Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel will Antwort der Regierung zu NGO-Finanzierung gerichtlich erzwingen

Vor zwei Wochen täuschten CDU und CSU die Öffentlichkeit, indem sie der Reste-Ampel 551 Fragen zur Finanzierung und der politischen Ausrichtung der zahllosen „Nichtregierungsorganisationen“ (NGOs) stellten, die sie mit Abermillionen an Steuergeld mästet. Damit erweckte man den falschen Eindruck, etwas gegen diesen Sumpf unternehmen zu wollen, denn natürlich sind die NGOs alle auf rot-grüner Linie. Die letzten Tage haben jedoch endgültig gezeigt, dass CDU-Chef Friedrich Merz bereit ist, den Linkstaat nicht nur in vollem Umfang zu erhalten, sondern ihn auch noch massiv auszubauen, wenn er ihn nur zum Kanzler macht.

Die Regierung aus SPD und Grünen hat die 551 Fragen dann natürlich auch nicht fristgemäß bis zum 10. März beantwortet, obwohl sie dazu verpflichtet ist. Mit Konstituierung des neuen Bundestages wird die Kleine Anfrage ohnehin gegenstandslos sein, also sitzt man das Ganze einfach aus, zumal die Union ohnehin keinen Druck machen wird. Zumindest der bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel will dies allerdings nicht einfach durchgehen lassen. „Wenn man sieht, was die Union an Wahlkampfversprechen alles abgeräumt hat in den letzten Tagen, kann man eigentlich kein einziges Wort mehr davon glauben, was Herr Merz und seine Mitstreiter von sich gegeben haben“, sagte er gegenüber „Welt TV“. Die 551 Fragen und die Empörung, die man erlebt habe, seien „ein nahezu schockierender Beleg dafür, dass es mit dem Demokratieverständnis von SPD, Grünen und Linken nicht klappt“.

„Kampf gegen Rechts“ mit allen Mitteln

Deshalb will Steinhöfel die Beantwortung per richterlicher Eilentscheidung erwirken, sollten die Bundesministerien die Auskunft bis zum 12. März verweigern. Es sei ein „ungeheuerlicher Vorgang“, dass nicht transparent gemacht werde, was mit dem Geld geschehen sei. Jeder Steuerzahler habe einen Anspruch darauf zu erfahren, wo sein Geld lande. So habe der Staat Dritten Gelder überwiesen, um Aktivitäten zu fördern, die dem Staat verfassungsrechtlich nicht erlaubt seien. Seit Jahren werde der „Kampf gegen Rechts“ mit staatlichen Milliardenzahlungen finanziert, um „bestimmte politische Zwecke“ durchzusetzen.

Gemeinsam mit dem Portal „Nius“ hat Steinhöfel Presseanfragen an sämtliche Bundesministerien geschickt, in die die 551 Fragen hineinkopiert wurden, um Licht „in diese dunkle Schattenwirtschaft“ zu bringen. Er kündigte an, wenn nötig vor das Berliner Verwaltungsgericht zu ziehen. Damit habe man „der Union den Rückweg versperrt“. Es könnte also wieder einmal Steinhöfel zu verdanken sei, wenn die antidemokratischen Umtriebe des Linkstaates nicht völlig unaufgeklärt werden. Von der Union ist dabei keine Abhilfe zu erwarten, da sie selbst längst ein Teil davon ist. (TPL)