Der FC Bundestag wollte keine Mitglieder der AfD mehr in seinen Reihen dulden. Eine Mitgliedschaft in der AfD sei nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft in dem parteiübergreifenden Fußballverein, hieß es. Nun bekam der Balltretertrupp einen auf die antidemokratische Nuschel. Das Landgericht Berlin erklärte den widerlichen Beschluss für nichtig.
Vor knapp einem Jahr meldete der Kapitän des FC-Bundestag-Balltretervereins, Genosse Sozialdemokrat Mahmut Özdemir Vollzug. Sein grüner Genosse, Bruno Hönel verkündete das Ergebnis freudig auf X: Der FC Bundestag wird keine Mitglieder der AfD mehr aufnehmen! Das linksradikale Fäustchen im Geiste in die Luft geballt, dann die irre Erklärung: „Wir akzeptieren keine Diskriminierung, unsere Werte sind Weltoffenheit, Toleranz & das Bekenntnis zur Demokratie. Die Rechtsextremen wollen das Gegenteil.“ Eine Mehrheit von 29 Abgeordneten bei 11 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen aus den Reihen der Altparteien hatten sich dafür ausgesprochen, AfD-Abgeordnete zu diskriminieren.
Nach einer Klage der AfD-Abgeordneten Dr. Malte Kaufmann und Jörn König urteilte das Landgericht Berlin nun: Der vom FC Bundestag im März 2024 gefasste Unvereinbarkeitsbeschluss, dass im Verein eine Mitgliedschaft in der AfD nicht möglich sei, wäre unzulässig und damit nichtig. In seiner Grundsätzlichkeit verstoße der Beschluss gegen die Satzung des Vereins, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil am Ende der Verhandlung. Der undemokratische Haufen muss AfD-Spieler nun wieder aufstellen. Die Abgeordneten der Alternative für Deutschland dürfen gerichtlich gesichert Mitglieder im Fußballverein des Bundestages bleiben.
„SPD und Grüne instrumentalisierten politisch den FC Bundestag –
und fallen auf die Nase! Landgericht stellt Nichtigkeit fest!“, freut sich der niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordneter Jörn König. „Unsere Klage (Dr. Malte Kaufmann und Jörn König) gegen den faktischen Ausschluss war zulässig, begründet und erfolgreich. Der gesamte Beschluss wurde u. a. auch wegen formaler Mängel für nichtig erklärt. Das Tragikomische ist, dass dieser Rausschmiss von Juristen initiiert wurde und nun u. a. wegen juristischer Mängel für nichtig erklärt wurde. Tja, Fachkräftemangel“, so der äußerst belustigte stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende.
(SB)