Auch in Österreich: Justizwillkürm Unverhältnismäßigkeit und Doppelmoral machen den Rechtsstaat zur Lachnummer (Foto: Collage)

Strafverfahren wegen „Hitler-Katze“: Justizwillkür auch in Österreich

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Die Anti-Nazi-Hysterie aus Deutschland schwappt zunehmend auch nach Österreich hinüber. Dort hält das ebenso epochal gescheiterte politisch-mediale Kartell nicht nur die FPÖ systematisch und unter Missachtung des Wählerwillens von der Regierung fern und bildet stattdessen eine desaströse Verliererkoalition, auch normale Bürger werden von einer politisierten Justiz wegen Lächerlichkeiten bis aufs Blut schikaniert. Im oberösterreichischen Wels muss sich aktuell ein 57-jähriger Mann vor einem Geschworenensenat verantworten, weil ihm die Verbreitung von Inhalten mit NS-Bezug über WhatsApp vorgeworfen wird. Dabei handelt es sich unter anderem das Bild einer weißen Katze mit Hitler-Bart und – Frisur, das unzählige Male im Internet kursiert. Dazu gab es die Unterschrift: „Wenn du die Katze nicht rauslassen kannst, weil sie möglicherweise Polen überfällt.“

Auf einem weiteren Bild ist ein von mehreren Frauen umringter Adolf Hitler mit dem Titel „Der Bachelor 1933“ zu sehen. Auch eine Gebirgsformation (!), die -wenn auch erst bei ganz genauem Hinsehen- an Hitler erinnert, wie er den nach ihm benannten Gruß entbietet soll der Angeklagte verbreitet haben. Und schließlich wird ihm auch noch vorgeworfen, zwei Audio- oder Videodateien verschickt haben, die eine Rede von Hitler enthalten.

NS-Verbotssystem als Vorwand

Staatsanwaltschaft Johannes Huber erklärte, auch das Versenden von Bildern, „die für manche ‚lustig‘ sein mögen“, könne nach dem NS-Verbotsgesetz ernste Konsequenzen haben. Letztlich gehe es immer um den Vorsatz. Nun müssen Geschworene darüber entscheiden, ob der Mann die Memes lediglich aus Spaß oder aus böser Absicht versendet hat. Zumindest einige davon dürften sich fragen, ob die Justizbehörden wirklich keine dringenderen Fälle zu bearbeiten und sie selbst nichts Besseres zu tun haben, als ihre Zeit mit solchen albernen Kinderein zu verschwenden.

Hätte der Mann Bilder und Zitate von kommunistischen Massenmördern wie Lenin, Stalin, Mao oder Che Guevera verbreitet, wäre er natürlich nicht belangt worden. Sollte er verurteilt werden, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft – und genau wie beim deutschen Nachbarn, besteht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nur noch unter Vorbehalt. (TPL)

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