Das Landgericht Braunschweig spricht die Bloggerin Anabel Schunke in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung frei.
Die Bloggerin Anabel Schunke wurde am Montag vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Das Landgericht Braunschweig kassierte damit eine höchst fragwürdige Verurteilung des Amtsgerichts Goslar und stellte somit die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Urteils infrage.
Und auch dieser Fall zeigt, wie es mit der Meinungs- und Pressefreiheit in diesem besten Deutschland bestellt ist und wie staatliche Behörden gegen kritische Stimmen im Journalismus vorgehen.
Im April 2022 reagierte Schunke auf einen Beitrag von SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser und schrieb „Viele Sinti und Roma in Deutschland und anderswo grenzen sich selbst von der zivilisierten Gesellschaft ab, indem sie den Sozialstaat ausnutzen, Steuerzahler betrügen, ihre Kinder der Schulpflicht entziehen, isoliert leben, stehlen, Müll auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen.“
Schunke erklärte weiter: „Wer das anspricht, wird von der Innenministerin mit dem neu erfundenen Begriff ‚Antiziganismus‘ angegriffen. Jede Kritik an der seit Jahrzehnten verfehlten Zuwanderungspolitik soll durch Rassismusvorwürfe zum Schweigen gebracht werden.“
Einem Orakel gleich leitete die Staatsanwaltschaft Göttingen im September 2022 ein Verfahren wegen Volksverhetzung ein und beantragte einen Strafbefehl. Der Richter am Amtsgericht Goslar lehnte dies zunächst ab, da der Tweet in der Anklage unvollständig zitiert wurde – der Kontext zur Kritik an Faeser und der Migrationspolitik fehlte. Er sah darin eine „legitime Meinungsäußerung“.
Wie in unzählig anderen Fällen legte jedoch die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein und forderte das Landgericht Braunschweig zu einer Überprüfung auf. Derselbe Richter, der zuvor abgelehnt hatte, verhängte nun einen Strafbefehl über 3.600 Euro – und berücksichtigte nur den ersten Teil des Tweets. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde Schunke schließlich verurteilt, die Strafe auf 5.400 Euro erhöht. Mit Unterstützung der Kanzlei Höcker kämpfte Schunke vor dem Landgericht Braunschweig und siegte. Eine Urteilsbegründung steht noch aus. „Ich bin überglücklich“, sagte sie, „auch wenn die Staatsanwaltschaft Göttingen noch Revision einlegen könnte.“
Aktuell nimmt Schunke auf X Bezug auf die Qualitätspresse und schreibt:
Findet ihr auch, dass der Artikel eine leichte politische Färbung hat und zwischen den Zeilen nicht wirklich neutral ist? Aber anders geht es wohl nicht bei der Goslarschen Zeitung. 🙄
Ich hoffe einfach, dass sie mich jetzt endlich in Ruhe lassen, nachdem sie ganze vier Artikel… pic.twitter.com/nZz31GJnss
— Anabel Schunke (@ainyrockstar) March 18, 2025
(SB)