Was hier und Deutschland gerade passiert und auch das was gerade in Brüssel zusammengeköchelt wird, hätte ich NIE für möglich gehalten. Ich bin erschüttert.

Zurecht, aber das war längst noch nicht alles. Linke sind schlechte Verlierer und sie werden am Ende ihrer politischen Tage noch so einiges durchziehen, was mit Demokratie nichts zu tun hat.

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