In einer Flüchtlingsunterkunft in Schönwald im Schwarzwald-Baar-Kreis hat sich ein widerlicher Fall von Kindesmissbrauch ereignet. Ein afghanischer Asylbewerber wird beschuldigt, einen sechsjährigen Jungen zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Bei seiner Aussage vor dem Amtsgericht Villingen schildert das Kind die Horrorgeschichte, einzig und allein ermöglicht durch die Brandmauer.
Es war ein Sonntagnachmittag im Mai 2024, als das Leben eines sechsjährigen Kindes aus Schönwald im Schwarzwald zerstört wurde. Der Vater des Jungen bemerkte Euromünzen in der Tasche seines Sohnes, der eigentlich nur spielen gewesen war. Ein ungutes Gefühl beschlich ihn, und nach vorsichtigem Nachfragen murmelte das Kind verschüchtert, dass „etwas Schlimmes“ passiert sei. Was der Junge dann erzählte, war ein Albtraum.
Der Sechsjährige war beim Spielen vor der Flüchtlingsunterkunft, als ein Mann – der Schutzsuchende war 2022 illegal aus Afghanistan eingereist – ihn auf Türkisch zu sich rief. Mit Schokolade lockte er ihn in sein Zimmer, schloss die Tür ab. „Danach musste ich etwas machen“, berichtete der Junge in einer Videovernehmung. Mit Gewalt wurde er gezwungen, das Glied des Mannes anzufassen, nachdem dieser sich aufs Bett gelegt und die Hose heruntergezogen hatte. Der Junge zeigte in der Vernehmung, wie der Mann seine Hand gepackt hatte. Doch das war nur der Anfang. Mit Geld wurde er zum Oralverkehr gezwungen. „Sag es ja nicht“, drohte der afghanische Täter, drückte ihm fünf Euro in die Hand und ließ ihn gehen.
Die Videovernehmung, geführt von einer Kinderpsychologin und Richter Bernhard Lipp, zeigte das volle Ausmaß des Leids. Über eine Stunde musste der Junge die quälenden Details schildern, rutschte auf dem Sofa hin und her, sichtlich verstört. Die Gutachterin bestätigte: Seine Aussage war „aussagetüchtig und aussagezuverlässig“. Der Angeklagte, der zunächst alles abstritt, gestand später teilweise. Vor Gericht wurde er zu lächerlichen zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt – eine Strafe, die angesichts des Leids des Kindes wie ein Hohn wirkt.
Der Angeklagte behauptete laut dem Schwarzwälder Boten, zum Zeitpunkt der Tat im Mai 2024 20 Jahre alt gewesen zu sein, was ihm im durchgeknallten Deutschland das mildere Jugendstrafrecht eingebracht hätte. Doch Begutachtungen und Untersuchungen widerlegten seine Angaben. Ein Röntgenverfahren zeigte, dass er vermutlich zwischen April und Juli 2000 geboren wurde – und somit bei der Tat weitaus älter als 21 Jahre war. Damit galt das Erwachsenenstrafrecht.
Dieser Fall wirft ein grelles Licht auf die Gefahren einer unverantwortlichen Migrationspolitik, die von ideologischen Brandmauer-Fanatikern vorangetrieben wird. Der Täter hätte nie hier sein dürfen. Doch anstatt konsequent gegen illegale Migration vorzugehen, wurde zugelassen, dass solche Menschen mitten unter uns leben – mit verheerenden Folgen. Der Horror, den dieser Junge durchleben musste, ist nicht nur das Versagen eines Einzeltäters, sondern das Versagen einer links-woken Politkaste. Und während die Brandmauer-Ideologen ihre Politik weiter betreiben und jegliche Änderung dieses Wahnsinns verhindern, bleibt die Frage: Wie viele Opfer müssen noch folgen, bevor endlich gehandelt wird?
(SB)