Richtig so: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der Leipziger Linksterroristin Lina Engel. bestätigt. Das heißt: Sie muss nun ihre Reststrafe im Gefängnis verbüßen. Vom Oberlandesgericht Dresden war die linksradikale Terroristin sie zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Trotzdem kam sie 2023 auf freien Fuß. Die “Hammerbande” um Engel hatte mehrere politisch Andersdenkende lebensgefährlich mit Hämmern und Totschlägern verletzt und quasi als linke SA-Reinkarnation faschistische Gewalt auf die Straßen getragen. Die Opfer erlitten schwere Schäden wie Hirnblutung, gebrochene Knie oder eine durchbohrte Wange.
Während die Altparteien als de-facto-Komplizen solcher kriminellen Extremisten nicht müde werden, sich als “Antifaschisten“ zu inszenieren und damit die Normalisierung der Antifa besorgen, positioniert sich die einzige Restgarantin bürgerlicher Vernunft in diesem Land, die AfD, mit klaren Worten.
Systematische Terrororganisation
Ihr sicherheitspolitischer Sprecher in der sächsischen AfD-Fraktion, Carsten Hütter, konstatiert: „Ich empfand es im Jahr 2023 als unerträglich, dass die Linksterroristin Lina E. trotz Verurteilung das Gefängnis verlassen konnte. Ebenso unerträglich war ihre Inszenierung als Opfer durch die linke Szene. Insofern begrüße ich die BGH-Entscheidung: Lina E. ist kein Opfer. Sie ist eine Täterin, die mit ihrer Hammerbande Straftaten an der Schwelle zum Terrorismus systematisch organisierte.”
Nun wäre Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster dringend gefordert, sich das Urteil sehr zu Herzen nehmen: Vor wenigen Tagen hatte er auf eine Kleine Anfrage Hütters im Dresdner Landtag (AZ 8/1694), ernsthaft behauptet, das Antifa-Symbol sei “nicht extremistisch”. Hütter dazu: “Doch, Herr Schuster! Antifa-Gruppen wie z.B. die Hammerbande sind mit einer hohen kriminellen Energie ausgestattet und müssen deshalb mit allen im Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden!“ (TPL)