Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Rückschlag erlitten. Die Partei wollte mit mehreren Anträgen eine Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl 2025 erzwingen, scheiterte jedoch am Donnerstagabend, den 13. März 2025. Das Gericht in Karlsruhe erklärte die Anträge für unzulässig, womit der Traum der Partei, doch noch in den Bundestag einzuziehen, vorerst ausgeträumt ist.
Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 hatte das BSW mit 4,97 Prozent knapp die Fünf-Prozent-Hürde verpasst – etwa 13.400 Stimmen fehlten. Die Partei sah sich durch Unregelmäßigkeiten benachteiligt, etwa durch Probleme bei der Briefwahl von Auslandsdeutschen und Verwechslungen mit der ähnlich klingenden Partei „Bündnis Deutschland“. Mit Verfassungsbeschwerden und Eilanträgen wollte das BSW eine Neuauszählung erzwingen und die Feststellung des amtlichen Endergebnisses verschieben. Doch das Gericht ließ diese Argumente nicht gelten.
Geringe Chancen
BSW-Chefin Sahra Wagenknecht hatte die Wahl bereits zuvor scharf kritisiert und Medien sowie Umfrageinstitute für das Scheitern verantwortlich gemacht. Nun bleibt der Partei nur die reguläre Wahlprüfung durch den Bundestag, ein langwieriger Prozess ohne Garantie auf Erfolg. Experten sehen die Chancen als gering an, da konkrete Beweise für entscheidende Fehler fehlen.
Das BSW, 2024 gegründet, hatte sich Hoffnungen gemacht, als neue Kraft im Bundestag Fuß zu fassen. Nach Erfolgen bei der Europawahl und in ostdeutschen Landtagen war die Bundestagswahl eine bittere Niederlage. Wagenknecht betonte dennoch, die Partei werde weiterkämpfen – spätestens 2029 soll der Einzug gelingen. Fürs Erste bleibt das BSW jedoch außen vor. (JS)