Der Herr Inspektor hat die Opposition fest im Visier...(Foto:Imago)

Auf dem Weg in den Unrechtsstaat: Grünes Licht für AfD-Beobachtung durch Verfassungsschutz in Baden-Württemberg

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Während in Berlin alle Weichen für die weitere krakenhafte Ausdehnung des tiefen Linksstaats gestellt werden und die Verfassung ausgehöhlt wird, sorgt die deutsche Gesinnungsjustiz dafür, dass auch die verbliebenen rechtliche Hürden bei der Bekämpfung der Opposition und Andersdenkender immer weiter geschleift werden. So hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Verfassungsschutz von Baden-Württemberg grünes Licht für die weitere Einstufung der Südwest-AfD als angeblich „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ und damit für deren verschärfte Beobachtung, sprich: Schikanierung und öffentliche Diffamierung, gegeben. Damit scheiterte die Partei mit einer Klage gegen die Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz.

Immerhin wurde noch eine Berufung gegen das Urteil zugelassen, dessen schriftliche Begründung noch nicht veröffentlicht wurde. Zuvor war die AfD-Klage bereits vom Mannheimer Verwaltungsgericht im Eilverfahren abgewiesen worden – und zwar mit der Begründung, weil Mitglieder der AfD für „einen ethnischen Volksbegriff“ einträten – der übrigens dem Grundgesetz zugrundeliegt –,  gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen!

Altparteiengetriebene Diskreditierung politischer Konkurrenz

Der baden-württembergische Verfassungsschutz beobachtet den AfD-Landesverband seit 2022 als “Verdachtsfall”. Das bedeutet, dass dessen Mitglieder observiert, Informanten angeworben und Telefone überwacht werden dürfen. Die Behörde behauptet, die angeblich extremistischen Kräfte hätten innerhalb des Landesverbands bisher zwar nicht die Mehrheit, würden aber nennenswerte Unterstützung erfahren und seien bemüht, ihre innerparteiliche Wirkungsmacht zu stabilisieren und auszuweiten. Der Landesverband hatte gegen die Beobachtung durch das Landesamt sowie deren öffentliche Bekanntgabe geklagt und dabei argumentiert, der Inlandsgeheimdienst werde zur Diskreditierung politischer Konkurrenten instrumentalisiert.

Genau das ist natürlich auch der Fall, genau wie in anderen Bundesländern, wo die AfD aufgrund irgendwelcher Pseudogutachten als vermeintlich „rechtsextremer Verdachtsfall“ eingestuft wurde. In aller Regel geschieht dies aufgrund völlig legitimer, von der Meinungsfreiheit gedeckter und/oder aus dem Zusammenhang gerissener öffentlicher Aussagen, die dann mit hanebüchenen Vorwänden als rechtsextrem gebrandmarkt werden, um die AfD in der Öffentlichkeit dauerhaft anprangern zu können. Das ist der ganze Hintergrund dieser Farce, die nun wieder einmal juristische Rückendeckung erfahren hat. (TPL)

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